Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: immergrün!  (Gelesen 7017 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Paradox92

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
immergrün!
« am: 13. November 2013, 10:42:01 »
Hallo zusammen!

Kurz zu meinem Problem:
Ich habe bisher meinen Stromverbrauch nie an den kWh, die ich verbraucht habe, festgemacht und bin nun umgezogen mit meiner Freundin. Nun habe ich nach einem Stromversorger gesucht der ungefähr die selben Abschläge nimmt wie mein alter Stromanbieter. Ich ging also auf eine Seite zum Stromvergleich und nutzte die Möglichkeit einen 2-Personen-Haushalt anzugeben. Das entsprachen laut Website 3500 kWh. Unbesorgt sah ich nun einen Tarif mit monatlich 53€. Wunderbar war mein Gedanke, das entspricht ja dem, was ich sonst gezahlt habe.
Nunja Die Abschläge betragen nun 79€ und ich bezahle nur 11 Monate für 12 Monate und bekomme einen 25% Bonus am Ende des ersten Jahres. Alles schön und gut, damit kommen dann die 50€ raus aber auf der Vertragsbestätigung lese ich 3200 kWh-Tarif.
Nun das entscheidende aber:
Ich habe nach 2 Monaten den Verbrauch meinerseits geprüft und musste feststellen, dass wir nach nun 2 Monaten gerademal 250kWh verbraucht haben. Das entspricht einem jährlichen Verbrauch von 1500 kWh.
Auf der immergrün! Website habe ich gesehen, dass sie dort auch 1700kWh-Tarife anbieten. Wie hoch ist denn hier die Wahrscheinlichkeit eines Tarifwechsels, also, dass dieser möglich ist? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen auf die ich bauen kann oder muss ich auf Kulanz des Versorgers hoffen?

Hoffe es lässt sich halbwegs angenehm lesen :D

Vielen Dank schonmal für Antworten

EDIT:
Telefonisch war der Anbieter bis jetzt noch nicht erreichbar.
E-Mail ging vor gut mehr als eine Woche raus.
« Letzte Änderung: 13. November 2013, 10:45:45 von Paradox92 »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: immergrün!
« Antwort #1 am: 13. November 2013, 14:32:49 »
@Paradox92,
jetzt ist Ihr Beitrag ja im richtigen „untergeordneten Board“ der 365 AG (vormals almado AG) gelandet, zu der auch die immergrün-Energie GmbH gehört. In den verschiedenen Thread’s dieses Board können Sie nachlesen, um welch „tolle“ Versorger es sich handelt!  ???

zu Ihrer Frage:
Wie hoch ist denn hier die Wahrscheinlichkeit eines Tarifwechsels, also, dass dieser möglich ist? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen auf die ich bauen kann oder muss ich auf Kulanz des Versorgers hoffen?
EDIT:
Telefonisch war der Anbieter bis jetzt noch nicht erreichbar.
E-Mail ging vor gut mehr als eine Woche raus.
Für einen außerplanmäßigen wohl „Paketwechsel“ und nicht „Tarifwechsel“ wird die Zustimmung des Versorgers erforderlich sein, soweit in den Vertragsbedingungen/AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Kulanz ist von immergrün kaum zu erwarten und brauchbare Auskünfte/Antworten wohl eher ebenso nicht.

Ansonsten ist bei Ihnen anscheinend alles schief gelaufen, was nur schief laufen kann:
1. Die Anbieterauswahl nach mtl. zu zahlenden Abschlagsbeträge macht keinen Sinn, da 10, 11 oder 12 Abschläge durchaus üblich sind und bspw. Bonuszahlungen zeitlich unterschiedlich verrechnet (oder mit „Tricks“ ganz verweigert!) werden.
2. Paket-Angebote sollte man eher meiden, insbesondere dann, wenn man seinen Verbrauch nicht annähernd genau kennt (haben Sie wirklich nur 250 kWh Verbrauch in 2 Monaten gehabt?).
3. Besonders auffällige (negativ!) Billiganbieter (das sind leider die meisten der in den Vergleichsportalen vorne platzierten :(  –  vgl. hier im Forum oder bspw. hier  www.bezahlbare-energie.de ) sollte man unbedingt meiden !!!

Meine Einschätzung (vllt. kann Ihnen ja hier jemand noch etwas Positiveres aufzeigen) und demzufolge mein „Rat“:
Prüfen Sie, ob hier  www.kundenservice-energie.de  unter ‚Kundenbereich’ von immergrün für Sie zu Ihrem Vertrag eine Preiserhöhungsmitteilung ab 01.01.2014 wegen Umlagen- und Abgaben-Weiterreichung eingestellt wurde. Wenn das der Fall ist oder Ihnen  - u.U. versteckt in einer mehrseitigen Email -  eine andere Preiserhöhungsmitteilung zugegangen sein sollte, dann machen Sie von Ihrem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.12.2013 Gebrauch. Prüfen Sie alternativ die AGB des Vertrages, wann frühestens mit welcher Frist eine ordentliche Vertragskündigung möglich ist (evtl. erst zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferungsjahres?).
Mit anderen Worten: Suchen Sie sich besser schnellstmöglich einen seriösen Versorger und einen für Sie passenden Tarif !   

Viel Erfolg, mfg khh
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:23:03 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Paradox92

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: immergrün!
« Antwort #2 am: 13. November 2013, 16:57:20 »
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Ich werde mich mal schlau machen was eine Erhöhung des Strompreises angeht. Vielleicht erreiche ich ja den Versorger doch noch irgendwanjn telefonisch :(
ach Mensch, das hat man davon, wenn man der Werbung zu "Tarifvergleichen" glaubt. v_v
"Gibt nur noch Verbrecher heutzutage." wie meine Oma so schön sagt.

Aber trotzdem danke für die hilfreiche Antwort.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: immergrün!
« Antwort #3 am: 14. November 2013, 08:25:05 »
ach Mensch, das hat man davon, wenn man der Werbung zu "Tarifvergleichen" glaubt. v_v
"Gibt nur noch Verbrecher heutzutage." wie meine Oma so schön sagt.
Auch wenn ich Ihre Enttäuschung verstehen kann muss man fairerweise sagen, dass der Vergleichsrechner nichts für Ihre Auswahl kann. Nicht umsonst bietet er zwei Varianten nämlich 1. die konkrete Eingabe des eigenen Verbrauchs und 2. die Auswahl eines Standardverbrauchs gemessen an der Anzahl der in Haushalt lebenden Personen. Letzteres kann natürlich immer nur eine Schjätzung sein, da ja weder das konkrete Verbrauchsverhalten noch andere Einflussgrößen wie Größe der Wohnung, Heizungsart etc. bekannt sind. Daher ist logischerweise die konkrete Angabe des eigenen Verbrauchs immer die bessere Variante, da dieser Verbrauch in der Regel ja diese Einflussgrößen schon beinhaltet.

Vielleicht haben Sie ja Glück und es kommt eine Preiserhöhung, die Ihnen das außerordentliche Kündigungsrecht bietet.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz