Hallo, all´s
vorab herzlichst danke für die Beantwortung meiner Frage :-)
A) Im Falle, dass ein Kunde (
*lt. (Gas-)Eigenbetrieb* angeblich grundversorgt)
Widerklage einreicht - n. EuGH-Urteil 23.10.14 Rückforderungsklage - mit ggf. Verjährung 10 Jahre,
könnte/dürfte ein AG dahingehend entscheiden, dass Versorger
1.) Beträge zurück bis 2004 vom Kunden erhält
oder
2.) werden vom AG lediglich die vom Versorger angeblichen Forderungen - zurück bis 2010 -
(
wie in seiner anhängigen Zahlungsklage gelistet) berücksichtigt?
B) Könnte/sollte ein Kunde im Falle seiner Klage so lange das 'Ruhen des Verfahrens' beantragen,
bis der BGH (w. EuGH über die Länge der Verjährungsfrist) entschieden hat,
egal, ob bereits durch Versorgerseite 'Ruhen" beantragt?
Gruß
***Allen ein erholsames Weihnachten und erfolgreiches 2015***