Hallo Ihr Lieben,
ich habe leider seit ein paar Tagen ein Problem mit meinem Gasanbieter. Meinen Grundversorger habe ich im letzten Jahr gewechselt und mir einen günstigeren Anbieter gesucht, nun habe ich am 01.11.13 die Jahresrechnung bekommen und soll, Dank des langen und heftigen Winters, 222 Euro nachzahlen. Meine monatlichen Abschläge habe ich immer pünktlich gezahlt und habe den Gasanbieter gebeten, mir für die 222 Euro eine Ratenzahlung einzuräumen, da ich ergänzendes ALG II beziehe. Meiner Bitte auf Ratenzahlung und Herabsetzung des monatlichen Abschlages, da ich ja durch den langen Winter einen Mehrverbraucht hatte, wurde nicht entsprochen und die Abbuchung vom Gasversorger von 222 Euro Nachzahlung und 160 Euro neuer, monatlicher Abschlag = 382 Euro wurde von meiner Bank nicht eingelöst (klar, weil ich leider nicht über so viel Guthaben verfüge
).
Die erfolglose Abbuchung war am 07.11.13 und ich habe, damit ich meine Zahlungswilligkeit unter Beweis stelle, erstmal 50 Euro überwiesen. Doch mit Schreiben vom 11.11.2013 bekam ich dann gleich eine Liefereinstellung/ Vertragskündigung zugesandt, sollte bis zum 18.11.2013 der Betrag nicht auf dem Konto des Gasversorgers überwiesen werden.
Ich schrieb dem Gasanbieter dann einen Brief zurück, mit dem Hinweis, dass ich ja gewillt bin zu zahlen, jedoch die Nachzahlung + monatlichen Abschlag auf einmal nicht leisten kann und verwies auf den § 19 GasGVV und dass eine Liefereinstellung nur erfolgen könne, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.
Als Antwort bekam ich dann wiederum eine Absage auf Ratenzahlung mit dem Hinweis, dass sie ja nicht mein Grundversorger wären und damit für sie dieses Gesetz nicht gelten würde (stimmt das?) und dass sie sehr wohl 40 Euro monatlichen Abschlag von mir verlangen könnten, da sie verpflichtet wären, eine hohe Nachzahlung für den Kunden zu vermeiden.
Nun meine Frage (n)
können sie wegen 180 Euro (die jetzt noch offen sind) die Lieferung einstellen, obwohl der monatliche Abschlag auch wiederum pünktlich geleistet wurde?
Könnte ich jetzt noch einen Anbieterwechsel vornehmen?
Was passiert, wenn ich trotz Absage auf Ratenzahlung, die Nachzahlung weiterhin auf Raten überweise und die monatlichen Abschläge pünktlich leiste?
Kann ich wirklich nicht auf eine Herabsetzung der monatlichen Abschläge bestehen?
Wäre super, wenn Ihr mir Antworten geben könntet.
LG Noiram