Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Rechtliche Grenzen von Einschüchterungsversuchen

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Amazone:
@ Black


--- Zitat ---Ich kann hier ehrlich gesagt keine "Einschüchterung" erkennen. Schon gar keine rechtlich unzulässige.
--- Ende Zitat ---

Können Sie auch nicht. Denn wie ich schrieb, ist ja auch noch keine da, sondern "nur" der Versuch. Bei dem es hoffentlich auch bleibt, weil es für die Empfänger solcher Pamphlete nicht den geringsten Grund gibt, sich dadurch von der Wahrnehmung ihrer Rechte abhalten zu lassen.

@ Energiesparer51


--- Zitat ---Bis zum Beginn der Schlichtung (Bestätigung, dass man nun den Fall annimmt) dauerte es viele (ca. 8 ) Monate.
--- Ende Zitat ---

Das ist keinesfalls die Regel und hängt in Ihrem Fall möglichweise damit zusammen, dass Sie sich in einer Zeit an die Schlichtungsstelle gewandt haben, in der diese nach Einrichtung von Anträgen geradezu überrannt wurde.

Die Dauer des Schlichtungsverfahrens ist auch kein Problem, da man ja seiner Rechte nicht verlustig geht und immer auch noch den Rechtsweg beschreiten kann.

jogie56:
Glück haben ja die Verbraucher, für welche die Schlichtungstelle rechtlich zuständig ist. Wie bekannt, ist dies für "Fernwärme" nicht der Fall, so dass hier der Marsch zu den Zivilgerichten erforderlich ist. Erstaunlich sind in diesem Zusammenhang die Antworten von Bundestags- bzw. Landtagsabgeordeten, die ich auf diese Thema angesprochen habe. Offensichtlich haben diese  das Thema verschlafen oder die Lobby der Energieversorger hat wieder einmal tolle Arbeit geleistet. Herzlichen Glückwunsch.

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