Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Ich suche dringend Rat: Strom und Gaszähler ausgebaut... was tun?
Dragomira:
Erst einmal danke für die schnellen Antworten :)
Ich gehe davon aus, das die "jetzigen" Forderungen richtig sind (muss ich auch, denn den Zählerstand kann ich ja nicht mehr überprüfen).
Es war ein langes hin und her, doch am Schluss hieß es halt Jahresendabrechnung für Strom und Gas.
Möchte auch ehrlich gesagt nur wieder Strom und Gas haben und zahle was sie wollen, damit es sich nicht noch länger hinzieht, denn bald wird es kalt.
Also kann ich es jetzt so verstehen, das die Aussage der Stromanbieter richtig war, das mein Netzbetreiber ( der auch Lieferant war ) dazu verpflichtet ist, nach bezahlter Schulden den Zählereinbau wieder zu veranlassen ( mit Zusatz Kosten die uns in Rechnung gestellt wird ) ?
bolli:
Vielleicht schon mal einen Hinweis für die Zukunft: Die Lieferung von Strom und Gas sind meistens zwei (2) verschiedene Verträge. Nur in wenigen Fällen sind diese wirklich rechtlich miteinander verkoppelt. Ihr Anbieter führt Sie oft unter einer Kundennummer und erstellt ggf. auch eine Rechnung, aber muss die beiden Energiesorten trennen. Sie können schließlich auch von verschiedenen Liferanten beliefert werden. Natürlich versucht Ihr Lieferant bei Streitigkeiten seinen Druck zu erhöhen und greift dabei leider auch oft zu unlauteren Mitteln. Schließlich bezhalen Sie eher wenn Sie weder Strom noch Gas haben. Da lebt es sich halt sehr ungemütlich. In solchen Notsituationen hilft oft ein Anwalt besser, da er sich (hoofentlich) auskennt und schnell reagieren kann.
Darüber hinaus ist Ihr Netzbetreiber NICHT auch Ihr Lieferant für Ihre Energie. Das sind zwei rechtlich selbständige Firmen, auch wenn man Sie was anderes glauben machen will. Diese Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ansonsten sehe ich es wie Netznutzer: Wenn Ihr Lieferant den Ausbau beauftragt hat, muss er auch den Wiedereinbau beauftragen. Tut er dieses nicht, würde ich ggf. auch hier zum Anwalt gehen.
Und noch ein Tipp zu Schluß: Notieren Sie sich REGELMÄßIG Ihre Zählerstände, am besten monatlich. Das hilft Ihnen nicht nur, einen Überblick über den Energieverbrauch zu haben sondern versetzt Sie auch nachträglich in die Lage, Auskunft über Zählerstände zu bestimmten Zeitpunkten geben zu können.
@khh
Das Kind ist hier schon "in den Brunnen gefallen". Da braucht man nicht mehr die "Grundfrage" zu stellen. Dragomira sitzt nun seit 6 Wochen ohne Strom und Gas zu Hause und die Temperaturen sinken derzeit ordentlich. Da kann ich verstehen, dass Sie erstmal nur wieder Energie haben will.
Dragomira:
Netzbetreiber und Grundversorger sind bei uns die ELE GmbH. ELE Verteilnetz GmbH und ELE- Emscher Lippe Energie GmbH (mit gleicher Anschrift).
Welche mir nur zur Auskunft geben das ich zwei I-Anträge ( Installationsantrag ) downloaden sollte und damit einen Elektriker und Installateur gehen soll,
oder der Elektriker und Installateur sollen den direkt stellen. Die ELE GmbH hätte mit den Wiedereinbau nichts zutun, das wäre unsere Aufgabe.
khh:
@Dragomira
Veranlasst wurden die Versorgungsunterbrechungen vom Versorger ELE- Emscher Lippe Energie GmbH, insofern ist das Ihr Vertrags- und Ansprechpartner (und nicht die ELE Verteilnetz GmbH).
Wenn Sie in der Grundversorgung beliefert werden, dann gilt die oben bereits zitierte StromGVV bzw. GasGVV. Falls Sie Sonderverträge abgeschlossen haben, dann gelten die AGB. Zumindest in der aktuellen ELE-AGB heißt es
--- Zitat ---9.3 ELE lässt die Versorgung unverzüglich wiederherstellen, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. ...
--- Ende Zitat ---
Demnach ist es nicht Ihre Sache, wegen der Zählerinstallation in irgendeiner Form selbst tätig zu werden.
Machen Sie "Druck" beim Versorger und verweisen Sie auf die Bestimmungen der Verordnungen bzw. der AGB. Setzen Sie bspw. nach Bezahlung der offenen Forderungen und der Kosten schriftlich eine Frist von 3 - 5 Tagen und avisieren Sie der ELE für den Fall der nicht fristgemäßen Versorgungs-wiederherstellung die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur!
Dragomira:
@ khh Danke für deine Antwort.
So wurde es mir auch von anderen gesagt, nur wie gesagt will die ELE mir etwas anderes erzählen.
Ich werde Ihren Rat befolgen, wenn es bei beglichener Rechnung immer noch heißt wir sollen das machen lassen,
setze ich sofort einen Brief an die ELE auf.
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