Energiepreis-Protest > Stadtwerke Duisburg

Strompreiserhöhungen zum 01. Januar 2014

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bolli:

--- Zitat von: isahu64 am 26. November 2013, 13:45:33 ---Ist das so richtig interpretiert?

--- Ende Zitat ---
Ja !

Lesen Sie auch hier Versorger verweigern Kündigungsrecht bei Strompreiserhöhung
Da ist Ihr Versorger auch negativ genannt.

khh:

--- Zitat von: isahu64 am 19. November 2013, 16:16:41 ---[...]
Wie sieht hier die Rechtsprechung aus?
Hebelt der Hinweis in den AGB tatsächlich das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung staatlicher Abgaben aus?
--- Ende Zitat ---

NEIN und JA, Sie können wg. der Preianpassung/Umlagenweiterreichung "zum Ablauf des 31.12.2013" kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 (3) EnWG müssen Sie aber selbst ausüben und können das nicht einem neuen Versorger überlassen!

Lesen Sie auch hier:  http://forum.energienetz.de/index.php?topic=17921.0#msg105596  Antwort #3     

Sollte Rheinpower/SW Duisburg diese außerordentliche Kündigung nicht innerhalb von 2 Wochen bestätigen bzw. ignorieren/ablehnen und damit Ihren Versorgerwechsel behindern, dann wenden Sie sich an die  www.schlichtungsstelle-energie.de  und vergessen Sie nicht, von Rheinpower eventuellen Schadensersatz einzufordern.

Bei der Wahl des neuen Versorgers nicht auf die wenig seriösen sogen. "Billigheimer" hereinfallen (das sind die meisten der in den Vergleichsportalen oben platzierten Anbieter!)  -  siehe diverse Info's hier im Forum !   

Nachtrag:
Alternativ können Sie das auch "aussitzen" (insbesondere wenn ein Bonus im Spiel ist) und in den 'Preis-Protest' gehen, d. h. die Preiserhöhungen nicht bezahlen, da sowohl die aktuell mitgeteilte Preiserhöhung mangels Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht als auch zurückliegende und künftige "normale" Preiserhöhungen aufgrund der unwirksamen AGB-Preisanpassungsklausel Zi ff. 7) b. nicht wirksam sind. Ein Widerspruch ist dazu erst nach Zugang der ersten Verbrauchsabrechnung erforderlich. Eine ordentliche Kündigung mit Fristwahrung würde ich daher erst zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres aussprechen!  ;)   

isahu64:
Wow !!!

Ihr seit der Hammer  ;)
Danke für die Infos. Dann wird die Kündigung jetzt trotzdem geschrieben, da ich auf zu viel Palaver keine Lust habe  :)

isahu64:
Hallo zusammen,

just in diesem Moment kam die Absage der Anerkennung der Kündigung rein.
Das ganze per eMail ?!?!?! (Kein Geld für Porto?)  :o

Soll ich mich jetzt direkt an die Verbraucherzentrale wenden, die hier genannt wurde, oder muss ich den Stadtwerken noch etwas zukommen lassen? (Widerspruch für das Schreiben etc.?)  ;)

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