Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion  (Gelesen 69725 mal)

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Offline userD0005

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http://www.photon.de/newsletter/document/78491.pdf

Ich finde, dies ist ein interessanter Ansatz.

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #1 am: 12. Juli 2013, 10:25:11 »
Das Positionspapier stellt darauf ab, es gäbe wertvollen und weniger wertvollen Strom.

Der Strom aus jedweder Erzeugung hat den gleichen Wert, nämlich den gerade erlösbaren Börsenpreis.
Einen höheren Wert hat der Strom nicht.

Weil es zwischen der gesetzlich festgesetzten Einspeisevergütung und dem erlösten Börsenwert eine Differenz gibt,
entstehen Differenzkosten, die bisher nach dem bekannten Mechanismus ausgeglichen werden.
Die Differenzkosten fallen um so höher aus, wie die gesetzlich festgesetzte Einspeisevergütung vom erlösten Börsenpreis abweicht.

Wenn man darauf abstellen wollte, es gäbe unterschiedlich wertvollen Strom, dann wäre wohl unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit der Strom am wertvollsten, dessen Erzeugung gesichert zur Verfügung steht. Das wäre dann aber wohl der Strom aus den bisherigen Grundlastkraftwerken.

Nach dem Diskussionspapier würde der von den Netzbetreibern (wohl bundesweit über alle Regelzonen der ÜNB) aufgenommene EEG- Strom auf alle in Deutschland tätigen Stromvertriebe in Abhängigkeit von dren Marktanteil an einem bundesweiten Stromabsatzmarkt aufgeteilt und die Vermarktung bliebe den Stromvertrieben überlassen. Schon die Ermittlung der Marktanteile der einzelnen Stromvertriebe an einem bundesweiten Stromabsatzmarkt wäre mit Schwirigkeiten verbunden, zumal diese sich auch ständig ändern können.

Nicht ersichtlich ist, wie die eingespeisten  EEG- Strommengen dann noch Einfluss auf den Börsenpreis haben sollen.
Einfluss auf den Börsenpreis haben grundsätzlich nur die über die Börse vermarkteten Strommengen.
Wenn es dumm kommt, haben die den Stromvertrieben direkt zugeteilten Strommengen gar keinen Einfluss mehr auf den Börsenpreis, was höhere Börsenpreise zur Folge hätte. Steigen die Börsenpreise, erhöhen sich wohl die Systemkosten aus Börsenpreis und EEG- Einspeisevergütungen.

Zugleich wird den Stromvertrieben ein wirtschaftliches Risiko aufgebürdet, welches wohl sogar zu Marktanteilsverschiebungen führen soll.

Bisher können diese anhand der von ihnen oft im Voraus eingekauften Strommengen und der zum 15.10. von den ÜNB veröffentlichten EEG- Umlage für das Folgejahr ihre Strompreise gut kalkulieren.

Nach dem Papier wüssten die Stromvertriebe zunächst nicht, welche Strommengen ihnen nach EEG zugeteilt werden, und welche Strommengen sie deshalb überhaupt noch am Markt zukaufen müssen. Welche Kosten mit den ihnen dann nach EEG zugeteilten Strommengen verbunden sind, könnten die Stromvertriebe zudem erst nach der konkret erfolgten Zuteilung erkennen, um ihre Preiskalkulation darauf einzurichten. 

Dadurch dass den Vertrieben die Vermarktung der zugeteilten Mengen überlassen bleibt, entsteht- wie die Verfasser selbst erkennen - ein nicht unerhebliches Missbrauchspotential. Eine gute gesetzliche Regelung schafft keine zusätzliche Missbrauchskontrolle, sondern vermeidet von Anfang an weiteres Missbrauchspotential. Alle Stromvertriebe müssten jährlich kontrolliert werden. Schließlich ist nicht ersichtlich, wie ein Missbrauch, wenn er durch eine weiter eröffnete Missbrauchskontrolle überhaupt festgestellt würde, sanktioniert werden sollte.

