Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Stromzähler vertauscht bei Einzug

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Mystickman:
ich habe bei flexstrom ( sind dann pleite gegangen habe dann gewechselt )und bei vattenfall fast 1 jahr lang den falschen Stromzähler bezahlt. nun kamm die enbw und will rückwirkend für den richtgen zähler die Stromkosten bezahlt haben. ist das rechtlich? und wie kann es sein das die Stadtwerke nicht merken das 1 und der selbe zähler zwei mal angemeldet wird? 2. Kann die enbw nicht einfach die bezahlten Beiträge umbuchen auf den richtigen Zähler? 3. und die wichtigste frage bei dem ganzen was kann ich tun ? Ich habe von Dezember bis einschließlich Juli eine Rechnung erhalten von 750€ für einen 1 Personen haushalt..... Ich danke euch für die Hilfe

khh:
FlexStrom, Vattenfall, EnBW, Stadtwerke und nochmals EnBW? Das ist aber für Außenstehende 'per Ferndiagnose' kaum nachvollziehbar.

An welche Versorger wurde für welche Zeiträume/Verbräuche was gezahlt und und an wen hätte für welche Zeiträume/Verbräuche was richtigerweise gezahlt werden müssen?

Wer hat denn die Meldung der falschen Zählernummer an den/die Versorger veranlasst / wurde Ihnen vom Vermieter ein falscher Zähler zugewiesen / hat womöglich ein Dritter Ihre Verbräuche bezahlt? Und was sagt der örtliche Netz- bzw. Messstellenbetreiber zu diesem Chaos?

Wenn in Ihrer Region eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale sein sollte, dann lassen Sie sich einen Termin geben und sprechen Sie dort mit sämtlichen Unterlagen vor.

userD0010:
@M<stickman
Hat denn über den zurückliegenden Zeitraum der nichtbezahlte Energieversorger sich kein einziges Mal gemeldet und an Abschlagzahlungen erinnert?
Die Zähler sind doch wohl beim Versorger dem/den Verbrauchern/Abnehmern zugeordnet und mit Name und Anschrift registriert, so dass jegliche Verwechselung nachweisbar ist.
Sie werden ja wohl Ihre Abschlag-/Zahl,ungen an den Versorger mit einer entspr. Kunden-Nummern-Angabe vorgenommen haben und diese Kunden-Nummer muss ja wohl auch einem Zähler zugeordnet sein, so dass sich dieses Durcheinander eigentlich schnell klären lasen müsste.
Bei einem solch eindeutigen Sachverhalt dürfte es ein Vergnügen sein, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um jeglichem Fallstricl aus dem Weg zu gehen.

Mystickman:
Der StromZähler wurde von mir falsch angemeldet da kein Name bis dahin am Zähler stand.
Die EnBW hat sich zwischendrin nicht gemeldet und mir auch nicht mitgeteilt das der Zähler meinem Nachbarn gehört.
Zum Verständnis ich war bei flexStrom und dann bei Vattenfall. Da diese meine Abschläge nach kurzer Zeit erhört haben bin ich zur EnBW.  Und etwa zwei Monate später kam das Schreiben das ich zwei melder habe. Worauf ich Einspruch eingelegt habe. Darauf hin kam das Willkommen,Schreiben mit dem richtigen StromZähler
Und der Info das der von mir genannte Zähler dem Nachbarn gehört.

userD0010:
@Mystickman
Normalerweise erhält man mit dem Mietvertrag, spät. jedoch beim Einzug auch die techn. Daten des Stromzäühlers bzw. auch den Zählerendstand des Vormieters. Auf Basis dieser Daten meldet man dann beim jew. Energielieferanten sich und seine Ansprüche an. Diesen folgt in der Regel dann die Anforderung einer regelmä0igen Abschlagzahlung. Wenn Sie auf dieser Grundlage regelmäßig Abschläge gezahlt haben, lässt sich ja auch die vom Versorger falsch zugeordnete Zahlung nachvollziehen, es sei denn, dass der dem anderen Verbraucher zugehörige Zähler letztlich bei dessen Abrechnung ein entsprechendes Guthaben und damit verbunden auch eine Rückerstattung zuviel bezahlter Beträge ausgewiesen haben. Das ha dann natürlich den Mieter des anderen Stromzählers nicht nur gefreut, sondern ihn vermutlich auch begeistert ob seines geringen Verbrauchs.
Sie sollten ihren Energielieferanten auf den Umstand mit all den Nachweisen der Abschlagzahlungn aufmerksam machen, ihn auch auf seinen Fehler bzw. Nichtbeachtung falscher Zählerangaben aufmerksam machen und um nachträgliche Korrektur bitten.
Allerdings scheint hier eine gewisse Sorglosigkeit vorgeherrscht zu haben, wenn bei mehrmaligem Wechsel des Versorgers keine Eigenkontrolle der Zähler vorgenommen wurde.
Es besteht die Gefahr, dass der eigentliche Zählerinhaber bei seinem Ursprungsversorger geblieben ist und deshalb   IHR  Fehler nie auffiel.  Ob Sie in einem evtl. Rechtsstreit jemals eine Chance haben, zuviel gezahltes Geld zurückzuerhalten, halte ich für fraglich. Sie sollten dazu aber ggf. eine anwaltliche Beratung einholen.

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