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Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion

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Stromfraß:
In diesem Thread wurde schon viel geschrieben, was mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat.
Eine Mülldiskussion mag zwar auch interessant sein, aber gehrt das wirklich hierher?
Es ist schon ein Kreuz, was alles Gemeinschaftsaufgaben oder Gemeinwohlaufgaben sind und wie diese zu finanzieren sind.
Was ich insgesamt feststelle: wenn sich der Staat vor der Finanzierung drücken kann, macht er dies.
Er macht es mitunter so geschickt, dass es die meisten gar nicht merken, was sie da wieder "aufgedrückt" bekommen und denken womöglich, die "Bösen" haben wieder an der Stellschraube gedreht.
Besonders interessant wird es dann, wenn man zusätzlich für den "Nachbarn" auch noch einen Teil der Kosten übernimmt, weil er sich drücken kann oder einen Antrag zu laufen hat und diesen -welch Wunder- auch bewilligt bekommen hat.

RR-E-ft:
Müll- Diskussionen bedarf es hier nicht.

Die Stromkunden trifft keine besondere Finanzierungsverantwortung hinsichtlich der wirtschaftlichen Vorteile, die der Staat den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen mit dem EEG einräumt/ verschafft.

Die Stromkunden trifft keine besondere Finanzierungsverantwortung dafür, dass Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen ihren erzeugten Strom garantiert absetzen können, zumal zu garantierten Vergütungen, die über dem Marktpreis (Großhandel/ Erstabsatzmarkt für erzeugten Strom) liegen.
 
Weder eine Stromabsatzgarantie für Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen noch eine garantierte Vergütung für Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen über Marktpreis sind notwendige Voraussetzung für eine Stromversorgung, an denen die Stromkunden ein Interesse haben.

Das wird wohl allein daran deutlich, dass die Stromversorgung der Stromkunden nach wie vor vom Staat auch dann gewährleistet sein muss, wenn den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen der Absatz nicht (mehr) staatlich garantiert wird und den Betreibern regenerativer Stromerzeugungsanlagen auch keine Vergütung über Marktpreis (mehr) staatlich garantiert wird.   

Schließlich kann es im Wettbewerb grundsätzlich schon keine Stromabsatzgarantie für Betreiber bestimmter Stromerzeugungsanlagen geben, noch können Betreiber bestimmter Stromerzeugungsanlagen im Wettbewerb höhere Preise als den Marktpreis durchsetzen.

Immerhin die Betreiber konventioneller Stromerzeugungsanlagen stehen untereinander im Wettbewerb, haben keinerlei staatliche Stromabsatzgarantie und keine Möglichkeit, im Wettbewerb höhere Preise als den Marktpreis durchzusetzen.
Stromerzeugungsanlagen, deren Stromgestehungskosten über dem Marktpreis liegen, werden deshalb aus dem Markt gedrängt.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn deren hohen Stromgestehungskosten etwa auch durch staatlich vorgeschriebene Rauchgasentschwefelungsanlagen, Kohlendioxid- Zertifikate oder besondere Brennelementesteuern begründet sind.

Der Staat garantiert den Betreibern konventioneller Stromerzeugungsanlagen gerade nicht, dass deren staatlich veranlassten Investitionen in Rauchgasentschwefelungsanlgen etc. pp. durch Stromabsatz zu bestimmten Preisen tatsächlich abgedeckt oder amortisiert werden. Liegen die Stromgestehungskosten dieser konventionellen Stromerzeugungsanlagen deshalb staatlich veranlasst über dem Marktpreis, so werden diese Stromerzeugungsanlagen gleichwohl im Wettbewerb aus dem Markt gedrängt.

Die nunmehr entgeltlich vom Staat zugeteilten Kohlendioxid- Verschmutzungsrechte zielen zB. gerade darauf ab.
Denn die Idee hinter dem Zertifikatehandel besteht gerade darin, die konventionelle Stromerzeugung, die mit hohen CO2- Emissionen verbunden ist, im Preiswettbewerb gegenüber Stromerzeugungsanlagen mit geringeren CO2- Emissionen zu benachteiligen.

Auch die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen werden sich einem solchen Wettbewerb stellen müssen.

Soweit der Staat die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen durch Gesetz vorübergehend noch von einem solchen Wettbewerb ausnimmt, ihnen deshalb noch die genannten wirtschaftliche Vorteile verschafft, trifft die Stromkunden diesbezüglich keine besondere Finanzierungsverantwortung.

Nur dadaurch, dass der Staat die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen durch Gesetz vorübergehend noch von einem solchen Wettbewerb ausnimmt, ihnen deshalb die genannten  wirtschaftliche Vorteile verschafft, entstehen überhaupt nur die abzudeckenden Differenzkosten, die deshalb grundsätzlich aus Haushaltsmitteln zu decken sind.

Nur ganz am Rande- weil auch deutlich neben dem Thema liegend- sei angemerkt, dass der Staat wohl auch keinen Hersteller von Katalysatoren durch Gesetz vom Wettbewerb ausnimmt, indem er ihm gesetzlich den Absatz seiner Produkte - zumal zu garantierten, über Marktpreis liegenden Vergütungen - gesetzlich garantiert. Es ist deshalb vielmehr davon auszugehen, dass auch die Hersteller von Katalysatoren untereinander in einem Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen.