Bisher ist noch halbwegs transparent, wie die Kostenbelastungen, die aus den Differenzkosten resultieren, die einzelnen Verbrauchsgruppen erreichen.  Gemäß § 37 Abs. 2 EEG soll jede an Letztverbraucher abgesetzte Kilowattstunde gründsätzlich deshalb gleich hoch belastet werden.

Dies würde sich ändern. Wird die Vermarktung der ihnen zugeteilten Strommengen in das Ermessen der Stromvertriebe gestellt, ist dies nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar.

Erfahrungsgemäß würden die Preise der Großkunden, um die jeder Stromvertrieb hart ringt, weit weniger mit diesen Kosten belastet als die Preise für Haushaltskunden (Kleinkunden), bei denen der Wettbewerbsdruck naturgemäß weit geringer ist.

Zwar mögen Stromvertriebe, die sich auf die Belieferung von Haushaltskunden fokussieren und deshalb keine interne Subventionierung der Großkunden betreiben, dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Stromvertrieben erlangen. Es steht jedoch zu bezweifeln, dass diese Wettbewerbsvorteile dazu führen, dass die Haushaltskunden insgesamt nicht überproportional stärker belastet werden.

Zwar hätten die Stromvertriebe, die nur Haushaltkunden beliefern, gegenüber den Stromvertrieben, die den Stromabsatz an Großkunden intern subventionieren, einen Kostenvorteil. Es ist jedoch nicht sichergestellt, dass sie diesen Kostenvorteil vollständig an die eigenen Kunden weitergeben. Einen Wettbewerbsvorteil hätten sie nämlich schon dann, wenn sie den Kostenvorteil nur teilweise weitergeben. Im Umfange des nicht notwendig weitergegebenen Kostenvorteils würden sie ihre Vertriebsmarge erhöhen. An einer möglichst hohen Vertriebsmarge haben alle im Wettbewerb stehenden Stromvertriebe ein wirtschaftliches Interesse.

Ingsgesamt stünde deshalb wohl zu erwarten, dass das Preisniveau für Haushaltskunden weit stärker steigt, als es bisher bei einer gleichmäßigen Kostenbelastung aller Letztverbraucher gem. § 37 Abs. 2 EEG der Fall wäre. Es käme nach aller bisherigen Erfahrung insgesamt zu einer stärkeren Kostenumverteilung zu Lasten der Kleinkunden.

Von wem stammt dieser Vorschlag? SPD?

 
   



 
« Letzte Änderung: 12. Juli 2013, 11:11:06 von RR-E-ft »

Offline userD0005

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #2 am: 12. Juli 2013, 10:46:10 »
ist ein SPD Papier.

Offline Netznutzer

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #3 am: 12. Juli 2013, 11:14:21 »
Man kann nur hoffen, dass sie weiterhin in der opposition bleiben.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #4 am: 12. Juli 2013, 11:28:12 »
Bisher werden nur die Differenzkosten über die EEG- Umlage gewälzt, die sich aus der Summe aller Einspeiservergütungen abzüglich der Erlöse aus der Vermarktung der eingespeisten Strommengen über die Börse ergeben.

Nach dem Papier würden nur die gezahlten Einspeisevergütungen und die daraus resultierenden Kosten auf die Stromvertriebe weitergewälzt.
Diese Kosten lägen höher als die bisherigen Differenzkosten, weil dann die Vermaktungserlöse zu Marktpreisen unberücksichtigt blieben.

Nur mit diesen höheren Kosten würden die Stromvertriebe in Bezug auf ihre Strompreiskalkulationen argumentieren.

Wie die Kosten in die Strompreiskalkulation einfließen, könnte niemand mehr nachvollziehen.

