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EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben

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Energiesparer51:
Der EEG-Umlagerhöhung von ca. 1 ct/ KWh steht ein ebenfalls innerhalb eines Jahres um ca 1 ct/kWh gesunkener Börsenpreis gegenüber. Beides müsste sich also gegenseitig kompensieren.

http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Phelix%20Futures%20|%20Terminmarkt/Phelix%20Futures%20Chart%20|%20Terminmarkt/futures-chart/F1BY/2014.01/2013-10-14/1y/-/0/0/0/0/-

bolli:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 15. Oktober 2013, 07:47:29 ---Der EEG-Umlagerhöhung von ca. 1 ct/ KWh steht ein ebenfalls innerhalb eines Jahres um ca 1 ct/kWh gesunkener Börsenpreis gegenüber. Beides müsste sich also gegenseitig kompensieren.

--- Ende Zitat ---
Na, die Versorger haben bestimmt Begründungen dafür, warum das nicht so ist. Entweder haben sie größtenteils längerfristige Verträge zwecks Liefersicherheit und versorgen sich nur sehr begrenzt mit Strom von der Börse oder sonstige Kosten sind gestiegen oder es ist einfach kalt draussen.  ;)

Agnitio:
Es ist dieses Jahr auch nicht mit großen Erhöhungen beim Strom zu rechnen. Trotzdem muss man, abgesehen von der EEG-Umlage mal noch KWK, Offshore und Netzentgelte abwarten..


Edit: 6,24Cent..

Energiesparer51:
Viele Stromanbieter haben aber schöne Preismodelle mit eingeschränkter Preisganrantie eingeführt, bei denen der reine Strompreis konstant garantiert wird und alle Erhöhungen von Umlagen etc. durchgereicht werden können. Die Preisgarantie garantiert hier dem Händler einen stabilen Preis im fallenden Markt.

khh:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 15. Oktober 2013, 11:14:28 ---Viele Stromanbieter haben aber schöne Preismodelle mit eingeschränkter Preisganrantie eingeführt, bei denen der reine Strompreis konstant garantiert wird und alle Erhöhungen von Umlagen etc. durchgereicht werden können. Die Preisgarantie garantiert hier dem Händler einen stabilen Preis im fallenden Markt.
--- Ende Zitat ---

Und damit wären wir wieder bei der Frage, ob solch „schöne Preismodelle", die eine 1 zu 1 Weiterreichung von Umlagenerhöhungen etc. ermöglichen sollen, ohne gleichzeitig Kostensenkungen bei den „garantierten“ Preisfaktoren berücksichtigen zu müssen, rechtlich überhaupt wirksam sind !?

Die Rechtsprechung des BGH gibt jedenfalls vor, dass bei Preiserhöhungen die Gesamtkostenentwicklung maßgeblich ist und die AGB-Klausel sicher ausschließen muss, dass der AGB-Verwender bei Preiserhöhungen seinen Gewinnanteil erhöhen kann. 

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