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Autor Thema: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung  (Gelesen 17769 mal)

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Offline ich7

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Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« am: 24. Januar 2014, 19:04:48 »
Vertrag wurde vom Stromkunden nicht nach Bezugsjahr gekündigt. Jahresabrechnung wurde erstellt, Bonus über 400€ natürlich in der Abrechnung entgegen allen Verträgen und Zusicherungen nicht berücksichtigt. Jetzt Original Email vom Lieferanten nach mehrfacher Bonus-Reklamationen:
Erwähnt sei noch eine fadenscheinige fristlose Vertragskündigung von immergrün nach u.a. Email.
Ohne weitere Worte! Wann wird diese Firma endlich zur Rechenschaft gezogen? Wie lange können solche "Leute" unbeschadet Ihr Handwerk in Deutschland noch ausüben?

nun zum Schreiben von immergrün:

[EMail entfernt]
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 16:17:38 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #1 am: 24. Januar 2014, 19:36:16 »
... Wie lange können solche "Leute" unbeschadet Ihr Handwerk in Deutschland noch ausüben? ...

@ich7,
die von Almado/Immergrün (jetzt 365 AG) immer wieder versuchten, rechts- und vertrags-widrigen "Machenschaften" sind hier im Forum bekannt und wurden ausführlich diskutiert. Aufgezeigt wurde auch, wie man sich mit sehr guten Erfolgsaussichten dagegen zur Wehr setzen kann.

Ihre oben zitierte Frage verstehe ich insofern nicht. Was möchten Sie uns mit Ihrem Beitrag sagen ?

Nachtrag:
Soll es (wann und warum?) ein "NICHT vertragstreues Verhalten" Ihrerseits gegenüber Almado/Immergrün gegeben haben  -  war das vielleicht die dreiste "SEPA-Masche" ?
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:19:08 von DieAdmin »
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Offline superhaase

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #2 am: 24. Januar 2014, 19:40:28 »
Was haben Sie denn verbrochen?
haben Sie sich etwa erdreistet, während der Vertragslaufzeit den Kundenservice anzurufen, so dass man sich "manuell mit Ihnen befassen musste"? ;)
Wäre schon interessant.

Ansonsten, wie schon gesagt:
Zur Wehr setzen und nach einmaliger Androhung eines Rechtsstreits auch wirklich einen Anwalt einschalten.
8) solar power rules

Offline martino35

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #3 am: 26. Januar 2014, 18:00:59 »
Ansonsten, wie schon gesagt:
Zur Wehr setzen und nach einmaliger Androhung eines Rechtsstreits auch wirklich einen Anwalt einschalten.

Genau so isses. Lange rumeiern und 6-9 Monate auf eine unverbindliche Schlichtungsempfehlung der SE warten ist z.B. völlig sinnlos. Bis dahin ist Almado pleite.

Mein Anwalt hat vorgestern ein nettes Schreiben an den Verein rausgeschickt; Schadensersatzforderung rd. 512 € und Anwaltskosten rd. 147 € macht 659 €. Wenn Almado innerhalb 14 Tagen nicht bezahlt hat, gehts sofort vor Gericht. Das ist die einzige Sprache, die Almado versteht.
« Letzte Änderung: 26. Januar 2014, 18:12:05 von martino35 »

Offline ich7

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #4 am: 29. Januar 2014, 17:01:02 »
 ....natürlich habe ich nichts angestellt außer zahlreichen Reklamationen telefonisch und per Email. So habe ich gewagt vertragskonform nur 11 Zahlungen vor Erstabrechnung zu leisten und die 12te Anforderung zu reklamieren. Des Weiteren haben bei der Auftragsbestätigung von Almado so manche Daten, natürlich rein zufällig zu meinen Nachteilen, nicht gestimmt und mussten nach meinen Reklamationen vertragskonform korrigiert werden. Nur wenn es um die Bonuszahlungen/Verweigerungen geht scheint Immergrün Almado einen kreativen Kopf zu besitzen der es nach meiner Meinung bestimmt mit ehrlicher Arbeit auch weiter gebracht hätte. Ich schreibe die Bonus Kohle nunmehr ab bezahle natürlich die restlichen kwh ebenfalls nicht.

Offline khh

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #5 am: 29. Januar 2014, 18:27:47 »
... So habe ich gewagt vertragskonform nur 11 Zahlungen vor Erstabrechnung zu leisten und die 12te Anforderung zu reklamieren.
... Ich schreibe die Bonus Kohle nunmehr ab bezahle natürlich die restlichen kwh ebenfalls nicht.

