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Autor Thema: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)  (Gelesen 15548 mal)

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Offline Peter85

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Hallo Gemeinde,

leider habe ich erst nach dem Vertragsabschluss mich über den Anbieter informiert. Ich bin noch ganz frisch bei Almado seit dem 1.1.13. Die Sepa Email habe ich auch bekommen und ignoriert. Im Begleitblatt steht folgendes.

Zitat
"Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder  -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG)."

Den Antrag habe ich schon im September gestellt. Nach dem Ablauf des Wiederrufsrecht kam dann die Bestätigung und die Mitteilung der Abschlagszahlung. 40€!, vorher war ich so bei 25 bis 30€.

Also habe ich am 9.12.13 ein Einwurfschreiben mit Kündigungsvordruck abgeschickt. Mit der Begründung das ich mein Sonderkündiungsrecht am 31.12.2013 warnehmen möchte. Daraufhin kam dann jetzt tatsächlich eine Antwort wie folgt:

[EMail entfernt]

Ja was soll man noch sagen. Hab ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht (außerordentliches) oder was? Und dan den 1.1.14 als Kündigunsdatum?
In den AGB´s steht übrigens nichts von Sonderkündigungsrechten (bzw. "ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden"), aber halt in dem Begleitschreiben was hier ja wohl jeder bekommen hat, wenn auch in unterschiedlichsten variationen...
In dem Schreiben steht das mein Arbeitspreis von 24,61 cent auf 25,6 cent erhöht wird. Entschludigung mit fällt jetzt grad noch ein das die EEG Umlage ja eventuell schon im Preis mit drin sein könnte. Zumindest steht das doch in diesen Vergleichportalen immer. Aber warum wird dann jetzt der Preis erhöht. In meinen (per Email) erhaltenen Vertragsunterlagen steht davon zumindestens nichts. Verwirrend finde ich auch folgendes. Ab wann weiß den der Anbieter wie die neuen Preise sind? Man beachte im Zitat "ab 1.1.13" und das Bild.

Zitat
"Die variablen, hoheitlich festgelegten und teils gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir, wie in
folgender Abbildung illustriert, ab 01.01.2013 weitergegeben, soweit diese nicht von einer ggf. vereinbarten
Preisgarantie umfasst waren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Stromliefervertrag."



Zitat
"Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 25,60  Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie  bitte der Grafik.
Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <http://www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014>  bekannt
geben."

Ich plane jetzt noch eine Kündigung zu senden. Sofern den immernoch berechtigt? Das wäre jetzt gerade meine dringenste Frage!!!
So soll die aussehen. Vorab schon per Email wenn Ihr mein Vorhaben unterstützen würdet?

Zitat
"Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für Ihre Rückmeldung.

In Ihrer Email-Mitteilung vom 28.11.2013 zur Erhöhung des Arbeitspreises wegen EEG-Umlage ab dem 01.01.2014 steht, dass ich grundsätzlich das Recht habe Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen.  Ich würde also gerne meinen Vertrag  zum Ablauf des 31.12.2013 um 24 Uhr Kündigen.

Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung des Vertrages innerhalb der nächsten 10 Tage.

Mit freundlichen Grüßen"

Was ich noch gerne Wissen würde.
Was passiert wenn ich zum 1.1.14 meinen Abschlag schon bezahlt haben müsste und ich noch keine Kündigungsbestätigung erhalten habe. Unter vorbehalt zahlen? Was bedeutet das eigentlich?
Ist es problematisch das meine Vertragslaufzeit erst gut 2 Wochen alt ist? Eigentlich doch nicht?
Ich brauche dann ja einen neuen Stromanbieter. Ab wann würdet Ihr euch darum kümmern?

Oh man eine Menge Fragen. Es wäre sehr nett wenn die eine oder andere Beantwortet werden könnte. Hoffe ich bin euch nicht zu abwegig.

--- Ergänzung! Chronologie---

Vertragsabschluss am: 04.09.2013
Mail erhalten (Auftragsbestätigung): 09.09.2013
1. Sepa Mitteilung per Mail bekommen 2. mit Frist zur Rücksendung am: 1.) 28.11.2013    2:) 23.12.2013
Widerspruch Preiserhöhung abgesendet am: 03.12.2013
Antwort erhalten am: 16.12.2013
Versorgungsbeginn: 01.12.2013
« Letzte Änderung: 30. September 2015, 09:59:45 von DieAdmin »

Offline stromer51

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2013, 07:27:43 »
Hallo Peter85,

ihrem Post entnehme ich das sie ganz frisch bei diesem Anbieter sind, so ihre Worte.
Bei mir wäre das schon lange.

