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Autor Thema: Zutrittsrecht des Netzbetreibers  (Gelesen 4447 mal)

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Offline André

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Zutrittsrecht des Netzbetreibers
« am: 30. Januar 2014, 14:48:02 »
Liebe Forumsteilnehmer,

da ich aus den mir nicht sicher bin, wie ich mich verhalten soll, frage ich hier zur folgenden Situation.

Vorab: Wir haben seit 2 Jahren, wegen Umstellung auf Pellets, keinen Gaszähler mehr ( wurde an den Netzbettreiber durch eine befugte Firma nach Ausbau zurückgegeben ) und der Anschluss versiegelt. Somit besteht weder ein Vertragsverhältnis, noch eine finanzielle Forderung gegen uns.

Jetzt möchte der Netzbetreiber mit Verweis auf § 21 Zutritt zu unseren Räumen haben mit der Begründung, er wäre dazu verpflichtet, alles 12 Jahre die Leitung zu prüfen ( für unsere Sicherheit ( wo steht das?) ).
Nur so am Rande: Der Gasanschluss ist erst im Jahre 2006 durch den Vorbesitzer des Hauses gelegt worden. Jetzt wird mit gerichtlicher Durchsetzung des Zutritts gedroht.

Vom Grundsatz her würden sogar den Zutritt einräumen, aber eben nicht in den vorgegebenen Zeitfenstern. Wir sind nicht zur Opferung von Urlaubstagen bereit, da wir nicht einmal einen Gasanschluss nutzen.
Eine Zutrittszeit ab 18 Uhr wurde dem Netzbetreiber angeboten, jedoch abgelehnt.
 Weiss einer mehr?

Grüße, André

Offline RR-E-ft

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Re: Zutrittsrecht des Netzbetreibers
« Antwort #1 am: 30. Januar 2014, 15:32:08 »
Möglicherweise besteht mit dem Netzbetreiber weiterhin ein Netzanschlussverhältnis gem. § 2 Abs. 4 NDAV, auf welches die Bestimmungen der Verordnung Anwendung finden, mithin auch das Zutrittsrecht des Netzbetreibers gem. § 21 NDAV. Über die Zeit sollte man sich ggf. einvernehmlich einigen.

 

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