Energiebezug > Strom (Allgemein)
Steinbrück will niedrigere Strompreise erzwingen
Netznutzer:
http://www.welt.de/wirtschaft/article119040816/Steinbrueck-will-niedrigere-Strompreise-erzwingen.html
Er kann ja mal bei seinen Länderfürsten nachfragen, wie proaktiv diese beim letzten Versuch, die Strompreise zu senken, mitgearbeitet haben.
Sozen und Geld, zwei Welten prallen aufeinander.
RR-E-ft:
--- Zitat von: RR-E-ft am 14. August 2013, 12:38:43 ---Die gegenläufige Entwicklung von Großhandelspreis und EEG- Umlage hält schon länger an:
http://www.taz.de/Kostspielige-Oekostromumlage/!121506/
Von 2008 auf 2010 stand einem um über 2 Ct/ KWh gesunkenen Großhandelspreis eine um ca. 0,9 Ct/ kWh gestiegene EEG- Umlage gegenüber.
http://www.taz.de/uploads/images/624/EntwicklungEEG-Umlage.jpg
--- Ende Zitat ---
Nach der Rechtsprechung des BGH (B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10 Rn. 11 und B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10) sind Grundversorger aufgrund der gesetzlichen Bindung der Allgemeinen Preise an den Maßstab der Billigkeit gesetzlich verpflichtet, gesunkene Kosten mindestens nach gleichen Maßstäben weiterzugeben und preiswirksam werden zu lassen.
Zu diesen gesunkenen Kosten gehören auch gesunkene Beschaffungskosten infolge gesunkener Großhandelspreise.
Die Großhandelspreise für Strom sind an der Börse drastisch gesunken:
http://www.welt.de/wirtschaft/article119026760/Warum-die-Regierung-bald-Atomkraftwerke-rettet.html
Es steht zu bezweifeln, dass die Grundversorger entsprechende Kostensenkungen gemäß gesetzlicher Verpflichtung bisher umfassend bei den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung preiswirksam werden ließen.
Es besteht demnach durchaus Bedarf an einer effektiven Durchsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung.
Die von Altmaier vorgeschlagene Strompreisbremse taugt dazu nicht.
Ob dafür jedoch das richtige Mittel vorgeschlagen wird, darf bezweifelt werden.
Alle in einem Netzgebiet tätigen Stromvertriebe haben die gleichen Netznutzungsentgellte einschließlich Kosten der Messung, Konzessionsabgabe etc. pp. an den Netzbetreiber zu zahlen.
Unterschiedliche Kosten der Vertriebe können bei der EEG- Umlage gem. § 37 Abs. 2 EEG aus dem Grünstromprivileg des § 39 EEG resultieren.
Werden alle Strompreisangebote eines Netzgebietes um die für alle Stromvertriebe gleich hohen Stromnetzkosten bereinigt, kann ein gehöriger Abstand bei den Stromvertriebsanteilen am Strompreis durchaus eine Unbilligkeit der Allgemeinen Preise induzieren.
Qualifizierten Verbraucherverbänden könnte ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, um die Billigkeit der Allgemeinen Preise der Grundversorgung gerichtlich zu überprüfen. Es müsste vorgesehen werden, dass sich Verbraucher unmittelbar auf das Ergebnis solcher Prozesse berufen können, ähnlich § 11 UKlaG.
RR-E-ft:
Steinbrücks Parteikollege aus NRW fordert sogar zusätzlichen Kraftwerks-Cent für konventionelle Kraftwerke:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18465.0.html
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 15. August 2013, 10:43:25 ---...
Qulifizierten Verbraucherverbänden könnte ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, um die Billigkeit der Allgemeinen Preise der Grundversorgung gerichtlich zu überprüfen. Es müsste vorgesehen werden, dass sich Verbraucher unmittelbar auf das Ergebnis solcher Prozesse berufen können, ähnlich § 11 UKlaG.
--- Ende Zitat ---
Reichlich spät kommt diese Forderung und Klagen ist jetzt keine Lösung für das Kernproblem. Das EEG muss weg und die Finanzierung anders geregelt werden.
Man kann das eine Übel nicht mit dem anderen relativieren. Es löst keines der Probleme. Klar versuchen die Versorger ihr Ergebnis zu optimieren. Das Theme faire (billige) Preise ist nicht neu. Das Grundübel der deutschen Strompreissteigerungen ist aber das EEG, davon sollte man nicht ablenken.