Ganz zuletzt schreiben sie
Ist es problematisch das meine Vertragslaufzeit erst gut 2 Wochen alt ist? Eigentlich doch nicht?

Vielleicht ist es besser sie ordnen das noch einmal.
Vertragsabschluss am....
Mail erhalten.... am   
Sepa Mitteilung per Mail bekommen mit Frist zur Rücksendung am......
Widerspruch Preiserhöhung abgesendet am.......
Antwort erhalten am.....
Versorgungsbeginn:

Was ich nicht verstehe ist,  sie wollen wegen der mitgeteilten Preiserhöhung in Form der erhöhten EEG Umlage kündigen. Die höhere Umlage müssen sie aber doch bei vielen Anbietern auch bezahlen.
Ansonsten gilt AGB 8.8  zum Sonderkündigungsrecht.

Ich weis nicht wie sie ihren Widerspruch formuliert haben.
Würde mich das betreffen gebe es diesen Text.
Betreff: Ablehnung Widerspruch Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung
Am .... habe ich fristgerecht von meinem Sonderkündigungsrecht nach AGB 8.8. Gebrauch gemacht.
Dem wollen sie entsprechend Mitteilung vom ....  nicht entsprechen.

Ich fordere Sie auf:
Mir innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zu senden.
Mich am 31.12.2013 24:00 Uhr beim Netzbetreiber abzumelden.
Den Schlussstand am 31.12.2013 teile ich meinem Netzbetreiber mit.
Ab Januar 2014 erhalten sie von mir keine Abschlagszahlungen mehr.
----------
Der Text gilt aber nur wenn auch der erste Widerspruch richtig formuliert wurde.
zb. Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung zum 01.01.2014 entspechend AGB 8.8.

mfg



Mit freundlichen Grüßen

Offline Peter85

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #2 am: 17. Dezember 2013, 22:22:53 »
Hallo Stromer51,

danke für die schnelle Antwort. Ich habe zum Ende des posts nochmal chronologiesiert.

Ja ich will wegen der EEG Umlage kündigen. Soweit ich das verstanden habe ist das möglich. Bei dem was man so über den Anbieter liest möchte ich mir schererein ersparen. Und wenn es da eine ordentliche möglichkeit git den Vertrag zu beenden will ich es versuchen.

Danke für die verweisung auf die AGB Punkt 8.8. Auch hier versteh ich das so das ich die Möglichkeit zu kündigen habe! Richtig?

Der Text der Kündigung lautet:

Kündigung Stromliefervertrag => außerordentliche Kündigung wegen Strompreiserhöhung.
"aufgrund Ihres Schreibens vom 28.11.2013 und der damit von Ihnen angekündigten Strompreiserhöhung zum 01.01.2014 mache ich hiermit von meinem Sonderküngiungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihrem Unternehmen geschlossenen Stromliefervertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Dies ist der 31.12.2013."

Es gibt keinen verweis auf die AGB 8.8. Die Kündigung sollte doch aber in Ordnung sein? (End Datum)? Es ist ein Vordruck.

Danke für den vorgeschlagenen Text. Wenn ich ab Januar keine Beiträge mehr zahlen sollte werde ich wohl ein Inkasso schreiben bekommen?
Ab 4 Wochen nach der 1. Kündigung kann ich mit der Energie Schlichtungsstelle zusammenkommen richtig?

Fragen nochmal aufgelistet:

1. Kündigung rechtens?
2. 1.Kündigung korrekt?
3. Inkasso schreiben ist zu erwarten?
4. Schlichtungsstelle kann eingeschaltet werden und dann sollte alles ordentlich ein ende finden ohne das ich etwas falsch gemacht habe?

Beste Grüße

« Letzte Änderung: 17. Dezember 2013, 22:26:01 von Peter85 »

Offline KKRUBIN

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2013, 01:09:13 »
Moin,

das Szenario hatten wir hier im Forum auch schon. Mal nachlesen und noch mal prüfen, ob die dort aufgeführten Fristen eingehalten wurden.
   Thema: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ? 
und die dann folgenden Antworten.

