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Viel zu hoher Wasserverbrauch
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 01. Oktober 2013, 23:48:14 ---... Der abgelesene Verbrauch stimmt aber tatsächlich.
[...]
Was will man dagegen als logische Denkweise setzen?
--- Ende Zitat ---
Was fragen Sie hier, verfahren Sie doch ganz einfach so:
--- Zitat von: Stromfraß am 09. September 2013, 20:50:03 ---... Ich gebrauche meinen gesunden Verstand. ...
--- Ende Zitat ---
Und schlaue Ratschläge haben Sie doch sonst immer parat.
Stromfraß:
khh schreibt:
--- Zitat ---Was fragen Sie hier, verfahren Sie doch ganz einfach so:
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Zitat von: Stromfraß am 09. September 2013, 20:50:03
... Ich gebrauche meinen gesunden Verstand. ...
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Und schlaue Ratschläge haben Sie doch sonst immer parat.
--- Ende Zitat ---
Danke khh, sehr wertvoller Beitrag!
Cremer:
@Stromfraß,
zunächst sollte man nur schriftlich mit den Wasserwerken kommunizieren, also keine Telefonate etc.
1.) Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.
2.) Rechnung nicht bezahlen
3.) beziehen Sie sich auf § 21 Abs. (1) der AVBWasserV (Berechnungsfehler)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbwasserv/gesamt.pdf
Zitat:
"Ergibt eine Prüfung der Meßeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag zu erstatten oder nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Meßeinrichtung nicht an, so ermittelt das Wasserversorgungsunternehmen den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen."
4.) Würde auch analog auf den §17 der StromGVV oder GasGVV Abs. (1) Nr.2 beziehen.
4.) weisen Sie dem Versorger schriftlich nach, dass in den vergangenen Jahren der Verbrauch ebenso in der üblichen Größenordnung von ca. 80 m³ lag.
Stromfraß:
Herr Cremer, ich bedanke mich für die Informationen.
Damit lässt sich was anfangen.
Der momentane Stand ist, dass ich unmittelbar nach der Ablesung bei den Wasserwerken die Lastschriftermächtigung zurückgezogen habe.
Gleichzeitig habe ich gebeten, die Rechnungslegung zurückzustellen.
Mittlerweile habe ich einen Termin für den Zählerwechsel und es wurde mir empfohlen, eine sogen. Befundprüfung vornehmen zu lassen. Diese würde ein staatliches Prüfinstitut vornehmen.
Sicherlich wird dann -in Abhängigkeit von der Prüfung- eine Rechnungslegung erfolgen.
Dann werde ich sehen, ob ich diese akzeptiere oder in Widerspruch gehe.
Ich berichte weiter.
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 02. Oktober 2013, 08:02:14 ---khh schreibt: .
[...]
Danke khh, sehr wertvoller Beitrag!
--- Ende Zitat ---
Bitte Stromfraß, so wertvoll wie Ihre meisten Beiträge! :)
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