@Paradox92,
jetzt ist Ihr Beitrag ja im richtigen „untergeordneten Board“ der
365 AG (vormals almado AG) gelandet, zu der auch die
immergrün-Energie GmbH gehört. In den verschiedenen Thread’s dieses Board können Sie nachlesen, um welch „tolle“ Versorger es sich handelt!
zu Ihrer Frage:
Wie hoch ist denn hier die Wahrscheinlichkeit eines Tarifwechsels, also, dass dieser möglich ist? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen auf die ich bauen kann oder muss ich auf Kulanz des Versorgers hoffen?
EDIT:
Telefonisch war der Anbieter bis jetzt noch nicht erreichbar.
E-Mail ging vor gut mehr als eine Woche raus.
Für einen außerplanmäßigen wohl „
Paketwechsel“ und nicht „
Tarifwechsel“ wird die Zustimmung des Versorgers erforderlich sein, soweit in den Vertragsbedingungen/AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Kulanz ist von
immergrün kaum zu erwarten und brauchbare Auskünfte/Antworten wohl eher ebenso nicht.
Ansonsten ist bei Ihnen anscheinend alles schief gelaufen, was nur schief laufen kann:
1. Die Anbieterauswahl nach mtl. zu zahlenden Abschlagsbeträge macht keinen Sinn, da 10, 11 oder 12 Abschläge durchaus üblich sind und bspw. Bonuszahlungen zeitlich unterschiedlich verrechnet (oder mit „Tricks“ ganz verweigert!) werden.
2. Paket-Angebote sollte man eher meiden, insbesondere dann, wenn man seinen Verbrauch nicht annähernd genau kennt (haben Sie wirklich nur 250 kWh Verbrauch in 2 Monaten gehabt?).
3. Besonders auffällige (negativ!) Billiganbieter (das sind leider die meisten der in den Vergleichsportalen vorne platzierten
– vgl. hier im Forum oder bspw. hier
www.bezahlbare-energie.de ) sollte man unbedingt meiden !!!
Meine Einschätzung (vllt. kann Ihnen ja hier jemand noch etwas Positiveres aufzeigen) und demzufolge mein „Rat“:
Prüfen Sie, ob hier
www.kundenservice-energie.de unter ‚Kundenbereich’ von
immergrün für Sie zu Ihrem Vertrag eine Preiserhöhungsmitteilung ab 01.01.2014 wegen Umlagen- und Abgaben-Weiterreichung eingestellt wurde. Wenn das der Fall ist oder Ihnen - u.U. versteckt in einer mehrseitigen Email - eine andere Preiserhöhungsmitteilung zugegangen sein sollte, dann machen Sie von Ihrem gesetzlichen
Sonderkündigungsrecht
zum Ablauf des 31.12.2013 Gebrauch. Prüfen Sie alternativ die AGB des Vertrages, wann frühestens mit welcher Frist eine
ordentliche Vertragskündigung möglich ist (evtl. erst zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferungsjahres?).
Mit anderen Worten: Suchen Sie sich besser schnellstmöglich einen seriösen Versorger und einen für Sie passenden Tarif !
Viel Erfolg, mfg khh