Offline Peter85

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2013, 01:25:02 »
Nein die 6 Wochen frist wegen Preiserhöhung wurde nicht eingehalten. Email ist vom 28.11.2013

Wenn ich jetzt wegen der EEG-Umlage so wie von Stromer51 vorgeschlagen widerspreche, die Preiserhöhung aber gar nicht rechtzeitig angekündigt wurde und somit ungültik ist, wie formuliere ich den widerspruch? sollte ich dieser 6 Wochen frist also beachtung schenken? Dann könnte ich stromer´s Vorschlag folgen. Würde dann aber quasi der Preiserhöhung zustimmern. Was ich ja wiederum muss um meine Kündigung zu rechtfertigen die ja voraussichtlich sowieso nicht angenommen wird. Soll ich es trozdem weiter versuchen?

Ist es wichtig das ich in der Kündigung nicht auf den Punkt AGB 8.8 hingewiesn habe? Ich habe nur Sonderkünigungsrecht wegen Preiserhöhung geschrieben.

Allmählich blick ich ein bisschen durch wie dieser Verein tickt. Ist doch unerhört  >:( und wenn man dann noch den ganzen ärger der anderen liest. kann man sich ja bei jedem versuch was zu erreichen nur noch mehr ärgern.
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2013, 01:31:25 von Peter85 »

Offline stromer51

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #5 am: 19. Dezember 2013, 09:35:44 »
Hallo Peter85,

wie ich lese haben sie wieder ein falschen Versorgungsbeginn angegeben.
Ich gehe jetzt vom 01.01.2014 aus.
In ihrer Sonderkündigung kommt das Wort fristgerecht vor. Das würde ich nur bei einer ordentlichen Kündigung verwenden.
Da der Anbieter auf ihre Sonderkündigung bereits mit Ablehnung geantwortet hat, bleibt nur dagegen mit
Widerspruch vorzugehen.
Die Begründung im Textbaustein ist natürlich Müll. Eine außerordentliche Kündigung ist auch bei einer
fest vereinbarten Laufzeit möglich (hier 12 Monate).

Zur Kündigungsfrist bei hoheitlich festgelegten Preiserhöhungen, hier EEG Umlage, kann ich in den AGB nichts finden. Also gilt das in der Mail mitgeteilte.
Die 8 Wochen Mitteilungsfrist gelten nicht, aber sicher die 6 Wochen.
Die sind nicht eingehalten, das wurde hier im Forum bereits festgestellt.

Klar, meine Drohung der Nichtzahlung  soll den Anbieter dazu bewegen der Kündigung stattzugeben.
Wenn er das aber durchzieht, kommt am Ende das Inkasso. Soweit muss es aber nicht kommen wenn doch gezahlt wird. Im Übrigen betreiben die Anbieter auch Schadenminderung in dem sie Nichtzahlern rechtzeitig
kündigen. Ich muss aber zugeben das das hier eigentlich nicht infrage kommt, weil es hier bei ihnen nur um die doch relativ geringe Preiserhöhung durch die EEG Umlage geht.

Ich würde folgenden Widerspruch schreiben.
Widerspruch Ablehnung Sonderkündigung -Ihr Schreiben vom ......

Hiermit widerspreche ich ihrer Ablehnung der Sonderkündigung wegen Preiserhöhung am 31.12.2013 24:00Uhr

Begründung:
Meine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung vom ..........   hat Bestand.
Ihre Ablehnung der Sonderkündigung mit einer festen Laufzeit in Verbindung zu bringen ist rechtswidrig.

Es gilt weiter meine Aufforderung an Sie - melden Sie mich unverzüglich beim Netzbetreiber ab.
Geben Sie mir bitte darüber eine Nachricht in Textform, innerhalb von 7 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen

------------------------------------
Bemerken muss ich, das besondere an ihrem Vertrag. Lieferbeginn ist Vertragsbeginn und wäre gleichzeitig
Beginn der Preiserhöhung.(AGB 2.1.)  Ob jetzt eine Sonderkündigung rechtlich ok ist , weis ich nicht.



Offline Peter85

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #6 am: 19. Dezember 2013, 14:39:32 »
Hallo Stromer51,

Du hast Recht! zur Klarstellung der Versorgungsbeginn ist der 01.12.2013! nicht 1.1.13.

Widerspruch ist raus.


