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Autor Thema: Bundesnetzagentur gegen Care Energy  (Gelesen 34033 mal)

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Offline bb

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Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #30 am: 03. März 2015, 16:23:46 »
Ich finde das sieht eher so aus, als ob die das Spielchen auf beiden Seiten endlos weiter treiben wollen:

Das Prinzip einer Aufsichtsbehörde scheint dir fremd zu sein. Was soll die BNetzA denn sonst machen?

Offline khh

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Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #31 am: 03. März 2015, 16:46:53 »
Das Prinzip einer Aufsichtsbehörde scheint dir fremd zu sein. Was soll die BNetzA denn sonst machen?

Beispielsweise § 5 EnWG anwenden !?
Zitat
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ausgenommen ist die Belieferung von Haushaltskunden ausschließlich innerhalb einer Kundenanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes sowie über nicht auf Dauer angelegte Leitungen. Eine Liste der angezeigten Unternehmen wird von der Regulierungsbehörde laufend auf ihrer Internetseite veröffentlicht; veröffentlicht werden die Firma und die Adresse des Sitzes der angezeigten Unternehmen. Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. ...

[Hervorhebung/en durch khh]
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bb

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Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #32 am: 16. März 2015, 00:15:09 »
Nach einem Zwangsgeld? Steile These.

Offline GPKE-Xperte

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Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #33 am: 27. März 2015, 08:08:57 »
Heute (27.03.15) ist ja der Termin für das erneute Zwangsgeld. Mal schauen, wann bekannt wird was passiert.

Offline Ben

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Re: Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #34 am: 06. April 2015, 21:35:50 »
Kristek beantragt erneut die sofortige Aussetzung der Vollziehung.

http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/150315.htm

Offline formalyknownasmartin

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Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #35 am: 30. Juli 2015, 20:30:39 »
Das Urteil, das CE zum Energielieferanten machte:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2015/VI_3_Kart_190_14_V_Beschluss_20150617.html

Kleine Auszüge:
"Entgegen der formalen Vertragsgestaltung, dem Vorbringen der Betroffenen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens sowie der Angaben in ihrer Infobroschüre wird die an den Übergabepunkt gelieferte elektrische Energie jedoch nicht im Netz des Kunden durch die C.-NI. in Nutzenergie umgewandelt. Die Ausführungen der Betroffenen, wonach die C.-NI. den Ökostrom erhalte und im Hausnetz des Kunden umwandele, entsprechen nicht den realen physikalischen Abläufen."
und
"Insoweit handelt es sich aber um eine reine Fiktion, die mit der – physikalischen - Lebenswirklichkeit nicht in Einklang zu bringen ist. Bei dem Einsatz und der Umwandlung von Energie handelt es sich um tatsächliche, physikalische Vorgänge, die nicht durch vertraglich bestimmte Fiktionen determiniert werden können. Tatsächlich übt die C.-NI. keinerlei Einfluss auf die Netze der Kunden aus und führt keine realen Umwandlungsprozesse durch. Eine faktische Überlassung der Kundenverbrauchsnetze an die C.-NI. findet nicht statt. Dieses räumt die Betroffene in den im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung öffentlich zugänglichen Informationen selbst ein: In ihrer Infobroschüre betont sie nicht nur, dass Nutzenergie fließe, sobald der Kunde den Schalter umlege bzw. Heizung und Kühlschrank bediene. Sie weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass „sich in der Praxis für den Kunden zunächst nichts ändert“."

Das Urteil kostet den Konzern 50.000 €.

Offline bolli

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Re: Bundesnetzagentur gegen Care Energy
« Antwort #36 am: 31. Juli 2015, 07:04:13 »
Das Urteil kostet den Konzern 50.000 €.
Ich würde mal schätzen, dass die die Auswirkungen deutlich teurer kommen.  ;D


 

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