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Autor Thema: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun  (Gelesen 9825 mal)

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Offline Apollo

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Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« am: 21. Juni 2013, 15:20:36 »
Hallo , seit 2005 zahle ich den Gaspreis von 2004 (Unbilligkeitseinwand); Jetzt fiel mir auf, dass mein Gasanbieter nur 11 Abbuchungen vorsieht und die 12 Zahlung die Verrechnung mit einem noch ausstehenden Betrag wäre. Da ich allerdings dummerweise 12 Abschläge (Dauerauftrag) und den noch zu zahlenden Rechnungsbetrag extra überweise.
Also wurden jedes Jahr ca. 200 Euro mehr abgebucht.  Auf der Jahresrechnung steht: Auf den Energiepreis geleistete Zahlung z.B. 2195 EUR, aber die 12. Zahlung wurde nicht darin aufgeführt. Wahrscheinlich wird diese mit den ausstehenden "Gesamtschulden" vom Gasversorger verrechnet.
Um die nächste Abrechnung zu berichtigen, will ich auf die  Abschlußrechnung schreiben: Die 200, Euro sind bereits einen Monat früher abgebucht worden, dafür erfolgt im nächsten Monat keine Abbuchung oder eben nur der Betrag der noch offen ist. Kann ich das ohne Probleme tun? Danke im Voraus.

Offline Stromfraß

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #1 am: 23. Juni 2013, 10:50:22 »
Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, hätte der Gasversorger für 2005 - 2012, also für 8 Jahre jeweils 200 Euro zuviel Abschlag erhalten? 1600 Euro ist ja allerhand Geld und das würde ich gegenüber dem Gasversorger auch so zum Ausdruck bringen.
Ich denke, die Abbuchungsunterlagen sind noch verfügbar und somit sind die Zahlungen noch nachweisbar?
Ein seriöses Unternehmen wird die Angaben prüfen und Entgegenkommen zeigen.
An eine Verrechnung der Gesamtsumme glaube ich nicht, aber aus Kulanzgründen werden sie zumindest eine Teilsumme verrechnen.
Auf eine rechtliche Auseinandersetzung würde ich vorerst verzichten. Der überzahlte Gesamtbetrag wäre ohnehin nicht rückholbar, schon aus Gründen der Verjährung.
Wie gesagt: an den Versorger herantreten und in Abhängigkeit von dessen Antwort evtl. weiteres.

Offline Cremer

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #2 am: 23. Juni 2013, 11:57:19 »
@Apollo,

ziemlich verworren für einen Außenstehenden dies zu verstehen.

- Hatten Sie nur Widerspruch eingelegt und keine Kürzungen vorgenommen?
- Hatte der Versorgers die Beträge gemäß Jahresrechnung bei Ihnen eingezogen?
- Hatte der Versorger damit immer seine Ansprüche durchgesetzt.?
- Sofern Sie Kürzungen vorgenommen haben, sind die Ansprüche 2005 bis 2009 verjährt.   
- hatte er Versorger bei Kürzungen nie seine Ansprüche gerichtlich geltende gemacht?
- Wenn Sie nur den Einwand der Unbilligkeit erhoben hatten und nichts unternommen haben, also immer schön braf gezahlt haben, sind ebenso die Ansprüche von 2005 bis 2009 verjährt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline khh

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #3 am: 23. Juni 2013, 12:22:02 »
Um die nächste Abrechnung zu berichtigen, will ich auf die  Abschlußrechnung schreiben: Die 200, Euro sind bereits einen Monat früher abgebucht worden, dafür erfolgt im nächsten Monat keine Abbuchung oder eben nur der Betrag der noch offen ist. Kann ich das ohne Probleme tun? Danke im Voraus.

@Apollo

Mir ist etwas schleierhaft, wie das passieren konnte. Erstellen Sie denn nach Zugang der Versorgerabrechnung nicht jährlich eine eigene Abrechnung und neue Abschlagsermittlung, die Sie dem Versorger jeweils mit Ihrem Widerspruch übersenden ?  -  ein vereinfachtes Beispiel:

Verbrauch kWh lt. Abrechnung x ct akzeptierter Netto-Arbeitspreis = Euro
+  akzeptierter Netto-Grundpreis = Euro
=  Netto-Summe Euro
+  19 MwSt. = Euro
=  Brutto-Summe Euro *)
./. geleistete Abschlagszahlungen (Überzahlungen möglichst vermeiden !)
=  Restzahlungsbetrag (eventuelle Überzahlung im nächsten Jahr verrechnen)

*) Diese Brutto-Summe x 365 Tage :  x Tage lt. vorstehender Abrechung
=  Brutto-Summe x  : Anzahl der Abschläge  =  neuer mtl. Abschlagsbetrag

Sehr Wichtig ist, dass Sie den Verwendungszweck Ihrer Zahlung bestimmen  -  z.B.: „Abschlag lfd. Monat“ (vgl. § 366 Abs. 1 BGB). 