Möglicherweise lässt sich mit solchen Diskussionspapieren gut um Wahlkampfhilfen der Energiekonzerne buhlen. 
« Letzte Änderung: 12. Juli 2013, 11:45:31 von RR-E-ft »

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #5 am: 12. Juli 2013, 13:03:49 »
Nach dem geltenden EEG werden auf Stromvertriebe nur die Differenzkosten gewälzt, die sie zudem nur für tatsächlich abgesetzte Strommengen zu zahlen  haben, § 37 Abs. 1 und 2 EEG.

Nach dem Papier hätten die Stromvertriebe die Einspeisevergütungen derjenigen EEG- Strommengen, die ihnen aufgrund in der Vergangenheit abgesetzten Strommengen (Marktanteile) zugewiesenen wurden, ohne Rücksicht darauf zu tragen, welche Strommengen sie tatsächlich noch absetzen.

Verliert ein Stromvertrieb durch Wettbewerb erheblich an Absatz und gerät dadurch ohnehin in wirtschaftliche Schwierigkeiten, bleibt er wohl auch noch auf den  Kosten der bereits zugewiesenen Strommengen sitzen, was diesem Vertrieb leicht den Rest geben kann.

Denn selbst wenn der Stromvertrieb die ihm zugewiesenen Strommengen auf dem Markt losschlägt, erhält er dafür nur den Börsenpreis und bleibt deshalb auf den Differenzkosten sitzen. Diese verbleibenden Differenzkosten lassen sich im Wettbewerb schwer auf Kunden abwälzen.

Bei manch einem Stadtwerk entfällt z.B. ein ganz erheblicher Anteil des Absatzes auf wenige Großkunden, die nicht EEG privilegiert sind, und die das Stadtwerk kurzfristig an Wettberber verlieren kann.

Die wirtschaftlichen Folgen des beabsichtigten Wälzungsmechanismusses wären für einen solchen Stromvertrieb wohl unabsehbar.

Warum man das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung von den EEG- Erzeugern auf die Stromvertriebe abwälzen will, ist nicht ersichtlich.

Bisher entfiel zwar auch das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung für die EEG- Erzeuger.
Die ÜNB hatten daraus jedoch grundsätzlich kein wirtschaftliches Risiko, weil man ihnen mit § 37 Abs. 2 EEG einen gesetzlichen Zahlungsanspruch gegenüber den Stromvertrieben einräumte.

Den Stromvertrieben die wirtschaftlichen Risiken der Vermarktung aufzubürden, erscheint weder sachgerecht noch gerechtfertigt, zumal die EEG- Stromerzeuger mit ihnen auch noch (wegen der Möglichkeit der Direktvermarktung) potentiell im Wettbewerb stehen.   
« Letzte Änderung: 12. Juli 2013, 13:27:13 von RR-E-ft »

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #6 am: 12. Juli 2013, 15:09:07 »
Das Thema  Gerechtigkeit soll ja ein wichtiges Wahlkampfthema werden.

Nachricht an MdB Thomas Oppermann

Zitat
Sehr geehrter Herr Oppermann,

die SPD- Fraktion im Deutschen Bundestag hat kürzlich ein Papier zu einem neuen EEG- Umlage- Wälzungsmodell zur Diskussion gestellt.

Anmerkungen dazu finden Sie im Forum des Bundes der Energieverbraucher e.V. unter

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18382.msg102130.html#msg102130


Freundliche Grüße



Thomas Fricke

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #7 am: 12. Juli 2013, 16:36:44 »
Da es sich bei der Energiewende nach einhelliger Meinung um die größte Gemeinschaftsaufgabe handelt, diese zudem eine Gemeinwohlaufgabe darstellt, sollte aus dem Staatshaushalt ein Sondervermögen gebildet werden, aus welchem die bisher nach § 37 Abs. 2 EEG umgelegten Kosten direkt gedeckt werden, ebenso wie die § 19 Abs. 2 NEV- Umlage, die Offshore- Umlage und die KWK- Umlage.