Wenn 11 Abschlagszahlungen vertragskonform waren und die Nichtzahlung der 12ten Anforderung der von immergrün/almado/365AG angeführte Grund für die fristlose Vertragskündigung und die Bonusverweigerung war, warum Schreiben Sie den Bonus dann ab? Und zu "bezahle natürlich die restlichen kwh ebenfalls nicht": Auf die anscheinend vertrags-und rechtswidrige Vorgehensweise des Versorgers so zu reagieren, der "Schuss" kann auch nach hinten losgehen. ???

Ich würde mich zunächst mal mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden, dann wird immergrün/almado/365AG schon mal mit der vom Versorger zu zahlenden Fallpauschale quasi "abgestraft". Auch wenn es dauert, als Verbraucher bekommt man von der Schlichtungsstelle im Ergebnis zumindest eine sachkundige Einschätzung der eigenen rechtlichen Möglichkeiten. 
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Offline scooter44

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #6 am: 03. Juni 2014, 11:01:43 »
Den Bonus zu verweigern gehört zur Masche von Almado und Konsorten. Hier gibts zwischenzeitlich eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW:

http://www.vz-nrw.de/stromdiscounter-almado-energy-windige-geschaeftspraktiken-gekappt-1


Habe die gleichen Probleme mit diesem Stromdiscounter. Mir wurde kein Ablesetermin zum Jahresende 2013 mitgeteilt, erst nach Einschalten der Schlichtungsstelle Energie und meines Rechtsanwalts wurde mir Februar 2014 eine Jahresrechnung erstellt, die jedoch falsch ist. Mit geschätztem Verbrauch bis Jahresende und fehlendem Neukundenbonus.

Mittlerweile habe ich fristlos gekündigt.

Offline bolli

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #7 am: 03. Juni 2014, 13:08:48 »
Mit geschätztem Verbrauch bis Jahresende und fehlendem Neukundenbonus.

Mittlerweile sollte sich doch herumgesprochen haben, dass man tatsächliche Verbräuche SELBST an den Versorger UND den Netzbetreiber meldet, wenn man eine Rechnung erwartet. Der Netzbetreiber, der für das Ablesen zuständig ist, liest in der Regel nur einmal im Jahr ab, egal wann das Lieferjahr bei einem Versorger endet.

Offline scooter44

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #8 am: 05. Juni 2014, 21:02:18 »
Zitat
Mittlerweile sollte sich doch herumgesprochen haben, dass man tatsächliche Verbräuche SELBST an den Versorger UND den Netzbetreiber meldet, wenn man eine Rechnung erwartet.

Auf welcher Grundlage steht diese Behauptung?

Offline khh

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #9 am: 05. Juni 2014, 21:19:16 »
Auf welcher Grundlage steht diese Behauptung?

Auf Grundlage der Logik ;): Andernfalls kommt es zwangsläufig zu einer Schätzung bzw. rechnerischen Ermittlung des Verbrauchs, weil der für die Verbrauchsfeststellung/Verbrauchsprognose zuständige Netzbetreiber zu einem turnusmäßigen/rollierenden Termin den Zählerstand abliest und dieser Zeitpunkt im Regelfall nicht mit dem (wie bspw. bei Almado) aufgrund einer bestimmten Vertragsdauer vorgegebenen Abrechnungstermin übereinstimmt. 
« Letzte Änderung: 05. Juni 2014, 21:45:45 von khh »
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Offline scooter44

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #10 am: 05. Juni 2014, 21:57:18 »
Für mich ist das leider nicht logisch. Es sollte stets eine Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung erfolgen. Immergrün fordert übrigens im Juli auf, obwohl der Vertrag erst seit Dezember letzten Jahres läuft. Nur als Beispiel. Und nicht jeder hat allerdings freien Zugang zu den Stromzählern. Beispiel Mehrfamilienhaus oder Wohnanlage. In diesem Falle muß der Ortsbeauftragte des Netzbetreibers hinzugezogen werden.

Geschätzte Zählerstände sind auch meiner Auffassung nach keineswegs Grundlage für eine korrekte Jahresabrechnung!

Offline Hurraapostel

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #11 am: 05. Juni 2014, 22:55:47 »
Für mich ist das leider nicht logisch. Es sollte stets eine Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung erfolgen. Immergrün fordert übrigens im Juli auf, obwohl der Vertrag erst seit Dezember letzten Jahres läuft. Nur als Beispiel. Und nicht jeder hat allerdings freien Zugang zu den Stromzählern. Beispiel Mehrfamilienhaus oder Wohnanlage. In diesem Falle muß der Ortsbeauftragte des Netzbetreibers hinzugezogen werden.