Zu Ihrer Frage: Lassen Sie doch einfach die 12. Zahlung diesmal und künftig weg !
 
Ein seriöses Unternehmen wird die Angaben prüfen und Entgegenkommen zeigen.
An eine Verrechnung der Gesamtsumme glaube ich nicht, aber aus Kulanzgründen werden sie zumindest eine Teilsumme verrechnen.

@Stromfraß

Hallo, der User @Apollo kürzt seit 2005 die Rechnungen und zahlt nur die Preise 2004 !

Die jährlich 200 Euro „Überzahlung“ wird der Versorger mit den aufgelaufenen Kürzungsbeträgen verrechnet haben (vgl. § 366 Abs. 2 BGB).
Da gibt es wohl kein „Entgegenkommen“.

Für @Apolle bedeutet das: Pech gehabt (und ja auch selbst „verschusselt“ ;) ) !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #4 am: 23. Juni 2013, 20:01:23 »
Apollo schreibt:
Zitat
Hallo , seit 2005 zahle ich den Gaspreis von 2004 (Unbilligkeitseinwand)

Ich hatte mich schon sehr verwundert, welcher Gaslieferant seit 2004 stabile Preise hat ...
Damit wird die Sache eher noch verworrener.
Normalerweise wird doch jedes Jahr aufgrund des Vorjahresverbrauchs ein neuer Monatsabschlag festgelegt. Da der Lieferant jeden Monat seit 2004 aber einen unveränderten Abschlag (mit Dauerauftrag) bekommen hat, hätte er das doch monieren müssen.
Gut, da der Lieferant 12 statt 11 Abschläge erhalten hat, hat er wohl die ersten Jahre kein minus gemacht. Der 12.Abschlag war sozusagen der Ausgleich für die jährliche Erhöhung.
Die von khh vorgeschlagene Vorgehensweise ist zwar machbar, aber mit 11 Jahresabschlägen in der Höhe von 2004 wird der Versorger nicht zufrieden sein.
Ich würde die Sachlage dem Lieferanten schildern. So wie sich der Sachverhalt offensichtlich darstellt, kann es doch eigentlich nicht um größere Beträge gehen.

Offline userD0010

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #5 am: 25. Juni 2013, 08:05:23 »
@alle
Die bisherigen Erläuterungen beinhalten mehr Fragen als Antworten.
So stellt sich doch die Fr<ge, wie @Apollo seine Preisbasis 2004 dem Energieversorger begründet und in jedem Folgejahr dargestellt hat. Vor Allem aber sollte er uns einmal darlegen, ob der Jahr für Jahr die Billigung des Energiepreises von 2004 erklärt und auf dieser Basesdann die Be- und Verrechnung den Jahresrechnung korrigiert hat. In der Folge wäre dann ja auch von ihm die Festlegung der künftigen Abschlagzahlungen zu erklären gewesen und auf dieser Basis dann sein Dauerauftrag mit 11 oder auch 12 Abschlagzahlungen festzulegen.
Es ist doch schleierhaft, wie die 12 Zahlungen á 200,00 Euro ermittelt und festgelegt wurden und warum in der jeweiligen Abrechnungsperiode von @Apollo keine Verrechnung erfolgte?
Wenn @Apollo nachweislich dem Versorger Jahr für Jahr lediglich die Billigung des Energiepreises 2004 erklärt haben sollte, so kann er allerhöchstens mit diesem Beweis bei der nächsten Jahresrechnung darauf hinweisen und eine teilweise Aufrechnung zu erklären versuchen. Es wird aber wohl nicht möglich sein, die gesamte Überzahlung auf einmal zu verrechnen. Er wird zumindest eine Restsumme für das Folgejahr vorhalten müssen. 
Bei dem dargelegten Sachverhalt stellt sich allerdings auch die Frage, warum @Apollo die Basis der Billigkeit mit dem Jahr 2004 festgelegt hat. Wurde damals dieser Preis als Sonderpreis vereinbart und gab es keine Klausel von Preiserhöhungen in diesem Vertrag?
Hier einen fundierten Rat zu geben, bedarf m.E. der Hinzuziehung eines fachlich versierten Rechtsanwaltes.
Allerdings bleibt zu befürchten, dass mangels regelmäßigem Nach-/Beweis für jedes abgelaufene Jahr die Chancen für eine Verrechnung der Überzahlungen äußerst gering sind.

