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Autor Thema: Almado Kündigungstermin  (Gelesen 11429 mal)

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Offline it

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Almado Kündigungstermin
« am: 27. Januar 2014, 13:27:23 »
Hallo,


Diese Kündigung habe ich am 13.01.2014 (Tarif :Almado fair & einfach Versorgungstermin : 01.04.2013):

Almado AG
Abt. Almado-ENERGY
Kundenservice
Aachenerstr. 1253
50858 Köln

Betreff: Kündigung Vertragsnummer: xxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen fristgerecht zum 31.03.2014.
Bitte senden Sie eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung und des Kündigungstermins an die oben angegebene Adresse.“


Am 23.01.2014 habe ich folgende E-Mail erhalten :

[EMail entfernt]

...Wie Sie sehen meine, Kündigungstermin ist um ein Monat nach hinten verschoben Worden. (30.04.2014 statt 31.03.2014).

...was soll ich als nächstes machen ? (Da meine Deutsch nicht perfekt ist bitte ich nicht nur um Rat sondern auch um Text / Briefmuster falls notwending ist).

Danke voraus
« Letzte Änderung: 30. September 2015, 09:57:24 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado Kündigungstermin
« Antwort #1 am: 27. Januar 2014, 18:25:06 »
Hallo it,

eine solche fast richtige Kündigungsbestätigung von Almado (bestätigter Termin "nur" um einen Monat nach hinten verschoben) gab es hier m.W. wohl noch nicht.

Prüfen Sie daher doch bitte mal sicherheitshalber, ob Lieferbeginn tatsächlich der 01.04.2013 war oder ob 01.05.2013 vielleicht doch richtig ist. Der Schlussrechnung Ihres vorherigen Versorgers können Sie entnehmen, bis wann genau der in 2013 geliefert hat.

Gruß, khh

PS: Die Vertragsnummer und Ihren Namen sollten Sie im Eröffnungsbeitrag vllt. löschen !  ;)
« Letzte Änderung: 27. Januar 2014, 18:44:19 von khh »
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Offline it

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Re: Almado Kündigungstermin
« Antwort #2 am: 27. Januar 2014, 20:41:14 »
Danke vor Ihre Antwort,

Ich habe nochmal geprüft:
Vertragsende bei Stromio 31.03.2013
Vertragsbegin bei Almado 01.04.2013
Vertragsende lt. E-Mail Almado 30.04.2014 !!!
hat mich auch gewündert, aber ich kann Ihnen gerne diese Mail weiterleiten.

Gruß

Offline it

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Re: Almado Kündigungstermin
« Antwort #3 am: 30. Januar 2014, 18:51:54 »
Könnte mir bitte jemand Rat geben was ich als nächstes machen soll ?

Offline khh

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Re: Almado Kündigungstermin
« Antwort #4 am: 30. Januar 2014, 19:44:17 »
Als Betroffener würde ich wegen des 1 Monats keinen übermäßigen Aufwand betreiben und daher an die bekannte Anschrift zunächst „nur“ schreiben:


(per „Einschreiben Einwurf“):

Kündigungsbestätigung für Vertragnummer:  . . .

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.01.2014 hatte ich meinen obengenannten Stromliefervertrag fristgemäß und wirksam zum Ablauf des Lieferjahres am 31.03.2014 gekündigt.

Mit Ihrer Email am 23.01.2014 bestätigen Sie mir eine Vertragsbeendigung und Abmeldung der Netznutzung zum falschen Termin 30.04.2014.

Unter Fristsetzung bis zum 15.02.2014 fordere ich Sie hiermit auf, mir eine Kündigungsbestätigung mit dem richtigen Termin zukommen lassen.

Bei fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich mich mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden müssen.

Mit freundlichem Gruß



Sollte die korrekte Kündigungsbestätigung bis zum 15.02.2014 nicht zugegangen sein, dann melden Sie sich hier nochmals wg. der weiteren Vorgehensweise.

Und nicht vergessen: Demnächst einem neuen Stromanbieter den Auftrag für die Belieferung ab 01.04.2014 erteilen  -  Anregungen für die Auswahl eines seriöseren Anbieters findet man bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de !

Gruß, khh
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Offline PLUS

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Re: Almado Kündigungstermin
« Antwort #5 am: 30. Januar 2014, 20:21:23 »
Sorry, warum denn immer gleich so heftig. Es muss ja keine Absicht sein, es könnte ein schlichter Fehler vorliegen.

