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Autor Thema: Ölpreise wieder rückläufig  (Gelesen 10668 mal)

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Offline wulfus

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Ölpreise wieder rückläufig
« am: 17. November 2005, 10:10:46 »
Siehe verivox.de!

Bin gespannt, wie die Großversorger bzw. Ölpreisbindungsverfechter demnächst ihre Gaspreiserhöhungen begründen werden.

wulfus

Offline Hennessy

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #1 am: 17. November 2005, 11:18:56 »
Die Begründung für Arbeitspreiserhöhungen/-senkungen ist auf Grund der vieldiskutierten Ölpreisbindung immer dieselbe: Preisänderungen für HEL (Leichtes Heizöl).

Die Heizölnotierungen für die Gasbezugskosten hängen den aktuellen Werten immer 3 bis 6 Monate hinterher. Die Zusammenhänge sind auf dieser Homepage an vielen Stellen dargestellt. Auf Grund der Preisbildung können die anstehenden Preiserhöhungen zum 1.
Januar und voraussichtlicher weiterer Preisänderungen nur mit den Heizölnotierungen der vergangenen Monate erklärt und begründet werden.

Wenn RR-E-ft mit seinen Behauptungen Recht hat, dass diese Preisbindungen auf der Bezugsseite rechtswidrig sind, wird es nicht zu den angekündigten Preiserhöhungen kommen. Wenn doch, muss man einige Behauptungen in diesem Forum nochmals in Frage stellen.

Ich weiss, dass das was ich gerade geschrieben habe, hier keiner hören und akzeptieren will - es trifft nicht die Erwartungshaltung von Energiekunden, aber es ist die immer noch gültige Preisbildungssystematik!

Offline RR-E-ft

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #2 am: 17. November 2005, 13:56:59 »
@Hennessy

Es ist bekanntlich an den Gasversorgern selbst, sich auf die Europarechts- und Kartellrechtswidrigkeit der bestehenden, herrschenden Preisbildungsmechanismen zu berufen undzwar mit Rückendeckung des Bundeskartellamtes und der EU- Kommission, vgl. hierzu nur die letzten Stellungnahmen der EU.

Entsprechendes ist bisher jedoch noch nicht bekannt geworden.

Das kann niemand sonst für Sie leisten. Warum das viel zitierte Urteil des OLG Rostock auf falschen Tatsachen gründet, können Sie im Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes nachlesen (Vorlieferanten gewähren Nachlass zum Ausgleich des Doppelbesteuerungseffekts, Ölpreisbindung nicht mehr zeitgemäß etc. pp.).

Auch die entsprechenden Dissertationen zum Thema sind Ihnen aus den Beiträgen bekannt. Die Stellungnahmen der Monopolkommission, insbesondere von Basedow zu der Problematik sind ebenso veröffentlicht.

Nach alldem ist es an Ihnen, die Nagelprobe zu machen.
Wir wissen, dass Sie sich dadurch in der Branche wohl keine Freunde machen können und dass ausgesprochen viel Mut dazu gehört.

Insoweit geben Sie die Erwartungshaltung der Energieverbraucher- auch Ihnen gegenüber - zutreffend wieder. Es möchte sich kaum jemand mit dem vorhandenen System abfinden.


Wenn man sich jedoch nicht selbst entsprechend zur Wehr setzt und eine gerichtliche Klärung über diese Fragen sucht, kann man nicht andererseits behaupten, der bisherige Preisbildungsmechanismus sei weiterhin zulässig.

Sollten Sie sich entsprechend entschließen, aktiv zur Klärung der Rechtsfragen beizutragen, stehe ich Ihnen auch gern unterstützend zur Verfügung.

Ich habe- wie viele andere - eine fundierte Rechtsmeinung gewonnen.

Nur ist es in unserem Rechtssystem nun einmal nicht möglich, als Außenstehender auf die Feststellung der Unwirksamkeit entsprechender Vertragswerke zu klagen. Der Streit kann deshalb nur innerhalb der Branche selbst ausgefochten werden.

Richtig ist, dass im bisherigen System, welches ich für unzulässig halte,  nach verschiedenen Maßstäben (relevante Monate 3/6/3 oder anders, Bindungsgrad....) auf die zurückliegenden HEL- Notierungen Bezug genommen wird, sich deshalb aktuell fallende Notierungen erst später auswirken können.

