Bei Sonderverträgen darf sich jede Seite, sogar ohne Nennung von Gründen, im Wege einer fristgemäßen Kündigung vom jeweiligen Vertragspartner trennen. Daher wird es auch mit einer solchen Begründung möglich sein, sich auf ordentlichem Wege von "unliebsamen Kunden" zu trennen, die nicht ins eigene Geschäftsgebahren passen.
Genauso gibt es wohl mittlerweile Energieversorger, die Kunden keinen (Sonder-)Vertrag anbieten, die allzuhäufig von ihren Angeboten des Neukundenbonusses Gebrauch machen. Wer da als regelmäßiger Wechsler auffällt, ist bei diesen nicht gerne gesehen. Komisch.