In einem solchen Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland  als Stromproduzenten bisher noch nicht, weil sie vom Staat durch das EEG - verbunden mit hohen Differenzkosten- noch von einem solchen Wettbewerb ausgenommen werden.

Stromfraß:

--- Zitat ---In einem solchen Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland  als Stromproduzenten bisher noch nicht, weil sie vom Staat durch das EEG - verbunden mit hohen Differenzkosten- noch von einem solchen Wettbewerb ausgenommen werden.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja so gewollt und in bestimmten Grenzen auch nachvollziehbar.
Es ist eben nicht so, dass der Markt allein alles richtet.
Die Frage ist eigentlich nur, wann sich die Erneuerbaren tatsächlich dem freien Wettbewerb" stellen müssen.

PLUS:

--- Zitat von: Stromfraß am 27. Juli 2013, 08:34:14 ---
--- Zitat ---In einem solchen Preis- und Verdrängungswettbewerb stehen die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland  als Stromproduzenten bisher noch nicht, weil sie vom Staat durch das EEG - verbunden mit hohen Differenzkosten- noch von einem solchen Wettbewerb ausgenommen werden.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja so gewollt und in bestimmten Grenzen auch nachvollziehbar. Es ist eben nicht so, dass der Markt allein alles richtet. Die Frage ist eigentlich nur, wann sich die Erneuerbaren tatsächlich dem freien Wettbewerb" stellen müssen.
--- Ende Zitat ---
Manoman @Stromfraß, was für ein gemischter Brei wieder. Der von Ihnen zitierte Satz ist voll gültig und Punkt.

Ist Ihr Beitrag jetzt eine neue Erkenntnis, die der Forengemeinde gerade noch gefehlt hat? Der "Markt" richtet alleine nicht alles, deshalb haben wir ja als Wirtschaftsordnung die soziale Marktwirtschaft und nicht die totale Marktwirtschaft. Wie die Praxis aussieht, ja, das ist in machen Bereichen eine andere Frage. Nichts ist vollkommen! ;)

Diese EEG-Planverwaltungswirtschaft richtet aber überhaupt nichts. Man braucht da keine Studie und kein Gutachten mehr, man muss sich nur die Ergebnisse ansehen.

... und "Die Frage ist ... ". Diese Frage ist lange bekannt, es fehlt alleine die Antwort. Es wird höchste Zeit nicht nur für die Antwort, sondern für die Tat. Man kann aktuell die Politiker fragen. Es ist bald Wahltag. Farbe bekennen jetzt!

Die gemachte Zeche steuerfinanzieren. Weg mit diesem EEG. Ein Schaden im dreistelligen Milliardenbereich wurde angerichtet. Schädlich, unsozial, rechtswidrig ist diese Energieplanverwaltungswirtschaft. Es reicht, subventioniert wurde mehr als genug. Dieser EEG-Anschub bis zur Beerdigung wird in die Geschichte eingehen.

superhaase:
@RR-E-ft:

Die Frage, ob sich die erneuerbaren Energien untereinander oder allgemein einem Wettbewerb stellen oder nicht, geht an der Frage, ob die EEG-Differenzkosten aus der Staatskasse zu finanzieren sind, schlicht vorbei.

Bei einer Steuerfinanzierung der Differenzkosten wäre zudem erst einmal zu klären, welche Basis man für die Differenzkosten zugrundelegt. Der aktuelle Börsenpreis kann es ja nicht sein. Schon eher ein Börsenpreis zu einem Zeitpunkt vor der Börsenpreissenkung aufgrund der Einspeisung erneuerbarer Energien. Wer legt dan Basispreis fest und in welcher Höhe für welchen Zeitraum? Wer zahlt den Rest, und wie?

Ein Unterschied zwischen EEG-Differenzkosten und CO2-Zertifikatekosten lässt sich allenfalls dahingehend feststellen, dass die Zertifikate eine künstlich herbeigeführte Verteuerung der Strompreise bewirken, deren Geldertrag größtenteils nicht einmal zu CO2-Vermeidunginvestitionen in der Stromerzeugung dient, sondern über den Zertifikateauktionen dann ganz woanders hinfließt und dem Stromsystem entzogen wird. Diese "Finanzierungsverantwortung" trifft den Stromkunden schon zehnmal nicht.
Bei den EEG-Differenzkosten werden die Preiserhöhungen immerhin vollständig für CO2-Vermeidungsinvestitionen im Stromsystem genutzt. Diese Finanzierungsverantwortung lässt sich dem Stromkunden jedenfalls viel eher zuordnen.

Eine vertiefte Diskussion über Müll oder Katalysatoren oder die anderen von mir schon angeführten Beispiele will ich auch nicht führen, aber diese Beispiele zeigen, wie unzutreffend die Aussage ist, alle Gemeinwohlaufgaben hätte der Staat über Steuern zu finanzieren. Das Verursacherprizip hat einen sehr hohen Stellenwert - auch in der Rechtsprechung anerkannt (siehe aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf zur Netzentgeltbefreiung).

Ansonsten ist zu dem Thema "ist Steuerfinanzierung der Energiewende gerechter als Verursacherprinzip" wohl nichts neues an Argumenten mehr zu erwarten. Wir drehen uns schon mehr oder weniger nur noch im Kreis.

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