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Preisänderungsmitteilung für 2014
EviSell:
Strommixer erhöht Arbeits- und Grundpreis ab 01.01.2014.
Die neuen Preise (zum Netzgebiet der TEN gehörende Naturmix Small-Kunde)
AP 28,96 ct/kWh, 5,64 € mtl. Grundgebühr (Brutto). Die Preishöhe ist die gleiche, wie für die Neukunden (Werte wurden im Tarifrechner von den Strommixern angezeigt).
Auf diesen neuen Preis werden volle 2 Jahre Preisgarantie (bis 31.12.2015) lt. 2-seitigen Mitteilungsschreiben vom 15.11.2013 gegeben.
Im Schreiben fett hervorgehoben:
--- Zitat ---Auf den für Sie neu berechneten Tarif geben wir Ihnen zwei Jahre volle Preisgarantie auf alle Preisbestandteile.
--- Ende Zitat ---
Klingt zumindest so, als hätten sich die Strommixer von der Wischi-Waschi-Preisgarantie verabschiedet. Ebenso enthielt der Brief den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.
--- Zitat ---Aufgrund der Preisänderung haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
--- Ende Zitat ---
Dem Schreiben beigefügt waren die neuen AGB, die auch online zu finden sind:
https://www.die-strommixer.de/files/Strommixer-GmbH_AGB.pdf
P.S:
Jetzt wäre interessant zu erfahren, ob in anderen Netzgebieten die Preise auch erhöht wurden. Feedback von Kunden, deren Netzbetreiber nicht die TEN ist, erwünscht :)
khh:
--- Zitat von: EviSell am 24. November 2013, 18:02:18 ---Auf diesen neuen Preis werden volle 2 Jahre Preisgarantie (bis 31.12.2015) lt. 2-seitigen Mitteilungsschreiben vom 15.11.2013 gegeben.
Im Schreiben fett hervorgehoben:
--- Zitat ---Auf den für Sie neu berechneten Tarif geben wir Ihnen zwei Jahre volle Preisgarantie auf alle Preisbestandteile.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Hallo EviSell, ist das mit "volle Preisgarantie" wirklich so? Aus der AGB-Klausel Ziff. 5.3 könnte man jedenfalls schließen, dass es sich um eine sogen. "eingeschränkte" Preisgarantie handelt.
--- Zitat von: EviSell am 24. November 2013, 18:02:18 ---Dem Schreiben beigefügt waren die neuen AGB, die auch online zu finden sind:
https://www.die-strommixer.de/files/Strommixer-GmbH_AGB.pdf
--- Ende Zitat ---
Die in den AGB-Klauseln Ziff. 5.3. und 5.4 jeweils verwendete Formulierung "berechtigt" dürfte eine Unwirksamkeit
der Preisanpassungsklausel und eventueller Preiserhöhungen bewirken ;). Fragwürdig ist m.E. auch die in Ziff. 5.5 vorgegebene Frist im Zusammenhang mit dem Sonderkündigungsrecht.
bolli:
--- Zitat von: khh am 24. November 2013, 19:11:18 ---Die in den AGB-Klauseln Ziff. 5.3. und 5.4 jeweils verwendete Formulierung "berechtigt" dürfte eine Unwirksamkeit
der Preisanpassungsklausel und eventueller Preiserhöhungen bewirken ;). Fragwürdig ist m.E. auch die in Ziff. 5.5 vorgegebene Frist im Zusammenhang mit dem Sonderkündigungsrecht.
--- Ende Zitat ---
Nach meinem Kenntnisstand der entsprechenden BGH-Entscheidungen ist der Wort "berechtigt" nur im Zusammenhang mit Preissenkungen problematisch. Solange es "nur" um Preiserhöhungen geht (wie hier in Ziffer 5.3 und 5.4), ist der Versorger natürlich nicht verpflichtet, diese (nach oben) anzupassen.
Im vorliegenden Fall scheint mir aber noch die Formulierung in Ziffer 5.4 möglicherweise zur AGB-Unwirksamkeit zu führen, wo steht:
--- Zitat --- Ziffer 5.4
Darüber hinaus ist die Strommixer GmbH & Co. KG, nach Ablauf der auf dem Vertrag hinterlegten Preisgarantie, jederzeit berechtigt die Preise anzupassen. ...
--- Ende Zitat ---
Hier sind keinerlei Kriterien enthalten, nach denen der Strompreis angepasst werden kann. Des weiteren fehlt die Verpflichtung zur Preissenkung ebenso wie in 5.3 die Ergänzung, dass neben den gestiegenen Steuern etc. auch gesunkene Preise und Kosten in anderen Bereichen berücksichtigt werden müsste. DAS dürfte also so nicht wirksam sein.
khh:
@bolli,
dann sind wir uns in der Bewertung dieser AGB-Preisänderungsklauseln ja einig. ;)
Sowohl in Ziff. 5.3 als auch in Ziff. 5.4 fehlt übrigens auch die Verpflichtung, Kostensenkungen nach den gleichen Kriterien an die Kunden weiterzugeben sowie in Ziff. 5.3 die Verpflichtung, bei Weiterreichung von Erhöhungen der Umlagen etc. die Entwicklung der Gesamtkosten zu berücksichtigen.
Didakt:
Logisch, dieser besagten Anpassungsklausel kann nicht gefolgt werden, weil sie den bekannten Grundsätzen nicht folgt und sich deshalb wohl als unwirksam erweist. Aber das nur nebenbei bemerkt.
Ich ging automatisch in eine Abwehrstellung, als ich las, dass es sich bei dem Versorger um eine Genossenschaft im Nordwesten handelt, 2001 von Privatpersonen gegründet. Kunden und potentielle Kunden bitte hellwach bleiben! Ein späteres Entsetzen ist nicht ausgeschlossen! Es gibt "leuchtende" Beispiele für die "Geschicklichkeit" dieser Privatleute im hart umkämpften Energiegeschäft. ;D
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