Nach Auffassung des Bundeskartellamtes funktioniert die Preisbindung bei steiegenden HEL- Notierungen besser als bei sinkenden.

Wenn man sich jedoch sklavisch an diese bestehenden Verträge hält, dann sind weiter steigende Erdgasbezugspreise bereits seit längerem auch nach dem Ausmaß aufgrund der Umsetzung der Klauseln und der bekannten HEL- Notierungen der vergangnen Monate für jeden einzelnen Gasversorger so sicher wie das Amen in der Kirche und damit längst bekannt.

Jeder Gasversorger könnte die Preiserhöhungen in Umsetzung solcher Klauseln bereits klar benennen. Es sei denn, in den Verträgen gäbe es ein Ermessen, welches jedoch in den Grenzen des § 315 BGB auszuüben wäre.....

Im Gegensatz dazu tun aber viele Gasversorger so, als müssten sie noch rechnen oder eine Entscheidung darüber, ob überhaupt erhöht wird, sei noch nicht gefallen, vgl. RWE:

http://www.welt.de/data/2005/11/17/804735.html

Die Stellungnahme von RWE zu weiteren Gaspreiserhöhungen suggeriert, dass es bei den Produzenten Spielräume gäbe, die ausgeschöpft werden könnten. Tatsächlich soll es in den langfristigen Verträgen mit den Produzenten jedoch gar keinen Spielraum geben. Gerade mit einer entsprechenden Zwangsläufigkeit wurden die zurückliegenden Preiserhöhungen zu rechtfertigen gesucht.

Was gilt denn nun?

Dieses Phänomen ließe sich ja dann wohl auch nicht erklären.

Wenn ich mit meinen Rechtsauffassungen vollständig neben der Sache liegen sollte, wie Sie es ggf. zu suggerieren suchen, dann wäre die bekanntlich jetzt eingetretene Situation gar nicht erst entstanden, die Gasversorger hätten ganz schnell eine gerichtliche Klärung gesucht.

Immerhin schwante dem Vorstandsvorsitzenden der E.ON Ruhrgas wohl schon in einem SPIEGEL- Interview  vor über einem Jahr (SPIEGEL vom 06.09.2004, S. 26) eine Klagewelle bisher nicht gekannten Ausmaßes.

Allein der Umstand, dass sie dies nicht getan haben und erst Verbraucher mit Sammelklagen die Gerichte anrufen mussten und weiter müssen, spricht wohl für sich.

Im Übrigen sollten wir unsere Blicke weiter nach Heilbronn und Hamburg richten. Vielleicht finden sich auch unbefangene Richter am Landgericht Bremen, die sich dem aktuellen Streit über die Gaspreiserhöhungen annehmen können.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/wirtschaft/500968.html
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12125
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12116

Wir wollen nicht einseitg sein:

Deshalb vielen Dank dafür, dass auch Sie Ihre Kunden sicher mit Energie versorgen. Ob dies auch preisgünstig erfolgt, bedarf ggf. einer Klärung.

Auch Stadtwerke dürfen sich nicht darauf beschränken, zu monieren, dass sie einem Kartell ausgeliefert sind, sie müssen sich vielmehr im eigenen Interesse und im Interesse der Kunden mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dagegen zur Wehr setzen:

Stadtwerke Ingolstadt: Wir sind einem Kartell ausgeliefert




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Hennessy

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #3 am: 17. November 2005, 14:56:24 »
@ RR-E-ft

Ich darf Sie zitieren aus Absolute Entwicklung der Erdgasimportpreise !!!
Zitat
Das hohe Preisniveau hängt demnach nicht nur von einer Preisbindung ab, die durchaus sehr differenziert betrachtet und eingeschätzt wird.

Trotz dieser  eigenen Aussage, fallen Sie immer wieder in die alte Argumentation zurück. Auch wenn es nicht schmeckt: alleine auf Basis der jetzigen Entwicklung abzuleiten, dass die über mehrere Jahrzehnte akzeptierte Preisbildung rechtswidrig ist, kann weder richtig noch in Übereinstimmung mit geltendem Recht sein. Herr Böge hätte alle Instrumente in der Hand eine solche Preisbildung zu untersagen, wenn sie rechts-/kartellrechtswidrig wäre - und wie ich ihn kenne, hätte er dies auch getan! Hat er es? Nein! Warum nicht?

