An wen haben Sie denn kürzlich den letzten Zählerstand mitgeteilt, an den Versorger rhenag und/oder an swb Netze? Prüfen, ob der gemeldete Zählerstand richtig von rhenag berücksichtigt wurde. Und zahlungsrelevante Unterlagen (Kontoauszüge, Rechnungen etc.) sollte man besser schon wegen der Regelverjährungsfrist mindestens 3 weitere Kalenderjahre aufbewahren (also Unterlagen aus 2010 bis Ende 2013 usw.)!
Nun gut, nicht zu ändern. Klären Sie dann mit der swb
Netze (die fragen bei Anruf vermutlich nach der Gas-Zählernummer), ob und ggf. warum welche Anfangs- und/oder End-Zählerstände (in cbm) der letzten = aktuellen und der vorletzten Abrechnung geschätzt wurden. Hilfreich könnte es sein, wenn Sie auch den Verbrauch der vorvorletzten Abrechnungsperiode ermitteln können (wohnen Sie schon länger als zwei Jahre in der Wohnung?).
Die von Ihnen genannte Erstattung im Vorjahr sowie die Reduzierung der vorläufigen Abschlagszahlungen für das zurückliegende Jahr lässt vermuten, dass bspw. der Verbrauch vor gut einem Jahr geschätzt wurde, u.U. um ca. 1/3 zu niedrig. Einen solchen mit der letztjährigen Abrechnung nicht bezahlten tatsächlichen Verbrauch würde man in der jetzigen Abrechnung wiederfinden und hätte damit eine Erklärung für die (vermeintliche) erhebliche Verbrauchssteigerung.
Wenn es so ist, dann bezahlt man jetzt nachträglich den Verbrauch des Vorjahres, und zwar zu dem zuletzt vermutlich höheren Preis. Man könnte dann versuchen, den Netzbetreiber mit der vorgenannten schlüssigen Argumentation zu veranlassen, für die beiden letzten Abrechnungsperioden korrigierte Verbrauchsschätzungen zu erstellen, um vom Versorger entsprechend berichtigte Abrechnungen zu bekommen (das dürfte wenigstens einige Euro sparen).
Lehre aus einer solch denkbaren "Fehlabrechnung": Als Verbraucher sollte man immer (besonders wenn man nicht vom örtlichen Grundversorger beliefert wird) auch unaufgefordert am Ende der jährlichen Abrechnungsperiode den Zählerstand selbst ablesen und dem Versorger sowie unbedingt auch dem Netzbetreiber (möglichst später nachweisbar) mitteilen!