Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Gas Sperre... neuer Anbieter
Hboy:
Hallo,
Ich habe da mal eine Frage,
Aufgrund eines Rückstandes wurde mir heute der Gaszähler ausgebaut.
Jetzt ist es aber so das ich die offene Forderung ja begleichen will (per Raten) und habe ab dem 02.12 einen neuen Anbieter.
Jetzt meine Frage , bekomme ich dann durch den neuen Anbieter auch einen neuen Zähler oder wie läuft das ganze jetzt ab?
Kündigung des alten Versorgers sowie neuen Vertrag (Auftragsbesätigung mit Lieferterminen vorhanden)
GPKE-Xperte:
Der Zähler wird vom Netzbetreiber (oder genauer gesagt dem Messstellenbetreiber) gesetzt.
Durch die Auftragsbestätigung ist der Wechsel zu einem neuen Lieferanten allerdings noch nicht perfekt. Hier kann es ggf. noch zu Ablehnungen des Wechsels durch den alten Lieferanten kommen.
Ist der Altvertrag denn gekündigt? Oder welche Vertragslaufzeit hat der noch?
khh:
Hallo Hboy,
wenn der Altvertrag wirksam beendet ist (siehe Vor-Beitrag), dann fordern Sie den in Ihrer Region zuständigen Gas-Netzbetreiber umgehend auf, den Gaszähler so rechtzeitig wieder zu installieren, dass Ihr neuer (dem NB ja bekannter) Versorger ab dem 02.12.2013 überhaupt liefern kann. Damit es bis nächsten Montag überhaupt noch klappt, am Besten noch heute telefonisch! Ich würde parallel (aus Beweisgründen) mindestens auch eine EMail auf den Weg bringen.
Die Kosten des Aus- und Einbaus werden Sie tragen müssen, da kein (Rechts)Anspruch auf Ratenzahlung berechtigter Forderungen eines Versorgers besteht.
Gruß, khh
Hboy:
Erstmal Danke an euch zwei :)
Also ich habe die Kündigungsbestätigung zum 1.12 vom NB und danach kam dann nochmal die Bestätigung des neuen Anbieters.
Ja dann muss ich mich mal schalu machen an wen ich mich da wenden muss, hoffe erreiche dann nachher zu hause noch jemanden dort :(
khh:
--- Zitat von: Hboy am 26. November 2013, 13:01:18 ---Also ich habe die Kündigungsbestätigung zum 1.12 vom NB ...
--- Ende Zitat ---
Kündigungsbestätigung vom Netzbetreiber, bringen Sie da vielleicht etwas durcheinander?
Energievertrieb/-versorgung und Netzbetrieb sind unterschiedliche Zuständigkeiten und müssen getrennt sein. Bei kleineren Stadtwerken ist das u.U. das selbe Unternehmen oder beide Unternehmen gehören der selben Firmengruppe bzw. dem selben Konzern an.
Für den Wiederanschluss des Zählers ist in jedem Fall die Abteilung bzw. Tochterfirma NETZ zuständig und die müssen Sie jetzt kontaktieren!
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