Energiepreis-Protest > DEW21 - Dortmunder Energie und Wasserversorgung

Widerspruch gegen Strompreiserhöhungen - Bemessungsgrundlage

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3s:

--- Zitat ---Da der Abschlag für November bereits bezahlt ist, könnte ich allenfalls die Abschläge für 12/2005 und 01/2006 einbehalten, bevor dann die Jahresendabrechnung erfolgt.
--- Ende Zitat ---


D.h. sie haben kein Lastschriftverfahren ?

Auch ohne Widerspruch können Sie eine Anpassung der Abschlagszahlungen einfordern, sofern der Jahresverbrauch realistisch ist.

1. Rechnung OHNE Widerspruch
= Jahresstromkosten..................................................554,21 EUR
- 10 x Monatsabschlag................................................570,00 EUR

oder
2. Rechnung MIT Widerspruch
= Jahresstromkosten..................................................480,92 EUR
- 10 x Monatsabschlag (02/2005 - 11/2005)..................570,00 EUR

Guthaben entweder 15,79 oder 89,08. Entscheiden sie selbst.

Monaco:
@Thorsten S.

Um die 129,79 € Gutschrift zu erreichen, müssten Sie jedoch erst noch 2 x 57,00 € = 114,00 € ausgeben. Sie erhalten also effektiv nur 15,79 € zurück. Diese Gutschrift müsste Ihnen Ihr Versorger selbst im Falle eines Einspruches erstatten. Er errechnet sich ja schließlich nach den aktuellen Preisen ihres Versorgers.
Im anderen Fall sparen Sie zumindest erst einmal die 114,- €.

Wie Sie es auch immer drehen, 570,00 € (- 15,79 €) sind zunächst einmal \"weg\".

Je nach dem, für welchen Zeitraum Sie Ihren Widerspruch definieren, haben Sie dann eventuell einen größeren oder kleineren Rückforderungsanspruch (für einen größeren oder kleineren Zeitraum). Diesen Betrag tatsächlich zu erhalten, wird vermutlich ohnehin sehr schwer sein.

Wenn Sie jedoch als \"neue Preisbasis\" einen relativ weit zurückliegenden Zeitpunkt wählen, können Sie sich von dem \"verlorenen\" Geld in Zukunft wieder etwas mehr \"zurückholen\".

Inwieweit das Ganze rechtlich möglich und vor allem auch sinnvoll ist, kann ich nur schlecht beurteilen. \"Zuviel zerreißt (bekanntlich manchmal) den Sack\".

Und manchmal ist auch \"weniger mehr\". Aber immerhin, einen Versuch wäre es sicher wert. Und wenn Sie dadurch nur etwas Zeit gewinnen. Schließlich ist doch die Dezember-Rate auch bald fällig. Einen \"Rückzieher\" könnten Sie später doch ggf. immer noch machen.
Den Widerspruch müssten Sie jedoch vor Fälligkeit der Dezember-Rate machen. Sonst geraten Sie m.E. in Verzug. (Und da möchten Sie ihrem Versorger ja keinen Angriffspunkt bieten ...)

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Schwalmtaler:
hallo Thorsten,

ich würde an Ihrer Stelle heute noch den Versorger anschreiben (faxen mit sendebericht ist günstiger als Einschreiben !!!) und diesem mitteilen, das sie aufgrund Minderverbrauch die Abschläge 12.05 und 01.06 nicht zahlen werden.

Im 2. Schritt sollten sie dann direkt nach Erhalt der Jahresrechnung Widerspruch gegen den Gesamtpreis einlegen und eine Rechnungskorrektur auf den alten Preis fordern ( wird zwar nicht passieren, aber egal). Der vom Versorger neu mitgeteilte Abschlag wurde garantiert auch mit den neuen Preisen berechnet. Rechnen sie selbst mit ihrem Verbrauch 2005 und dem alten Preis einen neuen Abschlag aus. Diese Rechnung und den Hinweis auf Verrechnungsverbot ebenfalls mit dem Widerspruch an den Versorger senden.

BerndA:
Hallo Thortsen S.,

wer ist euer Energieversorger in Dortmund ? Die RWE ?

Ich bin nämlich an einer Liste der Preissteigerungen der RWE seit 2002 interessiert. Evtl. wollen wir hier auch Widerspruch gegen die Preiserhöhungen einlegen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B.Ahlers

Thorsten S.:
Hallo,

zuerst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

In meiner Rechnung war ein \"Denkfehler\" - die beiden letzten Abschlagszahlungen darf ich natürlich nicht mit in die Guthaben-Ersparnis einrechnen, wie mir 3s erläutert hat.  :oops:

Ich habe jetzt erstmal noch keinen Widerspruch eingereicht, sondern mein EVU um eine Neukalkulation der Abschlagszahlungen anhand der realen Verbrauchswerte in 2005 gebeten, da mir das jetzt erstmal wichtiger ist. Wenn mein EVU \"mitspielt\" und mir die Senkung der Abschläge auf die Hälfte der aktuellen Abschlagshöhe bestätigt, kann ich diese Abschlagshöhe unbeeinflusst vom bisherigen Jahresverbrauch immer noch als Grundlage für eine eigenhändige Kürzung im Widerspruchsfalle verwenden. Da ich ja sowieso schon längst im Guthabenbereich bin, ist das Geld für 2005 eh schon futsch, sodass es jetzt auch nicht auf ein paar Wochen ankommt.


