Hallo zusammen,
meine Fragen ist prinzipieller Natur und betrifft das Thema Kündigung per E-Mail.
Ich habe einen Stromliefervertrag mit der Firma EVD geschlossen. In den Vertrag wurden die AGB mit Stand Juni 2013 einbezogen. In diesen ist zum Thema Kündigung Folgendes geregelt:
8.1 Die Kündigung ist in Schriftform und ausschließlich per Briefpost mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit an folgende Adresse zu richten: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH, Postfach 09 75, 09009 Chemnitz.
Ich bin der Meinung, dass dennoch eine Kündigung per E-Mail zulässig ist. Denn dem Lieferanten ist in den AGB ebendiese Möglichkeit zur rechtverbindlichen Kommunikation eingeräumt:
2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten kommt mit der Annahme des Belieferungsauftrages des Kunden durch die Angebotsbestätigung (als E-Mail oder Brief) des Lieferanten (Annahme) in Textform zustande. Die Erteilung der Angebotsbestätigung durch den Lieferanten erfolgt unverzüglich nach Zugang des Vertragsangebots des Kunden. Der endgültige Lieferbeginn wird dem Kunden in einer weiteren Mitteilung rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Angebotsbestätigung habe ich per E-Mail erhalten. Da ich dieser nicht widersprochen habe und die Lieferung bereits erfolgt ist (Abschläge wurden bereits gezhalt) gilt der Vertrag M.E. als (auf diesem elektronischen Kommunikationsweg) zustandegekommen.
Weiterhin heißt es in den AGB unter dem Kapitel 7 Elektronische Kommunikation:
7.1 Der Kunde erteilt dem Lieferanten sein Einverständnis, über die vom Kunden benannte E-MailAdresse rechtserhebliche Erklärungen zur Änderung, Durchführung oder Beendigung des Lieferverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Lieferanten zu erhalten. Die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation ist für den Kunden kostenfrei. Hierfür verpflichtet sich der Kunde für die Gesamtdauer der Teilnahme (ab Antrag auf Vertragsschluss) sicherzustellen, dass Benachrichtigungen durch den Lieferanten jederzeit an die vom Kunden angegebene sowie gültige EMail-Adresse verschickt und durch den Kunden empfangen werden können. Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, die Verwendung von Sicherheitsprogrammen (z.B. Firewalls und Spamfilter) in der Art und Weise zu gestalten, dass eine reibungslose Kommunikation erfolgen kann, sofern er Einfluss auf diese hat. Bei dem Kunden bekannten Übermittlungsstörungen, einem Wegfall oder bei Änderungen der E-Mail-Adresse sowie seiner sonstigen Adress- und Kontaktdaten, wird der Kunde den Lieferanten unverzüglich informieren. Ist die Kommunikation über die vom Kunden benannte E-MailAdresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist der Lieferanten berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
M.E. stellt diese ungleichmäßige Behandlung bzgl. der Rechte des Kunden (rechtverbindliche Kommunikation nur in Schriftform per Brief) und dem Lieferanten (rechtverbindliche Kommunikation auch per E-Mail) eine rechtlich nicht zulässige Benachteiligung des Kunden/Verbrauchers gegenüber dem Lieferanten dar und die entsprechene Vertragsklausel zur Kündigung nur in Schriftform ist daher unwirksam. Da bereits der Vertrag per E-Mail zustande gekommen ist, muss er M.E. auch per E-Mail gekündigt werden können (will heißen: gleiches Recht für Kunde und Lieferant).
Leider fehlt mir der rechtliche Hintergrund. Und eine Argumentation nur auf Basis gesunden Rechtsgefühls scheint mir hier, genauso wie bei allen anderen Thema im Umgang mit Billigenergieanbietern nicht ausreichend. Kann jemand helfen?