Geschätzte Zählerstände sind auch meiner Auffassung nach keineswegs Grundlage für eine korrekte Jahresabrechnung!

Also, zum einen sollte jeder heutzutage Zugang zu seinem Stromzähler haben - in älteren Mehrfamilienhäusern, oder Wohnanlagen, befinden sich daneben auch meistens die Sicherungskästen und ggf. der sogenannte FI-Schalter, denn Sie benötigen, wenn aus "was weiss ich" für Gründen in Ihrem Stromkreis eine Fehlschaltung stattgefunden hat und dieser abgeschaltet hat.

Soweit ich da unterrichtet bin, gibt es da auch Vorschriften - bei uns (Mehrfamilienhaus) war der Sicherungskasten nicht frei zugänglich(da hatte jemand Gerümpel vor geräumt), unser Elektriker hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und gemeint, ich muss den Mietern die Möglichkeit geben, den eigenen Stromzähler jederzeit abzulesen oder zu überprüfen. Der ortsansässige Netzbetreiber ist Inhaber dieses Zählers, das ist richtig - dies entbindet jedoch nicht von seiner und des Hausbesitzers Pflicht, dem Verbrauchen diesen zugänglich zu gestalten.   

Was die geschätzten Zählerstände angeht, werden Sie sowohl von Ihrem Netzbetreiber (falls Sie den Strom von diesem beziehen) oder von Ihrem alternativen Anbieter darauf hingewiesen, dass Sie bis zum Datum "x" die Zählerstände mitzuteilen haben. In allen Schreiben steht auch jedesmal: "Sollten Sie dies unterlassen, müssen wir auf Grundlage unserer Schätzung abrechnen". Jeder Verbraucher ist somit für sich selbst verantwortlich und ganz im Ernst, selbst wenn ich mehrere Verträge habe, weiß ich genau, wann jeder Vertrag ausläuft, ich lese die Zählerstände schon für mich automatisch ab und wenn irgendwer zwischendurch einen Zählerstand benötigt, muss er mich anschreiben.
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline khh

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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #12 am: 05. Juni 2014, 23:59:42 »
... Es sollte stets eine Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung erfolgen. Immergrün fordert übrigens im Juli auf, obwohl der Vertrag erst seit Dezember letzten Jahres läuft. ...
Geschätzte Zählerstände sind auch meiner Auffassung nach keineswegs Grundlage für eine korrekte Jahresabrechnung!

Prüfen Sie, was in der bei Abschluss Ihres Vertrages verwendeten AGB diesbzgl. bestimmt ist. Eine Zählerstands-mitteilung im Juli ist bei Ihrem Vertrag jedenfalls absolut unsinnig.
Wenn Sie nicht aufgefordert wurden, den Zählerstand zum Ablauftermin des ersten Lieferjahres mitzuteilen, dann halte ich das auch für sehr fragwürdig (vgl. bspw. BGH-Urteil v. 16.10.2013 - VIII ZR 243/12).

Mit dem o.g. "Praxis-Tipp" Antwort #7 und #9 erspart man sich aber viel Ärger :) ! 
 

... Und nicht jeder hat allerdings freien Zugang zu den Stromzählern. Beispiel Mehrfamilienhaus oder Wohnanlage. In diesem Falle muß der Ortsbeauftragte des Netzbetreibers hinzugezogen werden. ...

Der Zugang zum Zähler muss ermöglicht werden  -  vgl. hier:  http://www.energieverbraucher.de  Artikel vom 02.06.2014 "Freiheit für alle Zähler" !
« Letzte Änderung: 06. Juni 2014, 00:16:34 von khh »
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Re: Almado Immergrün "der Gipfel" der Bonusverweigerung
« Antwort #13 am: 06. Juni 2014, 00:42:34 »
Zitat
Eine Zählerstands-mitteilung im Juli ist bei Ihrem Vertrag jedenfalls absolut unsinnig.
Wenn Sie nicht aufgefordert wurden, den Zählerstand zum Ablauftermin des ersten Lieferjahres mitzuteilen, dann halte ich das auch für sehr fragwürdig (vgl. bspw. BGH-Urteil v. 16.10.2013 - VIII ZR 243/12).


Danke, genau das ist in meinem Falle zutreffend und das BGH-Urteilv. 16.10.2013 - VIII ZR 243/12 ist natürlich hochinteressant! Vor allem wenn Immergrün-Energie im Zuge eines Widerspruchs gegen ein solches Abrechnungsverfahren in Sachen Jahresabrechnung jede Stellungnahme verweigert! Auch meinem Rechtsanwalt gegenüber!

 

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