--- Zitat von: \"Monaco\" ---Je nach dem, für welchen Zeitraum Sie Ihren Widerspruch definieren, haben Sie dann eventuell einen größeren oder kleineren Rückforderungsanspruch (für einen größeren oder kleineren Zeitraum). Diesen Betrag tatsächlich zu erhalten, wird vermutlich ohnehin sehr schwer sein.

Wenn Sie jedoch als \"neue Preisbasis\" einen relativ weit zurückliegenden Zeitpunkt wählen, können Sie sich von dem \"verlorenen\" Geld in Zukunft wieder etwas mehr \"zurückholen\".

Inwieweit das Ganze rechtlich möglich und vor allem auch sinnvoll ist, kann ich nur schlecht beurteilen. \"Zuviel zerreißt (bekanntlich manchmal) den Sack\".
--- Ende Zitat ---

Nun, da bin ich von der Verjährungsfrist von drei Jahren ausgegangen, die mir doch einen Bezug auf die Preise von 2002 erlaubt, oder liege ich da falsch? Gilt dies nur für die Gaspreise, die in ihrer Gesamtheit für unbillig erklärt werden können?


--- Zitat von: \"BerndA.\" ---wer ist euer Energieversorger in Dortmund ? Die RWE ?
--- Ende Zitat ---

Meinen Vertrag habe ich mit der DEW (Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH). Diese setzt sich jedoch zusammen aus den Dortmunder Stadtwerken (53% Beteiligung) und der RWE Plus Beteiligungsgesellschaft Nord mbH (47% Beteiligung).


--- Zitat von: \"BerndA.\" ---Ich bin nämlich an einer Liste der Preissteigerungen der RWE seit 2002 interessiert. Evtl. wollen wir hier auch Widerspruch gegen die Preiserhöhungen einlegen.
--- Ende Zitat ---

Nun, wenn Sie direkt bei der RWE Kunde sind, können Sie doch die Preiserhöhungen aus Ihren Jahresendabrechnungen ersehen - sofern Sie diese nicht schon weggeworfen haben. :? Ansonsten kann ich da leider nicht weiterhelfen, vielleicht lohnt aber mal ein Studium der Webseite von RWE. Dort habe ich zum Beispiel überraschenderweise erfahren, dass ich bei der DEW knapp 6,5% weniger für die Kilowattstunde bezahle, als wenn ich direkt Kunde bei RWE wäre. Allein diese Zahl belegt ja schon die immensen Gewinnmargen, die RWE anscheinend fährt...

Bei der Gelegenheit vielleicht noch eine Frage zu den Strompreisen für 2006. Ich hatte die DEW vor zwei Wochen kontaktiert und gefragt, mit welchen Preiserhöhungen für 2006 gerechnet werden muss. Als Antwort erhielt ich:


--- Zitat ---Sehr geehrter Herr S., wie bereits 95 andere Stromversorger in NRW hat zwar auch die DEW21 bei der zuständigen Preisaufsicht, bei dem Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Genehmigung neuer Strompreise gestellt, aber ob überhaupt und zu welchem Zeitpunkt sich Strompreisveränderungen für die Dortmunder ergeben, steht in keinster Weise bisher fest. Das NRW Wirtschaftsministerium prüft in diesem Zusammenhang intensiv die Kosten- und Erlössituation bei DEW21 und wird eine Entscheidung zu gegebener Zeit bekannt geben. Wir werden rechtzeiig über Änderungen in der Dortmunder Tagespresse berichten.
--- Ende Zitat ---

Diese Vorgehensweise erscheint mir ehrlich gesagt etwas fragwürdig. In der Vergangenheit war es immer so, dass ich von den neuen Strompreisen ab 01.01. immer erst durch die Jahresendabrechnung erfahren habe, die Mitte Januar kommt. Dort werden dann 20 Tage zu neuen Preisen abgerechnet, von denen ich nichts wusste. Man wird also quasi vor vollendete Tatsachen gestellt.

Gibt es eine Frist, mit der Preiserhöhungen angekündigt werden müssen? Der Dezember hat nun schon begonnen, und für eine mögliche Preiserhöhung ab 01.01.2006 bleibt ja nicht mehr viel Zeit zur Ankündigung. Wenn nachweislich keine Ankündigung in 2005 erfolgt ist, muss ich die einseitig erhöhten Preise, die mir erst drei Wochen nach Inkrafttreten bekannt gegeben werden, doch erst recht nicht akzeptieren. Dies wäre doch - abgesehen vom Unbilligkeitsvorwurf - ein rechtswidriges Verhalten, oder sehe ich das falsch?

Gruß,
Thorsten S.

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