Hier muss man fein unterscheiden zwischen Kritik, Unmut über steigende Energiepreise und geltendem Recht - da bedürfte es keiner Klage eines Dritten, um Änderungen zu erzielen.

Offline RR-E-ft

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #4 am: 17. November 2005, 15:15:30 »
@Hennessy


Ich differenziere sehr wohl.

Es wurde bereits herausgestellt, dass Ölpreisbindung nicht gleich Ölpreisbindung ist (Preisuntergrenze, Preisobergrenze, Bindungsgrad, EAP, AP 2 ....).

Das Bundeskartellamt hat sich noch nicht abschließend festgelegt, gegen die Ölpreisbindung als solche einzuschreiten, prüft dies jedoch nach eigenem Bekunden derzeit.

Mit Verbotsverfügungen einschreiten will das Bundeskartellamt gegen die langfristigen Lieferverträge, eben weil diese europarechts- und kartellrechtswidrig sind und nicht etwa weil Herr Dr. Böge persönlich mit einzelnen Unternehmen \"offene Rechnungen zu begleichen\" hat.

Das Bundeskartellamt erhält dabei Unterstützung von der EU, der Regierung und aller im Bundestag vertrenen Parteien.

(Die Voten der UNO und des Papstes wurden wohl nicht eingeholt).

Wenn diese Langfristverträge verboten und nichtig sind, kommt es auch gar nicht darauf an, was nun gerade Inhalt dieser Verträge ist.

Denn diese Verträge sind ja dann per se nichtig undzwar nicht erst für die Zukunft. Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf in Sachen Thyssengas/ STAWAG sind diese Verträge bereits seit April 1998 nichtig.

Auf diese Rechtsprechung und geltendes Recht  und nicht etwa auf einen Unmut gegen steigende Energiepreise stützt sich das Bundeskartellamt.

Dies soll nach Aussagen des Bundeskartellamtes bisher 75 Prozent der bestehenden Bezugsverträge betreffen.

Und nun stellt sich die berechtigte Frage, wie man auf nichtige Bezugsverträge überhaupt Preiserhöhungen stützen wollte.

Es handelt sich um das selbe Problem wie bei der Unwirksamkeit vertraglicher Preisanpassungsklauseln:

Auf die Unbilligkeit kommt es dann gar nicht erst an.

Wenn die Bezugsverträge allein wegen der Deckungsverpflichtungen und der langen Laufzeiten europarechts- und  kartellrechtswidrig und deshalb verboten und nichtig sind, können wir die Frage der Ölpreisbindung als solche getrost ausklammern.

Die Preiserhöhungen in den Bezugsverträgen haben dann schlicht keine rechtliche Legitimation.

Und wir wissen doch alle:

Das Bundeskartellemt arbeitet mit Hochdruck an den ersten Verbotsverfügungen, die von den entsprechenden Unternehmen auch schon erwartet werden. Alle wissen, dass es vor Gericht zu einem Showdown kommen wird und deshalb duie Verfügungen besonders gründlich erarbeitet werden müssen.

Deshalb hat das Bundeskartellamt bisher noch nicht. Zuvor herrschte ja noch allzu lange über Jahre hinweg Diplomatie, als wenn sich jemand freiwillig von seinen Pfründen trennen würde.

Erst war von einem Gegenhalten die Rede, dann von \"freiwilligen Selbstverpflichtungen\", ohne dass die akut bestehenden Probleme gelöst wurden.

Die EU- Kommission hat herausgesetellt, dass das hohe Energiepreisniveau und die laufenden Preiserhöhungen nicht (allein) auf eine steigende Energienachfrage etc. gründen, sondern auf übersteigerter Marktmacht weniger Anbieter.

Auch wenn konkrete namen bisher noch nicht genannt wurden, weiß doch ein jeder, wer in Deutschland damit gemeint sein wird.

