Schön, dass es in einer Urteilsbegründung formuliert ist, dass die bisherigen Regelung, welche Privatkunden, die einen direkten Netznutzungsvertrag abschließen wollen, verbraucherunfreundlich ist.
Vielleicht reicht ja der Bundesnetzagentur schon das Urteil, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass hier nachgebessert werden muss. Bei der Software ließe sich sicherlich einiges "abspecken", schließlich hat ein privater Stromkunde in den seltensten Fällen 1000e von Verbrauchsstellen zu verwalten. Ob diese aber kostenlos sein wird, bezweifle ich, da sicherlich proprietäre Software im Einsatz ist. Oder man setzt dies über ein Online-Monitoring um. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Auch wenn ich bisher noch nicht das Interesse habe, einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen, würde ich, wenn dem so wäre, dies nicht über Dritte abwickeln wollen. Und wenn ich so zu den Netzentgelten lese, dass die Netzbetreiber rückwirkend sogar die NNE ändern können, wäre das sicherlich in dem Vertragsverhältnis Privatkunde - Netzbetreiber aus verbraucherrechtlicher Sicht auch nicht möglich.