Offline khh

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #7 am: 20. Dezember 2013, 00:14:10 »
[...]
Zur Kündigungsfrist bei hoheitlich festgelegten Preiserhöhungen, hier EEG Umlage, kann ich in den AGB nichts finden. Also gilt das in der Mail mitgeteilte. ...
[...]
Klar, meine Drohung der Nichtzahlung  soll den Anbieter dazu bewegen der Kündigung stattzugeben. Wenn er das aber durchzieht, kommt am Ende das Inkasso. Soweit muss es aber nicht kommen wenn doch gezahlt wird. ...
[...]

Es gibt keine sogen. „hoheitlich festgelegten Preiserhöhungen"!!! Allenfalls für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Stromsteuer könnte man diese Definition vllt. gelten lassen. Ansonsten ist nach BGH-Rechtsprechung bei jeder(!) Preiserhöhung die Gesamtkostenentwicklung zu berücksichtigen (alles nachzulesen hier im Forum). Es „gilt“ auch nicht generell das von einem Versorger „mitgeteilte“ oder das in einer AGB geschriebene!

Wenn manche Versorger den Kunden inhaltlich der AGB weismachen wollen, dass bspw. Umlagenerhöhungen ohne (rechtzeitige) Mitteilung und ohne Einräumung eines (fristlosen) Sonderkündigungsrechts „weitergereicht“ werden können, dann entspricht das nicht den deutschen Gesetzen und den übergeordneten EU-Binnenmarktrichtlinien bzw. der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. EuGH-Urteil vom 21.03.2013, C-92/11 und BGH-Urteil vom 31.07.2013 Az VIII ZR 162/09). Solche den rechtlichen Vorgaben nicht genügende AGB-Klauseln/Vertragsbedingungen sind unwirksam und die aus solchen Preiserhöhungen resultierenden Forderungen müssen und sollten die Kunden nicht bezahlen!

Speziell für das (außerordentliche) Sonderkündigungsrecht gilt generell(!) die gesetzliche Bestimmung des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)  –  Auszug:
Zitat
§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden, ...
[...]
(3) Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, ... und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. ...
[...]

Gegen Versorger, die das Sonderkündigungsrecht nicht akzeptieren wollen (oder bei Nichtbezahlung unwirksamer Preiserhöhungen mit Inkasso kommen), müssen sich die Verbraucher halt angemessen wehren, d.h.: Schriftlicher Widerspruch (per Einwurf-Einschreiben) mit kurzer Fristsetzung (max. 10 Arbeitstage) für die rechtskonforme Kündigungsbestätigung. Weigert sich der Versorger, sind weitere Eigenbemühungen des Kunden m.E. wenig zielführend. Besser sollte dann unverzüglich die Schlichtungsstelle Energie e.V. eingeschaltet und/oder ein sachkundiger Anwalt beauftragt werden (u.a. auch um eventuellen Schadensersatz geltend zu machen!).   
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2013, 00:47:58 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Peter85

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #8 am: 20. Januar 2014, 14:57:42 »
Heute gab es gleich 2 Mails.
In der erten wurde meine Kündigung wieder nicht akzeptiert. Der Wortlaut war der gleiche. Das falsche Küdnigungsdatum diesmal farblich hervorgehoben  ::)
In der zweiten, angeblich auf meinen Wunsch, gab es eine info Mail mit ebenfalls gleichem Inhalt wie vom 28.11.2013

Ich wende mich jetzt an die Schlichtungsstelle.

Kann es eigentlich schwierig werden nach einem Jahr aus dem vertrag zu kommen wenn der Anbieter immernoch nicht die Kündigung akzeptieren sollte? Spätestens dann werde ich nicht mehr bezahlen bzw. die Lastschrift zurückbuchen.

Meine Beiträge jetzt schon zu widerrufen währe nicht Ratsam oder? jedenfalls Solange der Vertrag noch besteht und die Schlichtungsstelle noch keine Empfehlung gegeben hat.


