Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG
Hohe Strompreise
RR-E-ft:
In einem Artikel wird veranschaulicht, wie sich die Stromkosten laut BDEW für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh zusammensetzen sollen:
http://www.welt.de/wirtschaft/article118790369/Sonniger-Juli-treibt-Stromrechnung-in-die-Hoehe.html
Zur Grafik:
http://www.welt.de/wirtschaft/article118790368/DWO-Strom-jpg.html
Die farbenfroh neugestartete Thüringer Energie AG verlangt in der Grundversorgung derzeit schon einen Arbeitspreis von 24,83 ct/kWh (netto) bzw. 29,55 ct/kWh (brutto). Hinzu kommt ein Grundpreis in Höhe von 81,27 EUR/ Jahr (netto), der für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh Stromkosten in Höhe von 2,32 Ct/kWh (netto) bzw. 2,76 Ct/kWh (brutto) entspricht, so dass ein solcher Haushalt unter Einschluss des Grundpreises schon Stromkosten in Höhe von 32,31 Ct/ kWh und somit schon deutlich mehr als die vom BDEW genannten 28,50 Ct/kWh zu tragen hat.
http://www.thueringerenergie.de/Dateien/Dokumente/the_vm18_allg_preise_strom_0704_fn.pdf
egn:
Kaum einer ist gezwungen seinen Strom bei der Thüringer Energie zu kaufen. Also sollte die Konsequenz doch sein einfach zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Wenn das alle konsequent tun dann erst entsteht Wettbewerb und die Preise kommen ins Rutschen.
RR-E-ft:
--- Zitat von: egn am 08. August 2013, 09:59:02 ---Wenn sich der Haushaltskunde marktwirtschaftlich verhalten würde dann müsste er keine 28,50 ct/kWh bezahlen.
Ich habe für mich mal bei Verivox nachgesehen und bei den erweiterten Einstellungen alle Häkchen weg genommen. Der günstigste Anbieter mit brauchbaren Bedingungen ist dann die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH mit folgendem Tarif:
--- Zitat ---Für einen realen Jahresverbrauch im Bereich von 0 kWh bis 100.000 kWh sind die Preise je Einheit für die nachfolgenden Angaben (Verbrauchspreis [Cent/ kWh], Grundgebühr pro Monat) konstant.
Verbrauchskosten: 792,75 Euro entspricht 22,65 Cent je kWh
Grundgebühr: + 83,30 Euro entspricht 6,94 Euro pro Monat
Gesamtkosten: 876,05 Euro im ersten Jahr
Geschätzter Abschlag: 73,00 Euro pro Monat(Jahreskosten geteilt durch 12 Monate;
tatsächlicher Abschlag kann abweichen)
Vertragskonditionen
Vertragslaufzeit: 1 Monat
Kündigungsfrist: 1 Monat
Vertragsverlängerung: 1 Monat
Preisgarantie: keine
Abschläge: monatlich
Kaution: keine
--- Ende Zitat ---
Das entspricht bei einem Verbrauch von 3.500 kWh einem Preis von 25,03 ct/kWh.
--- Ende Zitat ---
So gesehen haben andere kommunale Anbieter weit attraktivere Angebote für die Kunden. Eine Ersparnis von 7,28 Ct/ kWh bzw. 254,80 EUR im Jahr bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh sind ein Argument. Früher hätte man auch nicht Jahr für Jahr 500 Westmark auf der Straße liegen lassen. ;)
egn:
Vielleicht haben dann die hohen Steigerungen bei einzelnen Anbietern dann doch vielleicht den Vorteil, dass mehr Leute langsam anfangen über einen Wechsel nach zu denken. Und wenn sie den Wechsel einmal reibungslos vollzogen haben, dann fallen dann die folgenden Wechsel auch nicht mehr so schwer.
Ich meine, hier müssten auch die Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungen, und viele andere Stellen, die Menschen betreuen, denen ein Wechsel aus irgendeinem Grund schwer fällt, viel aktiver eingreifen.
Meiner Meinung nach braucht man auch die künstliche Trennung zwischen Grundversorgung und Sonderversorgung nicht. Viel besser wäre es meiner Meinung nach, einen Kontrahierungszwang für alle Versorgungsunternehmen die Grundbedürfnisse erfüllen (Heizenergie, Strom, Telekommunikation, Zahlungsverkehr, ...) einzuführen, die in einem Versorgungsgebiet tätig sind. Es ist schlicht nicht einzusehen, dass diejenigen, die sowieso schon knapp an Geld sind, auch noch durch Unternehmen mit Gebietsmonopol ausgenommen werden.
RR-E-ft:
Es gibt noch viele Verbraucher, die noch keinen Zugang zum Internet haben und denen deshalb solche Preivergleiche fehlen. Anders ist es etwa bei Telefontarifen call by call etc., wo die günstigsten Tarife Woche für Woche in der regionalen Zeitung veröffentlicht werden.
Die Verbraucherverbände müssen sich gegenüber im Wettbewerb stehenden Unternehmen neutral verhalten, können also nicht für einzelne Angebote werbend in Erscheinung treten.
Grundversorgung muss es geben. Es muss mindestens ein Versorger dem Kontrahierungszwang unterliegen. Da die Verträge oft immer noch durch bloße Energieentnahme konkludent geschlossen werden, muss klar sein, wer der Versorger ist und welche Preise dieser festgesetzt sowie veröffentlicht hat und beansprucht.
Es bedarf auch keines Kontrahierungszwangs für alle in einem Netzgebiet tätigen Lieferanten. Ein solcher wäre hinsichtlich des Preiswettbewerbs womöglich sogar kontraproduktiv.
DEW kann den Strom schließlich auch deshalb günstiger anbieten, weil sie täglich entscheiden kann, ob und ggf. in welchen Netzgebieten sie noch Neukunden aufnimmt. Schließlich sind bei solchen bundesweiten Angeboten die Vertriebsmargen in den verschiedenen Netzgebieten, bedingt durch die unterschiedlich hohen Netzentgelte, verschieden hoch, die Verträge deshalb für den Lieferanten in den einzelnen Netzgebieten unterschiedlich profitabel.
Entsprechend der Vertragsbedingungen kann sich DEW binnen Monatsfrist durch Kündigung der Vertragsbindung völlig entledigen, sich deshalb in einzelnen Netzgebieten oder vom Markt insgesamt kurzfristig zurückziehen.
Unterläge DEW dabei hingegen einem Kontrahierungszwang, könnte sie bei der Beschaffung schon nicht so kurzfristig und opprtunistisch agieren.
Allein der Preisabstand zwischen dem DEW- Angebot und dem Allgemeinen Preis der Grundversorgung der Thüringer Energie ist derart hoch, dass sich der hohe Preis des Grundversorgers wohl nicht mehr rechtfertigen lassen wird.
Der Grundversorger liefert den Strom in der gleichen Qualität über das gleiche Netz zu den selben Netzkosten. Rein physikalisch ist es der selbe Strom.
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