Offline Apollo

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #6 am: 27. Juni 2013, 18:28:11 »
Hallo, also ich habe 2005 Widerspruch eingelegt u. eine Kürzung vorgenommen. Schicke jedes Jahr eine Abrechnung an meinen Versorger. Der hat bisher keine Ansprüche gerichtlich geltend gemacht. Die Abschläge werden per Dauerauftrag abgebucht. Dummerweise habe ich jedes Jahr einen 12. Abschlag und die von mir errechnete noch zu zahlende Summe überwiesen. Ob ich da noch eine Chance auf Rückvergütung habe ? Kürzt von Euch noch jd. den Gaspreis oder habt Ihr mitlerweile den Versorger gewechselt?

Offline userD0010

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #7 am: 27. Juni 2013, 18:40:59 »
@Apollo
Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie seit 2005 Jahr für Jahr die Energierechnungen auf den von Ihnen gebilligten Preis gekürzt und "hoffentlich" auch den Versorger über die Gründe und die Kürzungsbeträge in Kentnis gesetzt.
Dadurch dürften doch eigentlich keine Überzahlungen vorgekommen sein, selbst wenn Sie 12 statt der üblichen 11 Überweisungen auf der Basis der reduzierten Rechnungen vorgenommen haben.
Sollten Sie trotzdem mehr als die gebilligte Gesamtsumme gezahlt haben, dürfte ex maximal für die noch nichtverjährten Beträge möglich sein -oder zumindest den Versuch wert- wegen Überzahlung die Aufrechnung zu erklären und bei/mit der nächsten Jahresrechnung zumindest so viel zu verrechnen, dass lediglich ein geringer Zahlbetrag als Abschlag pro Monat folgt.
Sie sollten mindestens einen monatlichen Abschlag von 1,00 Euro überweisen und bei jeder Überweisung den Hinweis auf Ihr Verrechnungsschreiben vom xx.xx.xx anbringen!

Offline Stromfraß

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #8 am: 28. Juni 2013, 11:48:51 »
Ich denke, es müsste doch machbar sein, die bisher gezahlten Abschläge und die Forderungen des lieferanten zu saldieren.
Wie ich bereits schrieb:
Zitat
Der 12.Abschlag war sozusagen der Ausgleich für die jährliche Erhöhung.
Es wird unter dem Strich nicht ganz aufgehen, aber erheblich dürften die Differenzen nicht sein.
Merkwürdig, dass der Versorger die Verfahrensweise über die Jahre nicht moniert hat. Gibt es da einen "Sondervertrag"? Der Lieferant hätte vielleicht gar nicht erhöhen dürfen und ist froh, 12 Abschläge zu erhalten? Sehr dubios!

Offline userD0010

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #9 am: 28. Juni 2013, 15:57:22 »
@Stromfraß

"Der 12.Abschlag war sozusagen der Ausgleich für die jährliche Erhöhung".

Wenn Apollo seine Energieverbindlichkeit auf den gebilligten Strompreis heruntergerechnet und dann auf eben dieser Basis seine 12 Abschlagzahlungen kalkuliert hat, kann doch wohl kein sog. Ausgleich für die jährliche Erhöhung vorgenommen worden sein.
Es sei denn, dass Apollo nicht Jahr für Jahr die Billigkeit des Energiepreises gerügt und den Preis auf das Jahr 2004/2005 reduziert hat.

Offline Stromfraß

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #10 am: 28. Juni 2013, 16:40:26 »
Zitat
Es sei denn, dass Apollo nicht Jahr für Jahr die Billigkeit des Energiepreises gerügt und den Preis auf das Jahr 2004/2005 reduziert hat.
Jedenfalls habe ich die Darlegungen von Apollo so aufgefasst. Aber das muss er ja am besten wissen, was wirklich war.
Es ist ohnehin schwierig, mit den wenigen Angaben, die er gemacht hat, eine sinnvolle Antwort zu geben.
Konkret steht ja nur:
Zitat
Also wurden jedes Jahr ca. 200 Euro mehr abgebucht.  Auf der Jahresrechnung steht: Auf den Energiepreis geleistete Zahlung z.B. 2195 EUR, aber die 12. Zahlung wurde nicht darin aufgeführt. Wahrscheinlich wird diese mit den ausstehenden "Gesamtschulden" vom Gasversorger verrechnet.
Also, 11 Zahlungen mit insgesamt 2.195 Euro und die 12.Zahlung wurde unterschlagen?
Kein Wort über Verbrauch, tatsächliche Höhe der Jahreskosten, Höhe der tatsächlichen mtl. Abschläge in jedem Jahr usw.