Offline khh

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #9 am: 20. Januar 2014, 17:50:05 »
--- Ergänzung! Chronologie---
1.) Vertragsabschluss am: 04.09.2013
2.) Mail erhalten (Auftragsbestätigung): 09.09.2013
3.) 1. SEPA-Mitteilung per Mail bekommen: (am 28.11.13) 2. mit Frist zur Rücksendung (bis 23.12.2013)
4.) Widerspruch Preiserhöhung abgesendet am: 03.12.2013; Antwort erhalten am: 16.12.2013
5.) Versorgungsbeginn: 01.12.2013
[nummeriert und sortiert durch khh]

Hallo Peter85, es muss noch einmal etwas „sortiert“ werden:

Ein Vertrag kommt durch „Antrag“ und „Annahme“ zustande  -  das bedeutet
zu 1.) das war kein „Vertragsabschluss“ sondern ein Antrag auf Belieferung;
zu 2.) die Auftragsbestätigung war die Annahme, erst damit gab es den Vertrag!

Am 09.09.2013 war die Höhe der EEG-Umlage ab 01.01.2014 noch nicht bekannt [wird immer erst am 15.10. d. J. von den ÜNB veröffentlicht] und eine Erhöhung konnte folglich am 9.9. im bestätigten Preis noch NICHT enthalten sein.

In der Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. sollte
1. die Anerkennung der Vertragskündigung zum Ablauf des 31.12.2013 aufgrund des [von Almado in der AGB für die EEG-Umlagenerhöhung wohl nicht vorgesehenen) gesetzlichen Sonderkündigungsrechts gefordert werden; 
2. die Transparenz und der Zeitpunkt [siehe 3.)]  der Preiserhöhungsmitteilung beanstandet werden;
3. Schadensersatz für den Fall verlangt werden, dass durch die Wechselbehinderung seitens Almado Mehrkosten entstehen sollten.

Alternativ sollten Sie vielleicht prüfen, ob Sie für das 1. Lieferjahr überhaupt einen günstigeren Lieferanten finden, oder ob Sie den „EEG-Preisaufschlag“ besser akzeptieren.

Zum Ablauf des 1. Lieferjahres (in Ihrem Fall also zum Ablauf des 30.11.2014) sollte allerdings bei Anbietern wie Almado unbedingt gekündigt werden, da es erfahrungsgemäß dann richtig teuer wird.
Wenn man das rechtzeitig (fristgemäß oder eventuell schon jetzt) und per Einwurf-Einschreiben macht, dann wird das auch nicht schwierig werden. 

Gruß, khh
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Offline martino35

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #10 am: 21. Januar 2014, 10:40:08 »
Hallo zusammen,

zum Thema Schlichtungsstelle: Die ist zumindest im Falle Almado voll für`n Ar..., oder, wie es mein Anwalt etwas gewählter ausdrückte, ein zahnloser Tiger. Erstens dauert es selbst mit viel Glück mindestens ein halbes bis ein dreiviertel Jahr, bis überhaupt eine Schlichtungsempfehlung ausgesprochen wird, und selbst wenn hält sich Almado in geschätzt 0,0 % aller Fälle an diese Empfehlung. Die fälligen Gebühren zahlt Almado ohnehin nicht; somit kann man die nicht mal damit ärgern. Deshalb lieber sofort zu einem sachkundigen Anwalt und dranbleiben, bevor Almado den Weg allen irdischen geht und sich zu TelDaFax und Flexstrom gesellt.

Grüße
Martin
« Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 10:43:58 von martino35 »

Offline khh

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #11 am: 21. Januar 2014, 12:31:06 »
@martino35, grundsätzlich alles richtig, aber ...

1. Die Gebührenpflicht für den Versorger ist m.E. ein "Erziehungseffekt" dahingehend, dass Versorger wie Almado (365 AG) es sich überlegen werden, weiterhin an den "Versuchen" festzuhalten, wenn es sich finanziell nicht mehr rechnet. Wenn Almado die Gebühren nicht zahlt, dann wird die Schlichtungsstelle mit dem Haus voller Juristen schon wissen, wie sie an ihr Geld kommt.

2. Betroffene ohne eine Rechtsschutzversicherung im Rücken, bekommen mit Einschaltung der Schlichtungsstelle eine kostenlose sachkundige Einschätzung, wie die Chancen für eine gerichtliche Verfolgung stehen könnten.

3. Dass manche Anwälte von außergerichtlichen Schlichtungen nicht unbedingt begeistert sind, kann man zwar nachvollziehen (bedeutet ja womöglich weniger Mandanten), ist aber eher kein Wertmaßstab.

