Es handelt sich auch hier um eine sehr zu kritisierende - zweite - Berufungsentscheidung der 9. Kammer des LG Oldenburg.
Diese Kammer bekommt es gerade einmal hin, die Revision zuzulassen. Ganz offensichtlich fühlt sich die Kammer nicht zu einer ordentlich begründeten Entscheidung berufen und schiebt die Sache dem BGH zu um sich nicht selbst Gedanken machen zu müssen.
Die Sache
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,11896.msg56184.html#msg56184 VIII ZR 314/07 ist nach erneuter Berufungsentscheidung dieser 9. Kammer erneut wieder beim BGH.