Hallo,
nach meinem Widerspruch wegen Unbilligkeit der Preiserhöhung, habe ich jetzt ein Antwortschreiben erhalten.
In diesem steht unter anderem, daß das Bundeskartellamt bei der letzten Überprüfung des Gaspreises Ende 2004, diese für angemessen erklärt hat. Aus diesem Grund sieht sich die ENBW darin bestätigt, daß es keine Grundlage für § 315 BGB gibt und damit die Preisanpassung ab 1.11.05 für mich wirksam ist.
Mein alter Preis ist brutto 4,72 cent/kWh und der neue Preis wäre 5,52 cent/kWh.
Wie ist die Antwort des Versorgers zu beurteilen? Soll ich noch einmal schriftlich reagieren oder ist mein Widerspruch trotzdem noch gültig?