Hier die Bewertung des Branchendiensts "Kreutzer Consulting":
"Die Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG (ehemals mk-power) hat ihren Einspruch gegen das von der Bundesnetzagentur verhängte Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro wegen Nichtanmeldung als Stromlieferant nach §5 EnWG zurückgezogen. Damit kommt der für diese Woche vor dem OLG Düsseldorf angesetzte Prozess wohl nicht zustande.
Martin Kristek sieht dies aber nicht als Eingeständnis der Rechtmäßigkeit des Bußgelds, sondern begründet die Rücknahme des Einspruchs unter anderem damit, dass „90% des Akteninhaltes ausschließlich dazu dienen soll, meinen Ruf als Eigentümer der Care Energy-Gruppe zu diskreditieren und dies öffentlich unter Einbeziehung der Presse“. Außerdem sei die Bundesnetzagentur für einen Energiedienstleister wie Care Energy, der seinen Kunden auch einen Energieanbieter empfehle, nicht zuständig.
Aus unserer Sicht will Martin Kristek mit der Zahlung des Bußgelds weiter Zeit gewinnen. Hätte das OLG Düsseldorf festgestellt, dass die Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG Stromlieferant sei und sich deshalb bei der BNetzA anmelden müsse, hätten die Übertragungsnetzbetreiber die nicht gezahlte EEG-Umlage wahrscheinlich relativ schnell einfordern können. Nun wird es wahrscheinlich neue Klagen und Gerichtsverfahren geben, in denen das Unternehmen zur Anmeldung als Stromlieferant gezwungen werden soll. Bis dies soweit ist, wird aber wieder viel Zeit vergehen."
Quelle >
http://www.kreutzer-consulting.com/Energy_Update unter "Oktober 2014"
[Edit DieAdmin: Quellenangabe ergänzt]