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EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben

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RR-E-ft:

--- Zitat von: khh am 15. Oktober 2013, 12:17:38 ---
--- Zitat von: Energiesparer51 am 15. Oktober 2013, 11:14:28 ---Viele Stromanbieter haben aber schöne Preismodelle mit eingeschränkter Preisganrantie eingeführt, bei denen der reine Strompreis konstant garantiert wird und alle Erhöhungen von Umlagen etc. durchgereicht werden können. Die Preisgarantie garantiert hier dem Händler einen stabilen Preis im fallenden Markt.
--- Ende Zitat ---

Und damit wären wir wieder bei der Frage, ob solch „schöne Preismodelle", die eine 1 zu 1 Weiterreichung von Umlagenerhöhungen etc. ermöglichen sollen, ohne gleichzeitig Kostensenkungen bei den „garantierten“ Preisfaktoren berücksichtigen zu müssen, rechtlich überhaupt wirksam sind !?

Die Rechtsprechung des BGH gibt jedenfalls vor, dass bei Preiserhöhungen die Gesamtkostenentwicklung maßgeblich ist und die AGB-Klausel sicher ausschließen muss, dass der AGB-Verwender bei Preiserhöhungen seinen Gewinnanteil erhöhen kann.

--- Ende Zitat ---


Solche Preisänderungsklauseln, die dem Lieferanten die Weitergabe gestiegner Umlagen ohne Berücksichtigung von Kostensenkungen und somit eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils am Preis ermöglichen, werden wohl jedenfalls im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam sein, § 307 BGB. AGB- Preisänderungsklauseln sind regelmäßig unwirksam, wenn sie die Möglichkeit der nachträglichen Gewinnerhöhung nicht sicher ausschließen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 13.12.06 Az. VIII ZR 25/06).

khh:
Übrigens, das Thema „1:1-Weiterreichung vom Umlage-/Abgabenerhöhungen“ speziell bei Sonderverträgen mit „eingeschränkter Preisgarantie“ wurde schon mal umfassend abgehandelt im November/Dezember 2012 unter ‚Grundsatzfragen > Rechtslage bei undurchsichtiger Weiterhabe hoheitlicher Abgaben/Umlagen’ !  :)

Energiesparer51:
Das liegt wohl auch an der Vorhersehbarkeit.  ;)
In der heutigen Berichterstattung kommt die Weitergabe von gesunkenen Beschaffungskosten praktisch nicht vor, ich habe sie jedenfalls nicht wahrgenommen. Überall (z.B. habe ich das auch in der Rundfunkberichterstattung so wahrgenommen) wird die Erhöhung so dargestellt, dass sie der Stromkunde vollständig als Zusatzbelastung zu tragen hat. Bleibt abzuwarten, was die Stromanbieter am Ende machen.

khh:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 15. Oktober 2013, 19:01:20 ---... Bleibt abzuwarten, was die Stromanbieter am Ende machen.
--- Ende Zitat ---

Wenn die Verbraucher eine "Weiterreichung" aufgrund unwirksamer AGB-Klauseln nicht widerspruchslos hinnehmen, dann kann weitgehend egal bleiben, was die Stromanbieter machen!  :)

Energiesparer51:
Ich nehme an, dass das nur ein kleiner Teil der Verbraucher machen wird. Egal kann es auch denen nicht sein, denn sich zu wehren macht auf jeden Fall Arbeit.

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