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Viel zu hoher Wasserverbrauch

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Cremer:
@Stromfraß,

was ist denn bisher weiter in der Sache erfolgt?


--- Zitat ---Das kontrolliere ich seirdem täglich und er liegt auch im normalen Monatsverbrauch
--- Ende Zitat ---
wenn Sie jetzt nach dem Zählertausch einen etwa gleich hohen Verbrauch haben wie vor der Feststellung, dass der Verbauch anstieg, also die vorvergangene Ableseperiode, dann teilt man den Wasserwerken dies schriftlich mit, dass im letzten Verbrauchszeitraum der Verbrauch exorbitant unbekannterweise gestiegen war, nicht erklärbar ist, dass ein solch hoher Verbrauch niemals praktisch durch einen Einpersonenhaushalt getätigt werden konnte.
- Fehler vermutlich falsche Ablesung durch den Zählerableser der Stadtwerke oder
- Fehler der Wasseruhr

Ich weise auch § 21 Abs (1) der AVB WasserV hin:
(1) Ergibt eine Prüfung der Meßeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag zu erstatten oder nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Meßeinrichtung nicht an, so ermittelt das Wasserversorgungsunternehmen den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.

Die Stadtwerke wälzen gerne die Beweisführung auf den Kunden ab.

heidelberger33:
Bei der textlichen Kommunikation (z.B. ja das stimmt wirklich... ) ist es für einen positiv eingestellten Leser schwer festzustellen, ob evtl. doch eine Divergenz zwischen "Sender" und "Empfänger" besteht.

Haben Sie ein Foto des Zählerstandes mit Zeitangabe?
und deh dazugehörigen numerischen Stand ?

Gruss

PS Ich möchte Ihre Kompetenz zur Zählerablesung nich in Frage stellen

Stromfraß:
Es hat sich in der Zwischenzeit einiges getan:
1. am 11.10.13 wurde der Zähler ausgetauscht.
2. am 17.10.13 erfolgte eine sogen. Befundprüfung in meinem Beisein. Diese wurde von einer staatlich anerkannten Prüfstelle durchgeführt. Die im Prüfschein aufgefühten Prüfpunkte überschritten die festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht.
3. am 01.11.13 erhielt ich die Jahresrechnung. Der zu zahlende Betrag ist noch höher als ich errechnet hatte. "Schuld" daran ist der erhöhte Bereitstellungspreis für den Zähler, der abhängig ist von der Durchflussmenge.
4. Gegen die Rechnungslegung bin ich in Widerspruch gegangen. Insbesondere habe ich den bisherigen jeweiligen Jahresverbrauch aufgrund der vorliegenden Rechnungen benannt.
Ich habe auch nochmals die nach der Ablesung festgestellten Zählerstände und die nach der Zählerauswechslung abgelesenen Zählerstände aufgeführt. Die Werte stimmen hochgerechnet mit unserem normalen Wasserverbrauch überein.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Wasserwerke reagieren.

@Cremer:

--- Zitat ---- Fehler vermutlich falsche Ablesung durch den Zählerableser der Stadtwerke oder
- Fehler der Wasseruhr
--- Ende Zitat ---

Leider kann ich weder die eine noch die andere Ursache zu meiner Entlastung anführen.

Aus meiner Sicht kann es trotzdem nur eine Fehler sein, der durch die Wasseruhr verursacht wurde. Aber welcher?
Ich sehe es so, dass die vorgeschriebenen Prüfungen der Prüfstelle einfach nicht zureichen, um so einen "Fall" aufzudecken. Bspw. wurde simuliert, ob ein sogen. Zählersprung möglich ist, aber nur vom Endzählerstand ausgehend und nicht vom Zählerstand, bei dem möglicherweise dieser Sprung (Sprünge) stattfand.

Die Wasserwerke werden sich auf den geeichten und geprüften Zähler berufen, während ich eigentlich nur den gesunden logischen Menschenverstand anführen kann.

Cremer:
@Stromfraß,

schlage vor, dass Sie den Wasserwerken mit Nachweis aus den letzten Jahresrechnungen erbringen, dass der gemittelte Wert aus all diesen Jahren hier bei dieser Rechnungen überdeutlich überschritten wird und damit nicht anerkannt wird.

Stromfraß:
@Cremer: danke für den Hinweis.
Das hatte ich in meinm Einspruch bereits angeführt.
Ich warte nun ab, wie die Wasserwerke reagieren.
Da ich meinen Einziehungsauftrag zurückgezogen habe, werde ich die geforderte Summe auch nicht überweisen. Ich habe mir den Betrag errechnet, den ich mit dem bisherigen Höchstverbrauch zu zahlen hätte und den bekommen sie auch nur. All das steht in meinem Einspruch.
Es wird wohl so sein, dass die Wasserwerke meinen Einspruch nicht akzeptieren. Da wird mir nichts übrig bleiben, als anwaltliche Unterstützung zu suchen. Kontakt mit meiner RS-Versicherung habe ich bereits aufgenommen und sie haben mir anwaltliche Vertretung zugesagt.

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