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Autor Thema: Androhung der Versorgungseinstellung  (Gelesen 46069 mal)

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Offline heidelberger33

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung Telefon Kontakt ?
« Antwort #15 am: 31. August 2013, 17:22:02 »
Habe auch mit meinem Versorger diverse Probleme mit deren EDV Standard Text Bausteinen, da schaut ja vor dem Versand des EDV Systems sowieso keiner hin.
Die EDV ist nur dazu da die Kunden "in Brand" zu schiessen-
Habe ähnliche EDV Schreiben erhalten (keine Liquitiätsprobleme !! sondern es weichen  einfach die berechneten Preise von den vertraglich vereinbarten Preisen ab).

Schriftliche Anfrage (kein Telefon Bla Bla) nach der vertraglichen Berechtigung der Belastung mit geänderten (logischerweise erhöhten)" Preisen wurde entweder überhaupt nicht oder mit der Formulierung;

> Unsere Preise gaben bisher noch keinen Grund zur Beanstandung und sind damit gütlig < !!!

Vermute, darüber kann ein Jurist noch nicht einmal die Stirne runzeln.

Vielleicht sollten wir mal eine direkte tlefonische Besprechung vornehmen.
Bei Interesse kann ich die Handy Nummer dafür mitteilen, diese würde ich dann temporär für SMS freischalten.


PS; wer sich nicht wehrt hat bereits verloren


Offline khh

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #16 am: 01. September 2013, 01:40:47 »
[...]
Habe ähnliche EDV Schreiben erhalten (keine Liquitiätsprobleme !! sondern
es weichen  einfach die berechneten Preise von den vertraglich vereinbarten Preisen ab).
[...]

Was hat denn Ihr "Problem" mit dem Thema dieses Threads zu tun ? 
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Offline heidelberger33

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #17 am: 01. September 2013, 18:21:52 »
Habe keine "Probleme"
Sorry falls es mir nicht gelungen sein sollte in diesen kurzen Zeilen zu verhindern, dass Leser diese mißinterpretieren.  Ist wohl  Kommunikationsfehler meinerseits.

Trotzdem recht herzlichen Dank, dass Sie sich die Mühe machten für Ihren Beitrag.

PS: Wie muss Ihrer Meinung nach die (rechtlich sichere unzweifelhafte) Formulierung  einer Sperrandrohung gestaltet sein? Welche textlichen Elemente (Worte bzw. Begriffe) sind zwingend erforderlich?

Muss die "Sperrandrohung" dem Kunden (Vertragsparter des Lieferanten) Ihrer Meinung nach in Schriftform, oder reicht Textform,  zugehen?


Reicht eine Formulierung des Versorgers wie:

... werden wir den Netzbetreiber xxx am yyy mit der Versorgungseinstellung beauftragen.


Sollten Sie weitere Informationen zu meinen Formulierungen, um eine (evtl. klare) Stellungnahme beziehen zu können benötigen, geben Sie mir bitte einen hilfreichen Hinweis.

DANKE und Gruss aus Heidelberg



Offline khh

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #18 am: 01. September 2013, 19:54:11 »
[...]
Wie muss Ihrer Meinung nach die (rechtlich sichere unzweifelhafte) Formulierung  einer Sperrandrohung gestaltet sein? Welche textlichen Elemente (Worte bzw. Begriffe) sind zwingend erforderlich?
Muss die "Sperrandrohung" dem Kunden (Vertragspartner des Lieferanten) Ihrer Meinung nach in Schriftform, oder reicht Textform, zugehen?
Reicht eine Formulierung des Versorgers wie: ... werden wir den Netzbetreiber xxx am yyy mit der Versorgungseinstellung beauftragen.

Sollten Sie weitere Informationen zu meinen Formulierungen, um eine (evtl. klare) Stellungnahme beziehen zu können benötigen, geben Sie mir bitte einen hilfreichen Hinweis.

Für mich ist nicht ersichtlich, worauf Sie hinaus wollen und wieso Sie meinen, dass hier  „Informationen zu ... Formulierungen“ notwendig sind?
In diesem Forum wurde doch besonders das Thema ‚Anschluss-Sperre' wiederholt sehr umfassend behandelt (zu finden mit der ‚Suchfunktion’).

Zudem sind dazu im Netz vielfältige Informationen veröffentlicht  -  Beispiele:
            http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__19.html
            http://www.energieverbraucher.de/de/Stromsperre__1163/
            http://de.wikipedia.org/wiki/Stromsperre
« Letzte Änderung: 01. September 2013, 20:08:24 von khh »
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