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Autor Thema: Umschlagsfaktor?  (Gelesen 14590 mal)

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Offline Hennessy

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Umschlagsfaktor?
« Antwort #15 am: 24. November 2005, 21:57:34 »
@ Radolfzeller
Zitat
Für z.B. leichtes Heizöl gibt es eine DIN 51603-01 die u.a. einen Heizwert von mindestens 42,6 MJ/kg vorschreibt. Aus meiner Zeit als Heizölkunde ist mir nicht geläufig dass jemals etwas anderes als \"Heizöl DIN 51603-01\" berechnet wurde.

Ähnlich sieht es bei Ottokraftstoffen an der Tanke aus.


In der DIN wird nur eine Untergrenze fixiert (Mindestheizwert) - mehr nicht! Der Rest ist gottgegeben :-)

@RR-E-ft
Halbwissen läßt sich leider nicht addieren.  Nicht überall wo DIN drauf steht ist alles in Butter nur weil Liter gemessen werden.

Aber Forderungen kann man ja aufstellen - sperren brauche ich mich dagegen nicht, weil a. die erwähnte Messtechnik abstrus teuer ist und hier Größenordnungen an Preisreduzierungen notwendig sind und b. die Eichbehörden den Daumen drauf halten.

Offline Mabcom

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Umschlagsfaktor?
« Antwort #16 am: 25. November 2005, 08:33:15 »
@Hennessy

Aus Ihren Antworten und Gegenargumenten läßt sich schliessen, dass Sie wirklich keinerlei technisches Verständniss haben.
Warum versuchen Sie krampfhaft alle Thesen und Argumente, hauptsächlich durch Herrn Fricke vorgebracht, zu wiederlegen? Dabei scheuen Sie noch nicht einmal vor technischen Falschaussagen zurück.

In Anbetracht Ihrer Anonymität kann ich nur den Kopf schütteln.....


MfG
Dipl.-Ing. M. Brinker

Offline Hennessy

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Umschlagsfaktor?
« Antwort #17 am: 25. November 2005, 10:04:25 »
@Mabcom

Welche Falschaussage?

Vielleicht bin ich ja lernfähig.

Außerdem versuche ich Spiegel der Argumente zu sein. Wie schon des öfteren geäußert, sind einige hier plazierte Argumente durchaus in Ordnung und nachvollziehbar - aber einiges ist auch mit Halbwissen gepaarte Emotion und da kann ich nun mal nicht anders .... und nehme mich selbst nicht aus.

Offline RR-E-ft

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Umschlagsfaktor?
« Antwort #18 am: 25. November 2005, 12:25:29 »
@Hennessy

Was diesen Thread hier betrifft, sind meine Stellungnahmen vollkommen emotions- und leidenschaftslos.

Ich nehme auch nicht für mich in Anspruch, alles zu wissen.

\"Messen und Prüfen\" war ein Fach im Rahmen einer technischen Berufsausbildung, welche ich bei einem wohl bekannten Jenaer Unternehmen genossen habe.

Meine Spezialisierung ging dabei auf Präzisionsmechanik und hatte deshalb einiges mit technischer Normung, Toleranzen und Passungen zu tun. Das liegt aber auch schon ein paar Jahre zurück.

Wäre es so, dass ich alles wüsste, gäbe es schon nichts zu diskutieren.

Möglicherweise bin sogar auch ich noch lernfähig.

Ich hoffe, dass wir darin übereinstimmen, dass es unser Ziel war und ist, uns hier sachlich über verschiedene Themen auszutauschen, dabei ggf. neue Erkenntnisse zu gewinnen, die uns gegenseitig voranbringen.

Einen Erkenntnisgewinn kann es dabei nur geben, wenn verschiedene Meinungen aufeinander treffen. Sonst reproduziert man nur die eigene Meinung.

Es gibt nicht wenige, die ausschließlich ihre eigene Meinung immer wieder auf dem Meinungsmarkt nachfragen. Dazu möchte ich nicht gezählt werden.

Insoweit ist es vollkommen notwendig, dass die Argumente \"gespiegelt\" werden. Keine Notwendigkeit besteht indes für pauschale \"Abmeiereien\".

Solche sind eher dazu geeignet, eine doch gar nicht gewünschte Emotionalsierung zu befördern. Für eine solche besteht kein Bedürfnis für Auseinandersetzungen auf der Sachebene.

Und sogleich die Ketzer- Frage:

Wenn schon  da nicht alles in Butter ist, wo überall DIN draufsteht, wie sieht es dann mit den DVGW- Arbeitsblättern aus?



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

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Umschlagsfaktor?
« Antwort #19 am: 26. November 2005, 21:06:40 »
Zur Ketzerfrage:

Der DVGW übernimmt im Gas- und Wasserfach die Aufgaben des DIN - hier besteht auch eine enge Zusammenarbeit.

Die DVGW Arbeitsblätter bzgl. Gaszusammensetzung (G260) regeln auch nur Grenzen und Bandbreiten so, dass auf jeden Fall die technische Sicherheit und die Verwendungsfähigkeit von Erdgas gewährleistet ist - das ist durchaus vergleichbar bspw. zu einer DIN 51603. Nur mit dem Unterschied, dass bei Heizöl/Diesel in einer Volumeneinheit abgerechnet wird, der Heizwert pro Volumeneinheit jedoch nicht angegeben oder überprüft wird, so lange die Untergrenze der DIN-Norm eingehalten wird - ähnliches gilt für Flüssiggas.

 

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