Sicher nicht die Stadtwerke XY, mögen diese auch vor Ort in einigen Bereichen eine Monopolstellung haben und sich selbst eine Monopolrendite genehmigen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline wulfus

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #5 am: 17. November 2005, 16:13:02 »
Danke Hennessy!
Zitat
Die Heizölnotierungen für die Gasbezugskosten hängen den aktuellen Werten immer 3 bis 6 Monate hinterher. Die Zusammenhänge sind auf dieser Homepage an vielen Stellen dargestellt. Auf Grund der Preisbildung können die anstehenden Preiserhöhungen zum 1. Januar und voraussichtlicher weiterer Preisänderungen nur mit den Heizölnotierungen der vergangenen Monate erklärt und begründet werden.

Diese \"Gebetsmühlenerklärung\" verstehe wer will - ich nicht. Wieso sind derartige von den Energiekonzernen seinerzeit konstruierten \"Zusammenhänge\" geltendes Recht?
Welche Gesetzesgrundlagen gelten dafür?
Ich wette eine Flasche Cognac mit Ihnen, dass in 6 Monaten die Gaspreise nicht sinken werden, weil man die Gasbezugskostensteigerungen ganz anders \"erklären und begründen\" wird.
Darauf einen Dujardin!

wulfus

Offline Hennessy

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #6 am: 17. November 2005, 16:46:16 »
Das Kartellamt hat die Ölpreisbindung schon x-mal durchleuchtet und in Frage gestellt (natürlich nur bei steigenden und nicht bei fallenden HEL-Notierungen) und ist noch nie eingeschritten. An dieser Stelle gehört leider auch Böge zu den Opportunisten, die sagen, was die Öffentlichkeit hören will und nicht das, was wirklich Sache ist.

In puncto \"Vertragslaufzeiten\" hat sich sicherlich die Rechtsgrundlage auch in den letzten Jahren immer weiter in die Richtung kürzerer Vertraglaufzeiten entwickelt, so dass Böge hier auch einschreiten kann.

Offline RR-E-ft

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #7 am: 17. November 2005, 16:53:39 »
@wulfus

Recht speist sich aus mehreren Quellen:

Im wesentlichen Gesetze und Verträge, daneben auch Gebräuche u.ä..

Es gibt kein Gesetz im formellen Sinne, dass eine solche Ölpreisbindung vorsieht.

Seit etwa 1973 ist die Preisbindung in langfristigen Verträgen zwischen Produzenten und Importeuren festgeschrieben und wurde in die langfristigen Verträge mit nachgelagerten Gasversorgern übernommen.

Dabei gibt es sehr verschiedene Klauseln/ Mechanismen der Preisbindung.

Gesetz ist es nicht.

Die genannten Langfristverträge sollen europarechts- und kartellrechtswidrig sein, weil sie zu einer Marktabschottung führen. Die Ölpreisbindung kann zudem als mittelbare kartellerchtswidrige Preisabsprache gewertet werden.

Wo es ging, hat man vermieden, dass der BGH über diese Fragen entscheidet, damit nicht am status quo gerüttelt wird.

Die Durchsetzung und weitere Aufrechterhaltung des Preisbindungssystems beruht m. E. auf dem Recht des Stärkeren, der über die entsprechende Marktmacht verfügt.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline wulfus

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #8 am: 17. November 2005, 17:08:34 »
Verstanden RR-E-ft.

Wie weit Konzerne aber gehen sieht man in den USA!
Heute in der WELT:
Zitat
US-Ölkonzerne sollen Energiepolitik heimlich beeinflußt haben
New York - Die Vorstandschefs der Ölkonzerne ExxonMobil, Conoco, Shell und BP America sollen sich heimlich mit den obersten Entscheidern der US-Energiepolitik getroffen und so Einfluß auf wichtige Gesetzesentwürfe genommen haben. Die \"Washington Post\" schreibt, die Unternehmenschefs hätten sich im Jahr 2001 im Weißen Haus zu einem geheimen Treffen mit der Energy Task Force der US-Regierung getroffen.
Das Gremium war von Präsident George W. Bush und Vizepräsident Cheney ins Leben gerufen worden, um die Unabhängigkeit der USA in der Energieversorgung sicherzustellen. Die Task Force hat mehrere Gesetzesvorlagen erarbeitet, denen Großteil bereits verabschiedet ist.
Die Zeitung bezieht sich bei ihrem Bericht auf ein internes Papier des US-Geheimdienstes, das das Treffen belegen soll. Die Energy Task Force steht bereits seit mehreren Jahren in der öffentlichen Kritik. Ihr wird vorgeworfen, weitgehend von der Industrie gesteuert zu sein, anstatt für einen Interessenausgleich zwischen Ölkonzernen und Umweltschützern zu sorgen. AnD

