Energiepreis-Protest > Stadtwerke Görlitz
Heizgas-Sondervertrag fällt nicht unter §315 BGB! Was nun?
wolters:
Sehr geehrter Herr Donert,
die Preisgleitklausel der SW Görlitz ist identisch mit der in den Verträgen des Vorlieferanten GASO, die dieser mit seinen direkt belieferten Kunden als Regionalversorger Mitte der neunziger Jahre abgeschlossen hat (ebenfalls S 1 Sondervertrag in meinem Fall; - die Grenze von etwa 11.000 kWh gegenüber Tarifkunden führt m.E. regelmäßig zu niedrigeren Konzessionszahlungen an die Kommunen, da normalerweise Gasheizungen höhere Verbräuche aufweisen; anderswo geltenden aber höhere Grenzen).
Da die Unbilligkeit auch von Sondervertragskunden eingewandt werden kann, gibt es aufgrund der Nichtfälligkeit keine offene Forderungen, die zu einer Kündigung berechtigen.
(Diese ist sowieso nur einmal im Jahr zum Ende eines bestimmten Monats [der ersten Gaslieferung] möglich - mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. s. § 5 Nr. 1 des Vertrages (GASO)).
Falls die SW Görlitz auf einer Kündigung beharren bzw. eine Mahnung schicken mit Hinweis auf das Recht zur Gassperrung, schicken Sie ein Fax zum Gasversorger und ein Fax an die Energieaufsicht im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Ich hatte über 10 Euro Minderzahlung eine Mahngebühr von 7,80 erhalten mit Gassperrungshinweis. Die zwei Faxe nach Mustervorlagen hier im Forum haben Ruhe gebracht.
Alles Gute!
Wolters
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