Muss leider über eine anscheinend wegen der mehr und mehr Schuldenverursachenden Strompreiserhöhungen weitere "Verrohung" einiger "Versorger" , besonders "Regionalmonopolisten", laut Betreff, z.B.
"Die [...] GmbH für die professionelle Mahntelefonie" berichten,
und raten, die Telefonanlagen (VoIP-/DSL- Router) entsprechend und möglichst nicht nur mit Blacklist sondern auch mit einer Callcenter- SPIT- "Teergrube", ähnlich Anti- SPAM- Teergruben,
die deren Leitungen so lang wie möglich mit eigenen Rufton- Warteschleifen und am besten noch mit 10-stufigen DTMF-Menueabfragen und falschen Versprechungen einer Voicemailbox belegen, aufzurüsten.
Hilfe dazu erhaltet Ihr hier von DEN Community- Profis der TK-Branche,
Thema SPIT und Werbeanrufe, Firmware- Erweiterungen, etc:
http://ip-phone-forum.de/So weit zur technischen Abwehrlösung, inwieweit und wann diese "Telefondrücker- Kollonnen" im Recht oder andernfalls abmahnbar wären, kann ich auch gem. RDG nicht so recht begutachten (§§ 823, 1004 BGB, etc.), Neuland. Mal die VZB fragen,
insbesondere wegen Rechtmässigkeit am Telefon gegebener Forderungsanerkennungen, Zahlungszusagen und getroffener Zahlungsvereinbarungen,
ansonsten könnte wer die technische Lösung nicht hat, auch einfach Abnehmen und den Agent schön mit Blödsinngerede zulabern und lange hinhalten,
Aufzeichnen dürfen sie das Gespräch ja nicht ohne Zustimmung oder gegen den Widerspruch gegen die Aufzeichnungsansage, den man allerdings selbst auch nur mit Zeugen oder eigener Aufzeichnung, die man auch nicht ohne deren Zustimmung oder gegen deren Widerspruch gegen die eigene Aufzeichnungsansage machen darf, beweisen könnte *Kopfkratz* ^^