Es ist unklar, warum man ohne wichtigen Grund den Messstellenbetrieb einem Dritten anvertraut. Im Haushaltskundenbereich ist es allgemein üblich, dass der Kunde vom Lieferanten ein "all inclusive" -Angebot erhält. Die Preise für beigestellte Services (Netznutzung, Messtellenbetrieb, Messdienstleistung) werden dank der Anforderungen aus dem EnWG informatorisch auf der Rechnung angedruckt und sind nicht separate Vertragsbestandteile/ Rechnungspositionen. Würden Sie denn eine Pauschalreise mit AI reklamieren, weil Sie drei Mal auswärts zu Abend gegessen haben?