@superhaase, Sie verwechseln da etwas, es geht nicht um die Subventionierung des Strompreises, ..
Was sonst soll denn eine staatliche Kostenübernahme für einen Teil der Herstellungskosten des Stroms sein?
Die festgelegte Einspeisevergütung nach dem EEG ist keine Subventionierung, weil nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern vom Stromverbraucher. Es handelt sich um staatlich festgelege Preise, die zusammen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisegarantie zu einer zwangsweisen Verteuerung des Stroms für den Verbraucher führen.
Das ist z.B. vergleichbar mit anderen gesetzlichen Umweltschutzvorgaben, die die Herstellung eines Konsumgutes teurer machen und zu höheren Preisen für die Verbraucher führen. Zum Beispiel erhalten Katalysatorhersteller auch nur deshalb Geld vom Verbraucher, weil durch gesetzliche Abgasvorschriften für Kraftfahrzeuge die Kraftfahrzeughersteller gezwungen sind, Katalysatoren in ihre Fahrzeuge einzubauen. Die Kosten dafür trägt der Autokäufer.
Würde man das nun als "Subventionierung der Katalysatorhersteller" bezeichnen? Nein.
Aber eine Steuerfinanzierung dieser Herstellungskosten wäre ganz klar eine Subventionierung durch den Staat.
... und die PV-ler verabschieden sich mit jeder kWh Eigenverbrauch von der Finanzierung der Infrastruktur und all dem was mit dem Strompreis noch finanziert wird. Das wurde doch schon wiederholt und konkret dargestellt. Es nutzt nichts, das immer wieder zu leugnen.
Keiner leugnet das.
Ich weise nur immer darauf hin, dass diese Wirkung nicht gegen den PV-Ausbau und auch nicht gegen den Eigenverbrauch von Ökostrom spricht.
Erstens ist Eigenverbrauch, der den Strombezug aus dem Netz verringert, in der Wirkung mit Energieeinsparungen gleichzusetzen (z.B. Anschaffung des berühmten sparsamen Kühlschranks, Abschaffung eines Wäschetrockners), und die will ja wohl niemand hier als asoziales Verabschieden von der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben geißeln, oder?
Zweitens gibt es für das Problem, dass sich immer mehr Leute (PV-Besitzer oder Besitzer eines modernen Kühlschranks) der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben über den Stromverbrauch teilweise entziehen, einfache Lösungen:
a) die Gemeinwohlaufgabe "Finanzierung der Strom-Infrastrukturkosten" kann man ganz einfach stärker auf die Bereitstellung des Stromnetzanschlusses umlegen, also z.B. auf die Anschlussleistung. Somit wird auch ein Eigenverbraucher für die jederzeitige Bereitstellung von Strom, falls seine Anlage ausfällt oder er zeitweise mehr Strom braucht als seine Anlage liefert, zur Kasse gebeten.
Also: Erhebung eines größeren Teils von Netzentgelten und EEG-Umlage auf den monatlichen Grundpreis, statt nur auf den Arbeitspreis des Stroms.
b) die anderen Gemeinwohlaufgaben könnte man ebenso wenigstens teilweise auf den monatlichen Grundpreis umlegen, oder aber womöglich über ganz andere Steuern oder Abgaben finanzieren.
Sehen Sie sich an, was der Freistaat Bayern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Haushalt vorgesehen hat.[/url] Da geht es auch um Konsumgüter!
Erwischt!
Dass Lebensmittel über die Agrarsubventionen ganz generell verbilligt werden, ist wohl wahr.
Allerdings sind mir die Argarsubventionen auch nicht recht. Sie schaden weltweit viel mehr, als sie nützen. Allgemein weltweit notwendig sind sie sicher auch nicht. Leider hat sich da in den Industriestaaten eine Subventionitis hochgeschaukelt und ausgebreitet, die sich nun mehr oder wengier gegenseitig bedingt.
Ich sehe das nicht als Vorbild für andere Wirtschaftbereiche.
Dem PV-Anlagenbetreiber und Windparkbetreiber kann es ja egal sein, woher das Geld kommt.
Insgesamt billiger wird es durch eine Umstellung auf Steuerfinanzierung nicht.
Dass es die Finanzierung deshalb "gerechter" verteilt würde, bestreite ich auch weiterhin. Es ergibt sich lediglich eine ander Verteilung. Fraglich auch weiterhin, welche Steuer man erhöhen wollte.
Die Differenzkosten, die das EEG verursacht, verursacht der Gesetzgeber, der schon das EEG verursacht hat.
Es erscheint also vollkommen falsch, dass die Stromkunden Verursacher dieser Kosten seien.
Wem dies vollkommen falsch erscheint, der hat womöglich nur ein vollkommen falsches Verständnis.
Der Gesetzgeber schreibt mit dem EEG einen Umbau der Stromversorgung zur Nachhaltigkeit (Umweltschutz) vor.
