Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

LG Hamburg 28.10.2013 - Care Energy muss 7 Mio. Euro EEG-Umlage nachzahlen

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SabbelMR:
Und Care äußert sich erstmalig gegenüber der Fachpresse zu der Angelegenheit (Auszug):


--- Zitat von: http://www.energate.de/news/138092/Care-Energy-unterliegt-erneut-%C3%9Cbertragungsnetzbetreiber ---Das Energieunternehmen Care Energy hat gegen die beiden Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz und Tennet einen Prozess um die Zahlung der EEG-Umlage verloren. Eine Sprecherin von Tennet ebenso wie der Sprecher von Care Energy bestätigten auf energate-Nachfrage die Entscheidung [..]. Laut "Handelsblatt" geht es um einen Betrag von sieben Mio. Euro. [..] "Wir erwarten in den nächsten Monaten keine Rechnung in dieser Höhe", kommentierte der Sprecher von Care Energy. Das Unternehmen sei ebenso wie im Fall Amprion in Revision gegangen. [..]

Laut "Handelsblatt" hat das Landgericht Hamburg im aktuellen Prozess geurteilt, dass das Unternehmen auch nicht das Grünstromprivileg in Anspruch nehmen kann: "Der Ökostromanteil liegt bei null", soll es laut dem Bericht in dem Urteil heißen. "Das ist völliger Blödsinn", sagte der Care Energy-Sprecher zu energate. Ein Wirtschaftsprüfer habe den 100-prozentigen Grünstromanteil bestätigt. [..]
--- Ende Zitat ---

Energiesparer51:
gomopa:
--- Zitat ---Er konnte also nicht nachweisen, dass er mindestens 50 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien und 20 Prozent aus Wind und Solar eingekauft und geliefert hat.
--- Ende Zitat ---
Wie schon so oft geschrieben muss für das Grünstromprivileg EEG-vergütungsfähiger Strom in den vorgeschriebenen Anteilen geliefert werden. Erneuerbare Energie aus Nicht-EEG-Anlagen, wie z.B. aus ausländischen Anlagen führt nicht zu einer Ermäßigung der EEG-Umlage.

Aber soll er doch noch ein wenig die Gerichte beschäftigen.

der Satz vor obiger Zusammefassung stellt es korrekter dar:

--- Zitat ---Martin Kristek konnte dem Gericht nicht nachweisen, dass er tatsächlich Ökostrom nach den gesetzlichen Vorgaben für das Grünstromprivileg nach Paragraph 39 des Erneuerbaren Energie Gesetzes geliefert hat.
--- Ende Zitat ---

engelchen62:
Pressemeldung von Herrn M. März:
http://www.presseportal.de/pm/80959/2602117/-care-energy-erhaelt-detaillierte-gruenstrombescheinigung-durch-wirtschaftspruefer-nachweis-der/rss

SabbelMR:
Tja, ist ja alles schön und gut.

Aber es waren eben nicht jene Ökostromarten in den entsprechenden Anteilen und der nötigen Vermarktungsart, die das Grünstromprivileg begründen würden. Und das wusste Care sicher auch vor den Urteilen des LG Hamburg..

Energiesparer51:
Es spielt doch keine Rolle ob die Definition für Erneuerbare Energie nach dem Stromsteuergesetz erfüllt wird und auch nicht ob es Herkunftsnachweise für diesen Strom gibt.
Entscheidend ist §39 EEG
http://www.buzer.de/gesetz/8423/a156948.htm
Danach muss es


--- Zitat ---a) mindestens 50 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 und

b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 bis 33;
--- Ende Zitat ---

Strom sein, der nach den genannten Paragrafen des EEG vergütungsfähig ist. Darüber sagt das Wirtschaftsprüfertestat allerdings offenkundig nichts aus.

Bluff, wie üblich.

PS: Als Stromhändler sollte man Energie nicht in MW/h handeln. Bei CE gibt es wohl diversen Schulungsbedarf.

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