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Autor Thema: Almados Trick Nr. 5: Die nächste üble Falle!  (Gelesen 6744 mal)

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Offline Amazone

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Almados Trick Nr. 5: Die nächste üble Falle!
« am: 23. August 2013, 03:00:11 »
Nachdem die Almado-Kundin, über deren Fall ich hier beispielhaft berichte, Almados letzten Trick durchschaut und zurückgewiesen hatte, kommt Almado prompt mit der nächsten, diesmal sogar ganz üblen (da für viele nicht unmittelbar erkennbaren) Falle um die Ecke!

Was geschah?

Gestern Abend erhielt besagte Kundin eine Mail von Almado, in der es sinngemäß hieß (konkrete Daten wieder geändert):

Zitat
Aufgrund Ihrer Kündigung endet Ihr Vertrag mit uns zum 31.10.2013. Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY abmelden und für den Zeitraum der Belieferung eine Schlussrechnung erstellen.

Hey, da freut sich doch die Kundin, oder?! Sie hatte ja zum Ablauf des 31.10.2013 gekündigt, das Datum in der Bestätigung stimmt damit überein, also alles bestens! Wirklich??? Nein, gar nicht bestens, sondern die nächste üble Falle von Almado!

Man beachte nämlich, das Almado nicht etwa schreibt, „Ihr Vertrag endet MIT ABLAUF des 31.10.2013“, sondern „Ihr Vertrag endet ZUM 31.10.2013“. Und das ist etwas Grundverschiedenes! Almado bestätigt damit nämlich: „Ihr Vertrag endet AM 31.10.2013“. Und das wäre genau 1 Tag vor Vollendung des vollständigen Vertrags- und Belieferungsjahres, mit dem Effekt, dass kein Bonus zu zahlen wäre!

Gott sei Dank hat besagte Almado-Kundin auch hier aufgepasst und Almado (mit Kopie an die Schlichtungsstelle) folgende Antwort geschrieben:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ihre Kündigungsbestätigung ist weiterhin falsch. Mein Vertrag endet gemäß meiner Kündigung nicht "zum 31.10.2013", sondern mit dem ABLAUF des 31.10.2013, mithin also zum (= mit Beginn des) 01.11.2013, da erst dann ein vollständiges Vertrags- und Belieferungsjahr gegeben ist.
 
Bitte korrigieren Sie Ihre Kündigungsbestätigung entsprechend, und zwar innerhalb Wochenfrist bis zum xx.xx.xxxx hier eingehend. Bis dahin und insbesondere bei Fristversäumnis sehe ich keinerlei Veranlassung, auf eine Fortsetzung des Schlichtungsverfahrens und ein sich ggf. anschließendes Gerichtsverfahren zu verzichten. Der Schlichtungsstelle Energie habe ich entsprechende Mitteilung gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Nehmen Sie sich das zum Vorbild! Wenn Sie von Almado Schreiben erhalten (insbesondere solch scheinbar freundliche wie oben), seien Sie hypervorsichtig! Und fragen Sie im Zweifel einen Anwalt oder mindestens hier im Forum um Rat. Denn Sie haben es bei den Verantwortlichen mit Leuten zu tun, die um des reinen Profites Willen sprichwörtlich über Leichen geht und sich nicht scheuen, die allermiesesten Tricks auszupacken, um Sie als Kunden hinters Licht zu führen und dazu zu verleiten, einer Übereinkunft zuzustimmen, bei der nur Almado als Gewinner dasteht, Sie jedoch der Verlierer sind! Psychotherapeuten wissen solche Charaktere mit eindeutigen Worten zu beschreiben.

Setzen Sie sich gegen solche Typen zur Wehr und lassen Sie sich derart miese Geschäftspraktiken nicht gefallen! Meine persönliche Unterstützung haben Sie. Fallbeschreibungen reiche ich auch gern an die Medien (RTL etc.) weiter.
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:10:40 von DieAdmin »

Offline Stromfraß

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Re: Almados Abzock-Trick Nr. 5: Die nächste üble Falle!
« Antwort #1 am: 25. August 2013, 11:28:17 »
Danke für diese Information.

Ich habe zwar schon mehrfach zum 30.xx.xx gekündigt und es gab nie ein Problem.
Allerdings hatte ich bisher noch nicht mit Almado zu tun gehabt und auch nicht mit ähnlichen Abzockern.

Meine derzeitige Kündigung habe ich unter Beachtung der Kündigungsfrist vorsichtshalber von zum
30.09.13 in mit Ablauf des 30.09.13 geändert. Man weiß ja nie ...

Offline Stromfraß

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Re: Almados Abzock-Trick Nr. 5: Die nächste üble Falle!
« Antwort #2 am: 25. August 2013, 12:32:21 »
Ich habe mal nachgesehen, was im BGB dazu steht:

Zitat
§ 133
Auslegung einer Willenserklärung

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Danach müsste man davon ausgehen, was wirklich der "Wille" desjenigen ist, der kündigt.
Insofern wäre es eigentlich egal, ob man nun schreibt: per ... oder zum ... oder mit Ablauf des ...
Aus der Sachlage ergibt sich m.E. in jedem Fall, dass ich am oder zum 01.xx.xx nicht mehr bei diesem Lieferanten sein will.
Wenn Almado unterstellt, dass eine Kündigung "zum" eine Kündigung mit Ablauf des Vortages wäre, ist das m.E. eine Spitzfindigkeit, die nur dem einen Ziel dienen soll, nämlich die Bonuszahlung zu vermeiden. Ob das die Schiedsstelle auch so sieht?

Besser und einfacher ist es da wohl mit einer eindeutigen Formulierung des Kündigungstermins.

Offline Stromfraß

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Re: Almados Abzock-Trick Nr. 5: Die nächste üble Falle!
« Antwort #3 am: 29. August 2013, 21:13:16 »
Von meinem Stromlieferanten habe ich nun Antwort erhalten (siehe Beitrag vom 25.08.13):

Zitat
Sehr geehrter Herr ...,
 
Ihr Auftrag endet mit Ablauf 30.09.2013, die Bedingungen für den Bonus wären somit erfüllt.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns.

...


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice-Team

Wie bereits geschrieben, ist es allerdings nicht Almado.

 

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