Damit hätten sich die Probleme "unsozial" bei den Haushaltskunden und "Wettbewerbsnachteil" für die deutsche Industrie wohl erledigt.
Allenfalls  könnte sich dann wohl nach EU- Recht ein neues Problemfeld unter dem Gesichtspunkt "unzulässige Beihilfe" auftun.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2013, 17:16:26 von RR-E-ft »

Offline userD0005

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #8 am: 12. Juli 2013, 23:20:16 »
ich bin gespannt, was Herr Oppermann hierzu anzumerken, zu erklären bzw. zu ergänzen hat.
Schauen wir mal......

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #9 am: 13. Juli 2013, 01:36:48 »
Aus der "Kohlepfennig"- Entscheidung des BVerfG ergibt sich wohl schon, dass es sich bei der Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, die Stromkunden für die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft, solche Aufgaben grundsätzlich  aus dem staatlichen Haushalt zu finanzieren sind.

Bei einer Finanzierung der bisher über § 37 Abs. 2 EEG umgelegten Kosten, welche aus der staatlichen Abnahmeverpflichtung für EEG- Strom, der staatlich festgesetzten und staatlich über 20 Jahre garantierten Einspeisevergütungen resultieren, aus staatlichen Haushaltsmitteln haben Hartz-IV- Empfänger, mittelständische Unternehmen und energieinstensive Industrie diese Kosten nicht mehr über ihren Strompreis zu zahlen.

Nachlässe für energieintensive Unternehmen sind nicht mehr erforderlich und führen deshalb auch nicht mehr zu höheren Strompreisen bei den  Verbrauchern.

Zudem entfällt auf den Betrag, der bisher als EEG- Umlage in die Strompreise eingepreist ist, dann die zusätzliche Belastung aus der Mehrwertsteuer.     
« Letzte Änderung: 13. Juli 2013, 01:47:37 von RR-E-ft »

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #10 am: 13. Juli 2013, 13:14:46 »
Aus der "Kohlepfennig"- Entscheidung des BVerfG ergibt sich wohl schon, dass es sich bei der Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, die Stromkunden für die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft, solche Aufgaben grundsätzlich  aus dem staatlichen Haushalt zu finanzieren sind.
Das kann man so pauschal aus der Entscheidung des BVerfG nicht herauslesen, weil dies verkürzt ist und Teile aus den entsprechenden Abschnitten der Entscheidung weglässt, die sich auf anderes als die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung beziehen.
Äußerst fraglich daher auch, ob diese Kohlepfennig-Entscheidung überhaupt in ihrem Tenor auf die Frage des heutigen Problems der Finanzierung eines Umbaus zu einer nachhaltigen Stromversorgung übertragbar ist, die nämlich schon im ureigensten langfristigen Interesse der Stromverbraucher liegt - sogar auch im Hinblick auf die Kostengünstigkeit.
Unwahrscheinlich somit gar, dass das BVerfG heute dies in Bezug auf die Umlegung der EE-Kosten auf die Stromverbraucher so wie in der Kohlepfennig-Entscheidung sehen würde (unabhängig davon, dass/ob hier die formalen Voraussetzungen bzgl. der Geldströme ganz anders gelagert sind).
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Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #11 am: 13. Juli 2013, 14:01:11 »
Zitat
Aus der "Kohlepfennig"- Entscheidung des BVerfG ergibt sich wohl schon, dass es sich bei der Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, die Stromkunden für die Sicherung eines bestimmten Systems der Stromerzeugung keine besondere Finanzierungsverantwortung trifft, solche Aufgaben grundsätzlich  aus dem staatlichen Haushalt zu finanzieren sind.
Für die Einschätzung, was eine "Gemeinwohlaufgabe" ist und ob diese für den "Kohlepfennig" in der Begründung zutrifft oder nicht, brauche ich kein BVerfG.
Genau so wenig benötige ich es für die heutige Enschätzung bezüglich des EEG.
Mir reicht der gesunde Menschenverstand, dass man die Kosten der Energiewende nicht nur bestimmten Gruppen aufbürden kann, sondern möglichst gerecht auf alle zu verteilen ist. Wem das nicht passt, stellt sich außerhalb der Solidargemeinschaft, sprich außerhalb des Gemeinwohls.
Leider ist es so, dass die beschriebene Selbstverständlichkeit nicht in die Köpfe der Zuständigen oder Verantwortlichen hinein will oder kann oder darf. Dazu bedarf es wohl -so wie die Dinge nun mal liegen- eines Machtwortes des BVerfG. Leider.

