Um die nächste Abrechnung zu berichtigen, will ich auf die Abschlußrechnung schreiben: Die 200, Euro sind bereits einen Monat früher abgebucht worden, dafür erfolgt im nächsten Monat keine Abbuchung oder eben nur der Betrag der noch offen ist. Kann ich das ohne Probleme tun? Danke im Voraus.
@Apollo
Mir ist etwas schleierhaft, wie das passieren konnte. Erstellen Sie denn nach Zugang der Versorgerabrechnung nicht jährlich eine eigene Abrechnung und neue Abschlagsermittlung, die Sie dem Versorger jeweils mit Ihrem Widerspruch übersenden ? - ein vereinfachtes Beispiel:
Verbrauch kWh lt. Abrechnung x ct akzeptierter Netto-Arbeitspreis = Euro
+ akzeptierter Netto-Grundpreis = Euro
= Netto-Summe Euro
+ 19 MwSt. = Euro
= Brutto-Summe Euro
*)./. geleistete Abschlagszahlungen (Überzahlungen möglichst vermeiden !)
= Restzahlungsbetrag (eventuelle Überzahlung im nächsten Jahr verrechnen)
*) Diese Brutto-Summe x 365 Tage
: x Tage lt. vorstehender Abrechung
= Brutto-Summe x
: Anzahl der Abschläge
= neuer mtl. Abschlagsbetrag Sehr Wichtig ist, dass Sie den Verwendungszweck Ihrer Zahlung bestimmen - z.B.: „Abschlag lfd. Monat“ (vgl. § 366 Abs. 1 BGB).
Zu Ihrer Frage: Lassen Sie doch einfach die 12. Zahlung diesmal und künftig weg !
Ein seriöses Unternehmen wird die Angaben prüfen und Entgegenkommen zeigen.
An eine Verrechnung der Gesamtsumme glaube ich nicht, aber aus Kulanzgründen werden sie zumindest eine Teilsumme verrechnen.
@Stromfraß
Hallo, der User @Apollo kürzt seit 2005 die Rechnungen und zahlt nur die Preise 2004 !
Die jährlich 200 Euro „Überzahlung“ wird der Versorger mit den aufgelaufenen Kürzungsbeträgen verrechnet haben (vgl. § 366 Abs. 2 BGB).
Da gibt es wohl kein „Entgegenkommen“.
Für @Apolle bedeutet das: Pech gehabt (und ja auch selbst „verschusselt“
) !