Hallo Jean67,
Ihre Betragsangaben zu den Forderungen (740€ / 698€ alte Wohn. bzw. 220€ / 211€ neue Wohn.) und zu den geleisteten Zahlungen (150€ / 135€ am 12.08.) variieren schon etwas und sind insofern nicht ganz nachvollziehbar.
Wenn Sie (z.B. mit einer Quittung o.ä.) nachweisen können, dass die Zahlung am 12.08. auf die Forderung zur neuen Wohnung geleistet wurde und damit für diese Verbrauchsstelle nur noch Rückstände von unter 100 € bestehen, dann ist EWE nicht berechtigt, diesen Anschluss zu sperren. Die Gesundheitsgefährdung Ihres Kindes hat EWE auch zu „interessieren“!
Die „Rest-Altforderung“ kann EWE letztlich nur auf dem gerichtlichen Klageweg geltend machen. Insofern müssen Sie das selbstverständlich auch bald klären/regeln. Auf Ratenzahlungen
muss die EWE sich
nicht einlassen. Bei Einschaltung einer Schuldnerberatung dürfte das aber akzeptiert werden.
Wenn morgen wieder jemand wg. der Anschlusssperre erscheint, dann würde ich den Zugang verweigern. Die EWE kann aber den Zutritt mit gerichtlicher Hilfe erzwingen (was zusätzliche Kosten bedeutet), wenn Sie sich nicht
sachgerecht wehren.
Hier im Forum kann nicht mehr getan werden, als Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen. Nehmen Sie daher
unverzüglich professionelle Hilfe vor Ort in Anspruch, damit nichts schief läuft !!!