@it, ich würde an almado in dieser Form schreiben:
----
Vertragsende - Bestätigung zum 30.4.2014 statt 31.3.2014? -

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie bestätigen mir in Ihrem Schreiben vom ...... den 30.4.2014 als Vertragsende.
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Tarif "almado fair&einfach"
mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Lieferbeginn laut der Vertragsbestätigung
war der 1.4.2013. Ich habe den Vertrag somit fristgerecht zum 31.3.2014 gekündigt.
 
Ihre Kündigungsbestätigung zum 30.4.2014 ist nicht richtig. Die Kündigung ist bereits
mit Ende des 31.3.2014 wirksam.

Bitte senden Sie mir eine korrigierte Bestätigung bis spätestens 15.2.2014.


Mit freundlichem Gruß

...


Erst wenn sich bis zum 15.2.2014 nichts getan hat, sehe ich den Hinweis mit der Beschwerde für angebracht.

Offline khh

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Re: Almado Kündigungstermin
« Antwort #6 am: 30. Januar 2014, 21:11:10 »
... Es muss ja keine Absicht sein, es könnte ein schlichter Fehler vorliegen. ...

Sorry, @PLUS, das sehe ich anders: Nach aller Erfahrung mit almado & Co. wäre ein "Versehen" die große Ausnahme.

Üblicherweise bewegt sich dort NICHTS, wenn ein berechtigtes Anliegen nicht gleich mit einer "Drohung" verbunden ist !
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Offline it

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Re: Almado Kündigungstermin
« Antwort #7 am: 30. Januar 2014, 23:38:38 »
Danke khh und PLUS für eure Antwort.

Aus diese Web Seite habe ich folgene Text genommen und per Einschreiben mit rück Schein an Almado geschickt (ich habe eure Antwort erst später gesehen...  :-\ )
"Widerspruch zur Kündigungsbestätigung vom 23.01.2014.


Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bezüglich des von Ihnen bestätigten Ablaufdatums meines Vertrages Nr.xxxxxxxx muss ein Irrtum vorliegen. Denn mein Vertrag endet aus folgenden Gründen nicht mit dem 30.04.2014, sondern mit Ablauf des 31.03.2014.
 
Gemäß Ihrer AGB beginnt der Vertrag mit Aufnahme der Belieferung, im vorliegenden Fall also am 01.04.2013.
Gemäß Ihrer AGB hat mein Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, bei mir also bis zum Ablauf des 31.03.2014.
Gemäß Ihrer AGB verlängert sich der Vertrag im Tarif „almado fair&einfach“ um ein weiteres Jahr, sofern er nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ich habe meinen Vertrag zum Ende der Vertragslaufszeit (31.03.2014, siehe vor) gekündigt, sodass keine weitere Verlängerung stattfindet.
Gemäß Ihrer AGB ist bei der Kündigung im Tarif „almado fair&einfach“ eine Frist von 6 Wochen und die Schriftformerfordernis einzuhalten. Meine Ihnen per Einschreiben zugesandte Kündigung dürfte Ihnen spätestens am 15.01.2014 zugegangen sein. Damit sind sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt.
 
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie sich vor diesem Hintergrund ein Vertragsende wie von Ihnen behauptet zum 30.04.2014 ergeben könnte. Ich bitte deshalb meiner Beschwerde abzuhelfen und das Datum des Vertragsendes auf den Ablauf des 31.03.2014 zu korrigieren. Insoweit Sie dem nicht entsprechen wollen, bitte ich um konkrete und nachvollziehbare Erläuterung, aus welchen Rechtsgründen sich das nach Ihrer Auffassung abweichende Vertragsende ergeben soll.
 
Mit freundlichen Grüßen"


Dazu habe ich Heute bei Verivox angerufen, Sie nahmen meine Beschwerde an und versprach sich um dies nicht nur zu kümmern sondern auch an die richtige Stelle weiter zu leiten.
 
@ PLUS
meine Gefühl sagt mir irgendwie daß khh recht hat, nichts bei Almado pasiert aus versehen (wer weiß was dahinter steckt ? ich traue Almado fast alles inklusiev ein versuch den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern...)