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #12 am: 13. Juli 2013, 15:23:17 »
@Stromfraß:
Bei der Aussage mit der "Gemeinwohlaufgabe" in Anlehnung an den "Kohlepfenning" geht es im Kern darum, ob die Energiewendekosten beim Strom überhaupt über die Stromkosten auf die Stromverbraucher abgewälzt werden dürfen/sollen, oder ob das aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren ist, also z.B. über eine Mehrwertsteuererhöhung oder eine Einkommensteuererhöhung etc.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2013, 15:50:08 von superhaase »
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Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #13 am: 13. Juli 2013, 16:54:17 »
@superhaase: Ich will nicht darüber streiten, was seinerzeit den "Kohlepfennig" betraf.
Er wurde abgeschafft und das BVerfG hatte eine Begründung dafür.
Wenn die Sache mit der EEG-Umlage tatsächlich bis vor das BVerfG kommt, müsste es darüber entscheiden, ob die EEG-Umlage verfassungsgemäß ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn es die Aufgaben der Energiewende als Aufgabe des "Gemeinwohls" betrachtet, so müssen die Kosten aus Steuermitteln aufgebracht werden. Welche Steuern dafür verwendet werden oder ob eine neue "erfunden" wird, ist zunächst nebensächlich.
Die Einkommenssteuer wird es mit Sicherheit nicht sein, denn die zahlt ja nicht jeder.
Im übrigen: die Aufgaben der Energiewende und deren Zielstellungen liegen nicht nur darin, dass Strom aus ... durch Strom aus Erneuerbaren Energien ersetzt wird. Da geht es z.B. auch um vielfältige Aufgaben des Umweltschutzes. Und das alles soll nur der Nipri bezahlen? Und zusätzlich für diejenigen noch mit, die sich aus verschiedensten Gründen vor der Zahlung drücken?

Das Papier der SPD-Fraktion halte ich nicht für so schlecht, wie es schon wieder gemacht wird.
Es soll ja ein Vorschlagspapier sein und Diskussion und Änderungsvorschläge sind willkommen.
Seit langer Zeit auch mal wieder ein Vorstoß aus dieser Ecke.

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #14 am: 13. Juli 2013, 18:32:53 »
Im übrigen: die Aufgaben der Energiewende und deren Zielstellungen liegen nicht nur darin, dass Strom aus ... durch Strom aus Erneuerbaren Energien ersetzt wird. Da geht es z.B. auch um vielfältige Aufgaben des Umweltschutzes. Und das alles soll nur der Nipri bezahlen? Und zusätzlich für diejenigen noch mit, die sich aus verschiedensten Gründen vor der Zahlung drücken?
Nein, nicht nur der "Nipri".
Alle Stromverbraucher sollten zahlen. Das sind ja quasi auch alle Bürger.
Und zwar sollte jeder umso mehr zahlen, je mehr Strom er verbraucht, denn dann nutzt er dieses System auch stärker und verursacht somit auch mehr entsprechende Kosten.
Kann es etwas Gerechteres geben?

Warum sollte es gerechter sein, diese Gemeinwohlaufgabe über Steuern anders auf die Bevölkerung aufzuschlüsseln, als es über den Stromverbrauch geschieht?
Welche andere Aufschlüsselung wäre gerechter?
Warum soll der, der viel verdient und wenig Strom verbraucht genausoviel zahlen wie jemand, der gleich viel verdient, aber mit Strom viel verschwenderischer umgeht und das doppelte verbraucht?
Soll das dann gerecht oder gerechter sein?
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