Fazit: Die zweckdienliche und durchaus erfolgreiche Arbeit der Schlichtungsstelle Energie e.V. bitte nicht abwerten !
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:18:19 von DieAdmin »
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Offline martino35

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Re: Kündigung wird nicht akzeptiert (Sonderkündigung wegen EEG)
« Antwort #12 am: 21. Januar 2014, 19:34:08 »
Hallo khh,

es geht mir überhaupt nicht darum, die Schlichtungsstelle insgesamt abzuwerten, aber im Falle Almado - genauso habe ichs geschrieben - ist sie wirklich für die Katz. Nenne mir einen einzigen Fall, in dem jemand nachweislich durch die Schlichtungsstelle gegenüber Almado irgend etwas erreicht hat. - Eben !

Und dass die SE hinsichtlich der Gebühren absolut hilflos ist - übrigens nicht nur bei Almado, sondern auch bei Extraenergie - hat die selbst schon öffentlich gemacht, z.B. hier: http://strom.idealo.de/news/15080-stromanbieter-extraenergie-und-almado-im-visier-der-bundesnetzagentur/ . Mehr als bei der Bundesnetzagentur zu jammern fällt der SE da auch nicht ein. Im September hiess es noch, man ziehe eine Klage in Erwägung, aber das wars dann auch.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 19:59:22 von martino35 »

Offline khh

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Re: 365 AG / Almado und Schlichtungsstelle
« Antwort #13 am: 21. Januar 2014, 19:57:10 »
... Und das die SE hinsichtlich der Gebühren absolut hilflos ist - übrigens nicht nur bei Almado, sondern auch bei Extraenergie - hat die selbst schon öffentlich gemacht, z.B. hier: ... . Mehr als bei der Bundesnetzagentur zu jammern fällt der SE da auch nicht ein.

Es ist nirgendwo ersichtlich, dass die SE selbst öffentlich gemacht haben soll, bzgl. der nicht bezahlten Gebühren "absolut hilflos" zu sein. Vielmehr steht in dem zitierten Artikel  -  Auszug:
Zitat
Aufgrund der Nichtzahlung der Fallpauschalen zieht die Schlichtungsstelle nun sogar eine Klage gegen beide Stromversorger in Erwägung.
Gibt es etwa Erkenntnisse, dass die Klagen NICHT bei Gericht eingereicht worden sind ?

Und die Beschwerde der Schlichtungsstelle Energie e.V. bei der Bundesnetzagentur hat doch nichts mit der Durchsetzung der eigenen Forderungen gegen Almado und ExtraEnergie zu tun, sondern damit  -  § 5 EnWG / Energiewirtschaftsgesetz (Auszug)
Zitat
Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
« Letzte Änderung: 24. Januar 2014, 17:03:43 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline khh

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Schlichtungsstelle klagt Gebührenforderung ein !
« Antwort #14 am: 24. Januar 2014, 15:34:45 »
... Und das die SE hinsichtlich der Gebühren absolut hilflos ist - übrigens nicht nur bei Almado, sondern auch bei Extraenergie - hat die selbst schon öffentlich gemacht, z.B. hier: ... . Mehr als bei der Bundesnetzagentur zu jammern fällt der SE da nicht ein.

Es ist nirgendwo ersichtlich, dass die SE selbst öffentlich gemacht haben soll, bzgl. der nicht bezahlten Gebühren "absolut hilflos" zu sein. Vielmehr steht in dem zitierten Artikel  -  Auszug:
Zitat
Aufgrund der Nichtzahlung der Fallpauschalen zieht die Schlichtungsstelle nun sogar eine Klage gegen beide Stromversorger in Erwägung.
Gibt es etwa Erkenntnisse, dass die Klagen NICHT bei Gericht eingereicht worden sind ?

Der Sachverhalt ist aufgeklärt: Einer Pressemitteilung der Schlichtungsstelle am 23.01.2014 ist u.a. zu entnehmen, dass die 365 AG (vormals almado AG) im Okt. 2013 von der SE vor dem Landgericht Köln auf Zahlung der Fallpauschalen verklagt wurde. Zum gleichen Sachverhalt hat das LG Berlin mit Urteil v. 13.01.2014 die Zahlungspflicht eines anderen Versorgers entschieden.

Nachtrag:
Was bei Verurteilung der 365 AG die Gebührennachzahlung für wohl mehrere tausend
Schlichtungsfälle bei deren ohnehin nicht üppiger Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung
bedeuten könnte, darf sich jeder gerne selbst ausrechnen.  ???
« Letzte Änderung: 24. Januar 2014, 17:07:22 von khh »
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