Offline yellowcad

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Re: Almado Kündigungstermin
« Antwort #8 am: 05. Februar 2014, 15:12:24 »
Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und wollte mal meine Darstellung weitergeben, da wir uns von Pakettarifen verabschieden wollen, obwohl wir nie Probleme bei ev. Wechseln hatten.
Auch wir sind bei Almado, jetzt 365 AG, gelandet. Hatte nun in meiner Poststelle per FAX meinen Vertrag, ablaufend zum 30.4.14 am 23.01.14,ordentlich gekündigt, 12 Wochenfrist. In den AGB steht keine SMS, Mail oder Computerfax! Antwort war am 29.1.14 per Mail, man könne es nicht annehmen und so hätte ich Zeit nochmals darüber nachzudenken. ;D
Habe dann am 30.01.14 ein handgeschriebenes Expreßschreiben, mit Sendungsverfolgung, abgeschickt. Dies habe ich Almado nochmals per Mail, anhängend den Sendungsverfolgungsbericht, mitgeteilt und um die Kündigungsbestätigung  gebeten. Gleichzeitig den neuen Anbieter auch über diese Vorgang informiert.
Schaun wer mal, würde Franzl sagen.
A. 

Offline PLUS

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Schneckenpost und Papier - kein Interesse - kommt nicht in Frage
« Antwort #9 am: 05. Februar 2014, 15:38:04 »
Zitat
In den AGB steht keine SMS, Mail oder Computerfax!
Alleine das reicht mir bereits als Ausschlusskriterium, da muss ich mich nicht mehr mit Preisen oder dem AGB-Rest befassen. Ein Versorger, der in heutiger Zeit zur Schneckenpost verpflichtet und Papier produziert, arbeitet nicht zeitgemäß, nicht rational, nicht kostengünstig. Das ist nicht kundenfreundlich, das sind Schikanen für die Kunden. Wer das verlangt muss andere Gründe dafür haben. Kein Interesse, kommt als Versorger grundsätzlich nicht in Frage.

Offline khh

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Re: Schneckenpost und Papier - kein Interesse - kommt nicht in Frage
« Antwort #10 am: 05. Februar 2014, 16:45:42 »
Zitat
In den AGB steht keine SMS, Mail oder Computerfax!
Alleine das reicht mir bereits als Ausschlusskriterium, ... Ein Versorger, der in heutiger Zeit zur Schneckenpost verpflichtet und Papier produziert, arbeitet nicht zeitgemäß, nicht rational, nicht kostengünstig.
Das ist nicht kundenfreundlich, das sind Schikanen für die Kunden. Wer das verlangt muss andere Gründe dafür haben.

Einerseits im Prinzip alles richtig (besonders Letzteres, wie viele Verbraucherbeschwerden hier im Forum verdeutlichen), andererseits verfügt nicht jeder Verbraucher über elektronische Kommunikationsmittel.

Um für die zugangsbedürftige Kündigung einen gerichtsfesten Zustellungsnachweis zu haben, versende ich diese, unabhängig vom AGB-Erfordernis, aber ohnehin IMMER (zusätzlich) per 'Einschreiben Einwurf' !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline PLUS

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Re: Schneckenpost und Papier - kein Interesse - kommt nicht in Frage
« Antwort #11 am: 05. Februar 2014, 18:50:16 »
Einerseits im Prinzip alles richtig (besonders Letzteres, wie viele Verbraucherbeschwerden hier im Forum verdeutlichen), andererseits verfügt nicht jeder Verbraucher über elektronische Kommunikationsmittel.
Deshalb muss man die "elektronischen Kommunikationsmittel" aber doch nicht ausschließen.
Nichts ist unmöglich, siehe § 126 (3)BGB

Um für die zugangsbedürftige Kündigung einen gerichtsfesten Zustellungsnachweis zu haben, versende ich diese, unabhängig vom AGB-Erfordernis, aber ohnehin IMMER (zusätzlich) per 'Einschreiben Einwurf' !
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Offline khh

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Re: Schneckenpost und Papier - kein Interesse - kommt nicht in Frage
« Antwort #12 am: 05. Februar 2014, 20:18:42 »
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Klar könnte das so sein, hab ich bei zig 'Einschreiben Einwurf' aber noch nicht gehabt. Und wenn ich anhand der möglichen Nachverfolgung die Zustellung innerhalb von 2 - 3 Werktagen nicht feststellen kann, dann geh ich der Sache halt nach.  :)
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