Die Kosten für die Stromherstellung verursacht aber weiterhin der Stromverbraucher, der den Strom nachfragt.
Gäbe es keine Stromnachfrage, würden auch keine Differenzkosten durch das EEG entstehen, weil keine EEG-Anlage Strom einspeisen könnte. Das verhält sich analog zu den "Differenzkosten", die durch die gesetzlichen Regelungen zur Rauchgasentschwefelung entstehen.
Verursacherhaftung hat im Übrigen regelmäßig zur Voraussetzung, dass der Haftende die Möglichkeit hat,
die haftungsbegründenden Umstände abzustellen. Er haftet gerade deshalb, weil er die Möglichkeit zur Abstellung hatte, von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht hat.
Das trifft auf den Stromverbrauch zu. Niemand ist verpflichtet, Strom zu verbrauchen. Er kann sich dem entziehen.
Kein Stromkunde hat jedoch die Möglichkeit, die durch das EEG verursachten Differenzkosten zu verringern:
Das erscheint nun nicht nur vollkommen falsch, sondern ist ganz offensichtlich vollkommen falsch.
Jeder einzelne hat es in der Hand, ob und wieviel er Strom verbraucht, und insbesondere, wieviel Strom er aus dem Netz bezieht.
Es gibt auch in Deutschland Leute, die keinen Strom verbrauchen, oder gar Anwesen oder Wirtschaftsbetriebe, die gar nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.
Wer keinen Strom aus dem Netz verbraucht, weil er nicht darauf angewiesen ist oder dies nicht möchte (weil z.B. unwirtschaftlich), verursacht auch keine Stromerzeugung für das öffentliche Netz. Wer hingegen viel Strom aus dem Netz bezieht, verursacht auch viel Stromerzeugung für das Netz. Viel Stromerzeugung verursacht auch viel Energiewendekosten, denn es müssen viele Ökostromanlangen errichtet und viele Speicher und Netze gebaut werden.
Es besteht eine direkte Kausalität, die nicht wegdiskutiert werden kann.
Wer regenerativen Strom zum Eigenverbrauch erzeugt oder wer als Stromkunde seinen Verbrauch anderweitig reduziert, dem wird sogar entgegen gehalten, dass er damit die Basis für die EEG- Umlage untergräbt, wodurch die EEG- Umlage für alle anderen Stromkunden weiter steigt.
Ja mei, weil irgendwelche Leute auf komische Anschuldigungen kommen, sind diese noch lange nicht irgendwie relevant.
Sie wollen doch nicht allen Ernstes daraus eine Pflicht zu einem Mindeststromverbrauch für jeden Bürger herleiten?
Daran wird offenkundig, dass kein Stromkunde es in der Hand hat, die durch das EEG verursachten Differenzkosten als solche zu vermeiden oder zu verringern.
Au Backe.
Diese Schlussfolgerung ist nun ganz sicher vollkommen falsch.
Wenn der Staat sich entschließt, die erneuerbaren Energien (exakter: die Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen) derart wirtschaftlich zu fördern, dann kann er dies grundsätzlich auch durch Beihilfen aus dem Haushalt leisten, etwa indem die den ÜNB verbleibenden Differenzkosten direkt aus dem Haushalt oder einem daraus zu bildenden Sondervermögen laufend gedeckt werden.
Dass das möglich ist, ist unbestritten.
Dass das gerechter und angemessener wäre, ist nicht ersichtlich.
Wenn die Differenzkosten aus dem Haushalt bestritten werden, werden die Lasten ebenso gerecht verteilt, wie dies etwa bei den Kosten der inneren Sicherheit, der Verteidigung und Rüstung oder dem öffentlichen Bildungswesen der Fall ist.
Innere SIcherheit, Verteidigung und Rüstung, öffentliches Bildungswesen sind nicht mit der Herstellung eines Konsumgutes und der damit zusammenhängenden Kosten vergleichbar.
Ihre Beispiele hinken nicht, sie sind bereits umgefallen
, denn auf diesen Unterschied hab ich schon an anderer Stelle hingewiesen.
Das oben gebrachte Beispiel von PLUS ist hingegen treffend und brauchbar, weil vergleichbar.
Wie oben von mir schon gesagt, halte ich das aber nicht für ein nachahmenswert.
Werden die Differenzkosten zukünftig aus öffentlichen Haushaltsmitteln gedeckt, so werden damit auch nicht etwa die Stromkunden subventioniert.
Nein, es werden die Strompreise subventioniert, indem ein Teil der Stromerzeuger subventioniert wird.
Durch das EEG staatlich subventioniert sind und bleiben allein die Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen.
Das erscheint nun wieder vollkommen falsch, denn derzeit sind die Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen nicht staatlich subventioniert. Siehe hierzu ganz oben in diesem Beitrag.