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Verbraucherzentrale NRW stoppt irreführende Werbung für Elektroheizungen

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EviSell:
Die Pressemitteilung der VZ NRW vom 14. Juni 2013:


--- Zitat ---Verbraucherzentrale NRW stoppt irreführende Werbung für Elektroheizungen
Das Oberlandesgericht Stuttgart untersagt einem Anbieter von Elektroheizungen zu suggerieren, Heizen mit Strom sei preiswerter als mit Öl oder Gas.

Gegen Werbung von EVO, einem Anbieter von elektrischen Heizgeräten aus Baden-Württemberg, hat sich die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich durchgesetzt. Per einstweiliger Verfügung untersagte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart dem Unternehmen, bei Verbrauchern den Eindruck zu erwecken, Heizen mit Strom sei preiswerter als mit Öl oder Gas und damit für seine Elektroheizungen zu werben. EVO hat das Urteil vom 23. Mai 2013 (Az.: 2 U 194/12) abschließend anerkannt.

Die irreführende Werbung betraf elektrische Direktheizgeräte. Im Gegensatz zu Speicherheizungen werden sie beim Einschalten sofort warm. "Das ist in der Regel die teuerste Form des Heizens", erklärt Jurist Holger Schneidewindt, weshalb die Verbraucherzentrale NRW gegen die irreführende Werbung vorgegangen ist. Direktheizgeräte laufen mit Strom zu Preisen des teuren Normaltarifs für Haushalte statt mit verbilligtem Nachtstrom, der für elektrische Speicherheizungen bezogen wird. Dabei gelten auch diese schon als vergleichsweise teuer. "Vor Augenwischerei, die zum Beispiel älteren Menschen suggeriert, Heizen mit Strom sei preiswert, können wir nur immer wieder warnen."

EVO hatte in einer Hauswurfsendung den Anschein erweckt, dass Heizen mit Strom kostengünstiger sei als mit Gas oder Öl. Die Darstellung führte zu einem "verzerrten Bild", urteilten die Richter am OLG Stuttgart. Ein Werbediagramm zeigte nämlich die Preisentwicklung verschiedener Energieträger auf – für diesen vermeintlichen Vergleich wählte der Anbieter allerdings unterschiedliche Größen. Statt die Preise vergleichbar für eine Kilowattstunden (kWh) erzeugter Wärme anzugeben, zeigte er sie pro Liter Öl, Kubikmeter Gas beziehungsweise kWh Strom an. Ergebnis: Strom schnitt in der Werbegrafik als preiswertester Energieträger ab. "Die Darstellung grenzt an Täuschung", sagt Verbraucherschützer Schneidewindt, "gemessen am Ergebnis, also den tatsächlichen Heizkosten, ist es genau umgekehrt". Eine kWh Wärme zum Stromtarif für Haushalte koste derzeit rund 27 Cent, beim Einsatz von Öl oder Gas werden dagegen nur 6,5 beziehungsweise 8 Cent fällig. Die Experten der Verbraucherzentrale NRW gehen davon aus, dass Heizen mit Strom auch auf absehbare Zeit die teuerste Form der Wärmeerzeugung bleibt und raten Verbrauchern, die ihre Heizung umstellen wollen oder müssen, in der Regel von Elektroheizungen ab.

Das Landgericht Ravensburg hatte die Werbung in erster Instanz nicht moniert (Az.: 7 O 66/12). Gegen dieses Urteil legte die Verbraucherzentrale NRW Berufung beim OLG Stuttgart ein – mit Erfolg.

--- Ende Zitat ---

http://www.vz-nrw.de/verbraucherzentrale-nrw-stoppt-irrefuehrende-werbung-fuer-elektroheizungen

Stromfraß:

--- Zitat ---Statt die Preise vergleichbar für eine Kilowattstunden (kWh) erzeugter Wärme anzugeben, zeigte er sie pro Liter Öl, Kubikmeter Gas beziehungsweise kWh Strom an.
--- Ende Zitat ---
Statistik ist eine feine Sache!  ;) Man muss nur wissen, welche Aussage sie bringen soll, dann macht sie es!  8)

Pedro:
 Wenn   "Das Landgericht Ravensburg hatte die Werbung in erster Instanz nicht moniert (Az.: 7 O 66/12)" in der 1. Instanz auch auf die beanstandete Werbeaussage hereingefallen ist, hat es bestimmt gegoogelt und andere Firmen mit ähnlich vielversprechenden Aussagen gefunden. Diese aber nicht überprüft.
Da wirbt eine Firma (Elektroflachheizung.de) z. B. mit einer Graphik der Neckarwerke, in der die "jährlichen spezifischen Kosten" verschiedener Heizungssysteme verglichen werden. Da der Kauf einzelner E-Flachheizkörper nunmal billiger als eine herkömmliche Voll-Heizungsanlage ist, geht schnell unter, dass die Verbrauchskosten deutlich höher sind.
Eine andere Firma (WIBO) umgeht die Kosten in einem Berechnungsbeispiel elegant statt eines Preisvergleichs mit der Betriebsdauer in einem Testraum (21,5 m²). Da heißt es: " bei 14 Std. Vollheizung nur knapp 4 Stunden Stromverbrauch pro Tag". Dass der Elektro-Heizkörper (2.000 Watt Leistung) dabei  8 kW x 25 Cent/kWh = 2,- Euro gekostet hat statt beim gleichen Wärmebedarf z.B. 8 Kilowatt - Erdgas x 6 Cent/kWh= 0,48 Euro muss man sich erst errechnen.
Fast alle auffindbaren Anzeigen weisen solche zweifelhaften Aussagen auf. Es gibt also für die VZ-NRW noch viel zu tun  :)

EviSell:
Nachtrag:

Das Urteil OLG Stuttgart vom 23.05.2013 (2 U 194/12) ist in der Urteilsdatenbank der VZ NRW veröffentlicht:
 http://www.vz-nrw.de/verbraucherzentrale-nrw-stoppt-irrefuehrende-werbung-fuer-elektroheizungen--1.

Leider wurde in der Pressemitteilung selber nicht dahin verlinkt bzw darauf hingewiesen.

Stromfraß:
Allgemein bekannt dürfte sein, dass Strom-Direktheizungen die teuersten Heizungen sind.
Empfehlen kann man sie daher nur für begrenzete Anwendungsfälle und mehr oder weniger kurzzeitigen Gebrauch.
Leider wird da von den Herstellerfirmen Einiges verschwiegen und bewusst falsch dargestellt.
Da dürfte für VZ und notfalls auch die Gerichte noch einige Arbeit zu erledigen sein.

Ich kann ein anderes Beispiel liefern:
Wir verfügen über eine Nachtspeicherheizung und beziehen daher den sogen. "Nachtstrom" zu günstigeren Konditionen.
Im Verlaufe der Jahre haben sich allerdings auch diese Bezugskosten mehr als verdoppelt und liegen momentan bei reichlich 18 Ct. / kWh.
Bei einem Jahresverbrauch von ca. 10.000 kWh kommen wir in unserem 105 m²-Haus da immerhin auf über 1800 Euro jährlich plus Grundgebühr.
Es ist also kein billiges "Vergnügen" und jeder, der über eine Gas- oder Ölheizung verfügt, kann sich selbst ausrechnen, um wieviel günstiger er kommt.

Allerdings darf man den Investionsaufwand nicht unterschlagen, der sehr unterschiedlich sein kann.
In unserem Fall waren es ca. 14.000 DM, also etwa 7.000 Euro.

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