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Fernwärmeversorgung durch Stadtwerke Münster

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Buelo:
Hallo liebe Gemeinde,
ich bin seit einiger Zeit im Internet unterwegs und versuche zu verstehen was mein gutes Recht ist.

Zu meinen Daten:

Wir Wohnen in Greven (ca.20 KM von Münster) in einem Objekt mit ca. 50 Parteien und werden von den Stadtwerken Münster
mit Fernwäre versorgt.
Technisch gesehen, haben die bei uns im Gebäude einen Brenner stehen, der mit Gas befeuert wird!
Wir sind 2005 dort eingezogen und man hat uns gleich diesen Vertrag, mit einer Bindung über 20 Jahre, zum Unterschrteiben gegeben.
Anfangs ging der Preis noch mit 6,38 Cent/kWh, hat sich dann aber bis heute locker verdoppelt auf über 12 Cent!

Ich habe festgestellt das die Stadtwerke z.Z. Kunden einen Fernwärmepreis anbieten der sich um 6 Cent bewegt, das verstehe ich nicht,
da wir über 12 Cent bezahlen.

Zu meinen Fragen:

1) Wie kann ich feststellen ob die Preisanpassungsklauseln nicht mehr zulässig sind?

2) Sollten sie nicht zulässig sein, wie weit würden die Rückforderungen reichen, bis 2005?

3) Wie berechnet man die Rückforderung, wird einfach der Preis ganz am Anfang von 2005 genommen?

4) Wenn eine Rückforderung berechnet wurde, wie wird diese eingefordert? Ich habe gelesen es gibt ja zwei Ansätze gibt
    - Kürzung der Abschläge
    - Rückforderung nach  § 812 BGB

Da ich noch sehr Unsicher bin auf diesen Gebiet würde ich mich über hilfreiche Antworten sehr Freuen.

Freundliche Grüße
Buelo




Netznutzer:
Evtl. habt ihr einen Contracting Vertrag, in dem der Arbeitspreis die Anschaffung der Heizung mit beinhaltet. Dies müsste der unterzeichnete Vertrag schon darstellen, auf jeden Fall muss die Hausverwaltung Bescheid wissen, wenn die nicht, die SW Münster. Da SW Münster in Greven kein Grund/Ersatzversorger und auch kein Netzbetreiber ist, kann es sich nur um Sonderverträge handeln.

Gruß

NN

PLUS:

--- Zitat von: Buelo am 01. Juli 2013, 07:52:19 ---Technisch gesehen, haben die bei uns im Gebäude einen Brenner stehen, der mit Gas befeuert wird!
Wir sind 2005 dort eingezogen und man hat uns gleich diesen Vertrag, mit einer Bindung über 20 Jahre, zum Unterschrteiben gegeben.
Anfangs ging der Preis noch mit 6,38 Cent/kWh, hat sich dann aber bis heute locker verdoppelt auf über 12 Cent!
--- Ende Zitat ---

Wie sieht denn die Abrechnung konkret aus?  Die 12 Cent ist das der Durchschnittspreis aus Gesamtverbrauch und Gesamtpreis?

Außerdem, mal hier dieses BGH-Ureil lesen. Es stellt sich die Frage, ob hier überhaupt Fernwärme geliefert wird und eine zwanzigjährige Vertragsbindung möglich ist.  Da sehe ich erhebliche Zweifel: BGH VIII ZR 262/09 vom 21.12.11

Buelo:
@Netznutzer: Ja wir haben einen Contracting Vertrag. Mir ist aber nicht bekannt wie sich genau der Preis darstellt, SW Münster verweist auf die Hausverwaltung und die haben mir bis her auch nicht sonderlich weitergeholfen. Davon mal abgesehen, haben alle Parteien in dem Wohnobjekt einen
eigenen Vertrag mit den ST Münster abgeschlossen! Da es ein Sondervertrag ist, was bedeutet das für mich?

@PLUS: Es ist so das wir am Jahresende eine Abrechnung bekommen, wo die Gesammtkosten nocheinmal auf alle Bewohner umgelegt werden. D. h.
haben wir einen Brief von den SW Münster wo drin steht das z.B. die kWh 12 Cent kostet, steht auf der Endabrechnung 12,6 Cent! Hoffe ich habe deine
Frage damit beantworten können.

Wenn gewünscht kann ich hier auch nochmal die Formel zur Berechnung der Preisanpassung posten.

Gruß Buelo

PLUS:

--- Zitat von: Buelo am 01. Juli 2013, 11:28:38 ---@PLUS: Es ist do das wir am Jahresende eine Abrechnung bekommen, wo die Gesammtkosten nocheinmal auf alle Bewohner umgelegt werden. D. h. haben wir einen Brief von den SW Münster wo drin steht das z.B. die kWh 12 Cent kostet, steht auf der Endabrechnung 12,6 Cent! Hoffe ich habe deine Frage damit beantwortetn können.
--- Ende Zitat ---
Was ich meine ist z.B. das hier:


--- Zitat ---Preisgrundlagen 
Der zu zahlende Wärmepreis für die Wärmelieferungen setzt sich zusammen aus einem Jahresgrundpreis, bezogen auf den Anschlusswert, einem Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge und einem jährlichen Verrechnungspreis für die Messeinrichtung.

Jahresgrundpreis
  Der Basispreis GP 0 für den Jahresgrundpreis beträgt   für jedes kW-Anschlusswert    26,29 Euro   mindestens für jede Übergabestation    262,90 Euro
1.2  Arbeitspreis
  Der Basispreis AP 0   für den Arbeitspreis beträgt  5,172 Cent/kWh
--- Ende Zitat ---

QUELLE SW Münster

Insofern sind die genannten 12 Cent/kWh nicht nachvollziehbar.

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