Diese EEG-Energiewende ist der deutsche Turmbau zu Babel
Damals, kurze Zeit nach der Sintflut Naturkatastrophe in Japan gab es ein Volk in Europa, das darauf hektisch und planlos seine Energieversorgung auf den Kopf stellte. Was war passiert?
Am 9. März 2011 ereignete sich vor der Küste Japans das schwerste dort jemals gemessene Erdbeben. Das Atomkraftwerk an der Küste Fukushimas wurde aufgrund der Erdstöße automatisch abgeschaltet. Die Belastungen der Erdbewegungen waren gewaltig. Doch das schlimmste folgte erst: Mehrere vom Erdbeben ausgelöste riesige Tsunamiwellen zerstörten das Atomkraftwerk so stark, dass es in einigen Blöcken zur Kernschmelze kam.
Weltweit wurden Kernkraftwerke auf ihre Sicherheit geprüft. Strom wurde weiter produziert. Die weltweit über 400 Kernkraftwerke produzieren immer noch einen Großteil der CO2-armen Stromerzeugung. Spitzenreiter in Europa ist der Nachbar Frankreich mit 58 Kernkraftwerken.
Deutschland beschloss die Energiewende mit dem schnellstmöglichen Ausstieg. Der Atomausstieg und die Begrenzung der Klimaerwärmung waren wesentliche Ziele. Sonne und Wind sollen den Ersatz liefern. Man förderte den Solarstrom so extrem, dass die Weltmeisterschaft in diesen nördlichen Breiten und im 61. Flächenrang schnell erreicht war. Jetzt zeigen sich die Folgen der Millardeninvestitionen.
Trotz teuerer für immer mehr unbezahlbare Energie ist keines der Ziele in Sicht, man entfernt sich weiter davon.
Paradox ist diese "Energiewende" gerade auch was den Klima- und Umweltschutz angeht. Der EE-Strom und der umwelt- und klimaschädliche Braunkohlestrom wachsen gleichzeitig. Unter dem Strich ist nichts gewonnen, die CO2-Bilanz zeigt keinen Erfolg, im Gegenteil!
Übersehen hat man offensichtlich, dass die Sonne hier unterschiedlich, im Schnitt nur zu einem Drittel der Zeit scheint und dass es immer Ersatz bedarf wenn Flaute herrscht und die Sonne nicht scheint. Die Ersatzbereitschaft kostet zusätzlich zur extremen Förderung und dafür wird sogar Kohle ohne Nutzen verbrannt. Selbst effektive und umweltfreundliche Gaskraftwerke werden stillgelegt und jetzt sind die Atomkraftwerke wegen Unwirtschaftlichkeit auch noch vor der Zeit dran. So wird das nichts mit der Energiewende. Im Solardorf "Kleinsonnenhausen" vielleicht, aber sicher nicht in Deutschland und global schon gar nicht.
RR-E-ft:
Durch den Wegfall des EEG wäre auch nicht gewährleistet, dass die gesunkenen Beschaffungskosten umfassend an die Kunden weitergegeben werden. Ebenso wäre nicht sichergestellt, dass die Stromvertriebe gesunkene Kosten hinsichtlich der EEG- Umlage umfassend an die Verbraucher weitergeben.
Die regenerativen Stromerzeugungskapazitäten sind nun einmal am Netz und speisen ihren regenerativ erzeugten Strom in das Netz ein, ob nun mit oder ohne EEG.
Merkwürdig, dass auf den forcierten Atomausstieg abgestellt wird.
Es bestehen bereits mit diesem Atomausstieg bisher erhebliche Überkapazitäten an konventionellen Kraftwerken auf dem Markt, welche RWE und E.ON nun abbauen wollen. Ohne den Atomausstieg wären diese Überkapazitäten an konventioneller Stromerzeugung noch größer. Daniel Wetzel (WELT) erwartet gar, dass die Energiekonzerne wegen der Überkapazitäten noch verbliebene Kernkraftwerke sogar vorzeitig vom Netz nehmen werden.
Die weitere Nutzung der Kernenergie fand und findet in Deutschland bekanntermaßen keine Mehrheit.
Frankreich mit seinen Stromheizungen hätte wohl im letzten Winter ganz schlecht ausgesehen, wenn es nicht auch auf die in Deutschland vorhandenen Überkapazitäten hätte zurückgreifen können.
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