Wenn Sie wirklich zwei Zähler haben, einen ausschließlich für "Normal-Strom" und einen weiteren ausschließlich für "Heizstrom" (je ein Zählwerk NT sowie HT für eventuelle Tagesnachladung ?), dann müsste das aber "getrennte Messung" sein.
Insoweit ist das, was der gewollte neue Lieferant bzgl. der Mitteilung des Netzbetreibers schreibt, für mich nicht so ganz nachvollziehbar. Vielleicht sollten Sie dem nochmal nachgehen, eventuell mit Unterstützung Ihres Anwalts!?