Offline Apollo

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #11 am: 03. Juli 2013, 03:03:55 »
Hallo, Habe noch eine Frage bezüglich dieses Zitats:

" Es sei denn, dass Apollo nicht Jahr für Jahr die Billigkeit des Energiepreises gerügt und den Preis auf das Jahr 2004/2005 reduziert hat. "

Ich habe einmal (2005) einen Brief in Bezug auf die Billigkeit des Energiepreises an meinen Versorger geschickt (Kopie aus dem Bund d. Energieverbraucher). Hätte ich das jedes Jahr erneut machen müssen? Jährlich habe ich nur eine Abrechnung incl. >Kürzung und Hinweis auf die Höhe des neuen Abschlags verschickt. Übrigens, der Gas-Verbrauch beträgt ca. 49000kwh p.a. (2 WE)

Offline Cremer

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #12 am: 03. Juli 2013, 07:49:28 »
@Apollo,

Sie hätten bei jeder Preiserhöhung und jahresrechnung einen solchen Brief losschicken sollen. Dies wurde seinerzeit am LG KH durch die vorsitzende Richterin in meinem Fall hervorgerufen.

na, bei 49.000 Kwh wären da doch in all den Jahren gut und gern 15.000 € an Kürzungen zusammen gekommen

Aber siehe erst mal meine Fragen vom 23.6.13 zur Beantwortung
MFG
Gerd Cremer
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Offline bolli

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #13 am: 03. Juli 2013, 07:54:03 »
@Apollo
Ihre ganzen Einlassungen erscheinen bei Licht betrachtet etwas abstruß. Ich kenne keinen Versorger, der sich ohne weitere Einlassungen seit 2004 mit geringeren Zahlungen zu seinen Gaslieferungen zufrieden gibt, nur weil ein Verbraucher einen Unbilligkeitseinwand erhoben hat. Da wären mit Sicherheit einige Reaktionen in der Zwischenzeit gekommen. Und natürlich lauten die Rechnungen vermutlich über die Summen des Versorgers und nicht über Ihre gekürzten Summen. Oder habe ich Sie falsch verstanden ? Ihre Einlassung, dass Sie über Jahre Ihre Abschläge selbst berechnen und jedes Jahr einen zuviel überweisen, klingt auch irgendwie komisch. Aber sei's drum.

Zunächst einmal ist zu klären, in was für einem Vertragsverhältnis Sie sich befinden. Bei Ihren Verbrauch würde ich ja mal vermuten, dass Sie sich nicht in der Grundversorgung sondern in einem Sondervertragsverhältnis befinden. Es hat zwar für diesen Fall, dass dem so ist, keine wesentliche Bedeutung, aber vermutlich ist dann der Unbilligkeitseinwand gar nicht mehr die richtige Form des Widerspruchs. Dieser wurde nur zu Beginn auf beide vertragsverhältnisse angewendet. Aufgrund der Rechtssprechung des BGH wurde 2006 bei den Sonderverträgen (bis auf wenige Ausnahmen, die als Preisanpassungsklausel die gesetzliche Regelung des § 4 AVGas bzw. § 5 GasGVV übrnommen haben) umgeschwenkt auf eine andere Argumentation, nämlich nicht wirksam in die Sonderverträge einbezogene Preisanpassungklauseln oder deren Unwirksamkeit wegen intransparenz ( §§ 305, 307 BGB).

Für den Fall eines Sondervertrages reicht grundsätzlich ein einmaliger Widerspruch aus, während bei der Grundversorgung jeder einzelnen Preiserhöhung widersprochen bzw. deren Billigkeit in Zweifel gezogen werden muss, um deren Wirksamkeit zu hemmen.

Offline Stromfraß

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Re: Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
« Antwort #14 am: 03. Juli 2013, 08:07:29 »
So recht nachvollziehen kann ich die Geschichte auch nicht.
Bei den aktuellen Gaspreisen und einem Verbrauch von 49000 m3 gibt es keinen Lieferanten mit einem Jahrespreis unter 2500 Euro. Mit 12 Abschlägen je 200 Euro wären es aber erst 2400 Euro.
Ich kann mir kein Vertragsverhältnis vorstellen -unabhängig von der Einrede der Billigkeit des Energiepreises- das so eine Möglichkeit vorsieht, dass der Kunde nach eigenem Ermessen die Höhe der Abschläge festlegen kann.
Da werden wohl über kurz oder lang noch Nachforderungen kommen, die man vorsichtshalber schon mal einplanen sollte.

 

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