Hallo Forum,
in der o.a. Sendung hat Herr Canis gesagt,das er die aufgrund § 315 BGB von den Verbrauchern einbehaltenen Beträge erst dann reagieren würde,wenn eine Summe von 600 Euro erreicht sei ,um dann am Landgericht die ausstehenden Beträge einzuklagen.
Das Erreichen dieser Summe dürfte von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.
Mein Versorger - RWE hat innerhalb 1 Jahres den Erdgaspreis um ca. 24 Prozent erhöht.
Unter Anwendung der bis zum 30.09.2004 gültigen Preise und einer Hochrechnung der ab 01.10.2005 gültigen Preise ergibt sich eine Differenz von ca. 200 Euro/Jahr.Sollten die ab 01.10.2005 gültigen Preise gültig bleiben,was wohl nicht zu erwarten ist,so wäre die Summe von 600 Euro innerhalb von 3 Jahren erreicht/überschritten.
Diese Summe wäre noch eher erreicht,würden Mahngebühren und Verzugszinsen hinzu gerechnet.
Von allgemeinem Interesse stellt sich daher die Frage,und ich bitte darum das sich die Fachleute dazu äussern
Gibt es Verjährungsfristen,pauschal oder detailliert ?
Freundliche Grüsse
joebi