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Autor Thema: Kündigung Energieliefervertrag per E-Mail  (Gelesen 3615 mal)

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Offline fragmaster

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Kündigung Energieliefervertrag per E-Mail
« am: 05. Dezember 2013, 16:50:42 »
Hallo zusammen,

meine Fragen ist prinzipieller Natur und betrifft das Thema Kündigung per E-Mail.

Ich habe einen Stromliefervertrag mit der Firma EVD geschlossen. In den Vertrag wurden die AGB mit Stand Juni 2013 einbezogen. In diesen ist zum Thema Kündigung Folgendes geregelt:

8.1 Die Kündigung ist in Schriftform und ausschließlich per Briefpost mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende  eines  Monats  vor  Ablauf  der  jeweiligen  Vertragslaufzeit  an  folgende  Adresse  zu  richten:  EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH, Postfach 09 75, 09009 Chemnitz.


Ich bin der Meinung, dass dennoch eine Kündigung per E-Mail zulässig ist. Denn dem Lieferanten ist in den AGB ebendiese Möglichkeit zur rechtverbindlichen Kommunikation eingeräumt:

2.1  Der  Vertrag  zwischen  dem  Kunden  und  dem  Lieferanten  kommt  mit  der  Annahme  des Belieferungsauftrages  des  Kunden  durch  die  Angebotsbestätigung  (als  E-Mail  oder  Brief)  des Lieferanten  (Annahme)  in  Textform  zustande.  Die  Erteilung  der  Angebotsbestätigung  durch  den Lieferanten  erfolgt  unverzüglich  nach  Zugang  des  Vertragsangebots  des  Kunden.  Der  endgültige Lieferbeginn wird dem Kunden in einer weiteren Mitteilung rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Angebotsbestätigung habe ich per E-Mail erhalten. Da ich dieser nicht widersprochen habe und die Lieferung bereits erfolgt ist (Abschläge wurden bereits gezhalt) gilt der Vertrag M.E. als (auf diesem elektronischen Kommunikationsweg) zustandegekommen.


Weiterhin heißt es in den AGB unter dem Kapitel 7 Elektronische Kommunikation:

7.1  Der  Kunde  erteilt  dem  Lieferanten  sein  Einverständnis,  über  die  vom  Kunden  benannte  E-MailAdresse  rechtserhebliche  Erklärungen  zur  Änderung,  Durchführung  oder  Beendigung  des Lieferverhältnisses  zwischen  dem  Kunden  und  dem  Lieferanten  zu  erhalten.  Die  Teilnahme  an  der elektronischen  Kommunikation  ist  für  den  Kunden  kostenfrei.  Hierfür  verpflichtet  sich  der  Kunde  für die  Gesamtdauer  der  Teilnahme  (ab  Antrag  auf  Vertragsschluss)  sicherzustellen,  dass Benachrichtigungen  durch den Lieferanten jederzeit an  die vom Kunden angegebene sowie gültige EMail-Adresse verschickt  und  durch  den  Kunden  empfangen  werden  können.  Der  Kunde  ist  des Weiteren  verpflichtet,  die  Verwendung  von  Sicherheitsprogrammen  (z.B.  Firewalls  und  Spamfilter)  in der  Art  und  Weise  zu  gestalten,  dass  eine  reibungslose  Kommunikation  erfolgen  kann,  sofern  er Einfluss  auf  diese  hat.  Bei  dem  Kunden  bekannten  Übermittlungsstörungen,  einem  Wegfall  oder  bei Änderungen der E-Mail-Adresse sowie seiner sonstigen Adress- und Kontaktdaten, wird der Kunde den Lieferanten  unverzüglich  informieren.  Ist  die  Kommunikation  über  die  vom  Kunden  benannte  E-MailAdresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist der Lieferanten berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

M.E. stellt diese ungleichmäßige Behandlung bzgl. der Rechte des Kunden (rechtverbindliche  Kommunikation nur in Schriftform per Brief) und dem Lieferanten (rechtverbindliche  Kommunikation auch per E-Mail) eine rechtlich nicht zulässige Benachteiligung des Kunden/Verbrauchers gegenüber dem Lieferanten dar und die entsprechene Vertragsklausel zur Kündigung nur in Schriftform ist daher unwirksam. Da bereits der Vertrag per E-Mail zustande gekommen ist, muss er M.E. auch per E-Mail gekündigt werden können (will heißen: gleiches Recht für Kunde und Lieferant).


Leider fehlt mir der rechtliche Hintergrund. Und eine Argumentation nur auf Basis gesunden Rechtsgefühls scheint mir hier, genauso wie bei allen anderen Thema im Umgang mit Billigenergieanbietern nicht ausreichend. Kann jemand helfen?

Offline bolli

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Re: Kündigung Energieliefervertrag per E-Mail
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2013, 08:18:22 »
Sie sollten sich in diesem Punkt nicht auf irgendwelche wackeligen Konstrukte verlassen. Ob da was in den AGB in Ordnung ist oder nicht, ist eine rein theoretische Frage, die Sie zwar zum Spaß lösen (lassen) können, an der ich mich aber nicht beteilige. Da SIE im Zweifelsfall den fristgemäßen Zugang der Kündigung bei EVD belegen können müssen, was per email nicht zuverlässig möglich ist, gehen Sie den sicheren Weg und investieren die 2 EUR und nochwas für ein Einwurfeinschreiben. Wenn es weiter in die Zukunft geht als 6 Monate (dort endet die Nachweisfrist der Post), sollten Sie einen Zugansnachweis selber sichern (z.B. Online-Verfolgungsausdruck). Ggf. können Sie da auch ein Einschreiben/Rückschein wählen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, nehmen Sie noch einen Zeugen mit, der bestätigt, dass in dem Einschreiben die Kündigung drin steckte und gut ist !

Alles andere ist ein "Spiel mit dem Feuer". Bekanntlich ist man nicht nur auf hoher See in Gottes Hand sondern auch vor Gericht. Und da kann bei den Schwarzkitteln schon mal was anderes rauskommen als man selbst gedacht hat. ;)

 

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