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wulfus

Offline Hennessy

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #9 am: 17. November 2005, 17:19:26 »
@wulfus

1. \"Geltendes Recht\" heißt geltende Verträge
2. Sollte in 2006 eine Preisanpassung des Gasarbeitspreises mit einer anderen Begründung als gestiegenen/gesunkenen Bezugskosten (und damit in 98% aller Fälle: HEL-Bindung) begründet werden, so werde ich meinen Namen in Dujardin ändern und eine Flasche mit diesem Etikett in den Westerwald schicken

Die Formulierung wähle ich deshalb so vorsichtig, weil bei 700 Gasversorgern immer irgendeiner eine mehr oder minder missverständliche Argumentation von sich gibt und wenn sich Preise von Festpreisangeboten etc. ändern - hierfür bitte ich um Nachsicht.

Weiterhin sagt die \"Gebetsmühle\", dass sich eine Preiserhöhung zum 1.04.2006 schon jetzt abzeichnet. Für eine nachfolgende Preissenkung müssen die Ölpreise über einen längeren Zeitraum signifikant fallen - was für rauf gilt - gilt auch für runter!

Offline RR-E-ft

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #10 am: 17. November 2005, 17:54:03 »
@Hennessy

Es spricht viel dafür, dass die Vielzahl der Langfristverträge nichtig ist, mithin kein geltendes Recht darstellen können.

Vollkommen unabhängig davon:

Mal ehrlich.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, den Kunden reel kalkulierte Gaspreise anzubieten - ohne Ölpreisbindung, dann wäre Ihnen das sicher auch lieber, als andauernd gegenüber den eigenen Kunden das nicht eben einfach Nachvollziehbare erklären zu müssen.

Dass das Bundeskartellamt die Ölpreisbindung schon x-mal durchleuchtet und in Frage gestellt hat, mag sein. Die Gaswirtschaft behauptete anfangs noch, auch das Bundeskartellamt fände die Preisbindung ganz in Ordnung.

Gern wird auch ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums NRW zitiert, wonach bei zunehmendem Wettbewerb die Gaspreise sinken werden. Nur hat sich ein Wettbewerb überhaupt nicht eingestellt, jedenfalls nicht im HuK- Bereich.

Das \"Durchleuchten\" hatte jedenfalls noch nie zum Ergebnis, dass dem Bundeskartellamt der Preisbildungsmechanismus selbst verständlich geworden wäre. Vgl. nur den Tätigkeitsbericht und auch das Protokoll der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages vom 15.12.2004.

Man tappt immer noch im Dunkeln, wie die Preisbildung eigentlich funktionieren soll.

Und wenn es der Gaswirtschaft ggf. gelungen war, bisher immer wieder Zweifel zu zertreuen oder zu beschwichtigen:

Das Bundeskartellamt  hatte schon früh festgestellt, die Preiskopplung sei allenfalls dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass Erdgas immer billiger ist als leichtes Heizöl.

Die Gaswirtschaft entdeckte dann wohl die \"Vollkostenbetrachtung\" einschließlich Kosten für die Wärmedämmung des Kellers.

Denn von den reinen Brennstoffkosten ist Erdgas längst teurer als leichtes Heizöl. Nur im Brennstoff selbst ist jedoch die \"Wärme\" enthalten, die im Wettbewerb stehen soll.

Nunmehr ist die gesamte Situation derart zugespitzt, dass man sich nicht wieder auf faule Kompromisse einlassen können wird.

Es liegt nicht an einem Oppurtunismus.
Die Zeit ist einfach reif, dass sich etwas ändert.

Schließlich macht auch die EU Druck.

Funktionierender Wettbewerb auf allen Handelsstufen in einem einheitlichen EU- Binnenmarkt ist im bisherigen System überhaupt nicht vorstellbar.

Es muss etwas faul sein. Sonst gäbe es die großen Preisgefälle steuer- und abgabenbereinigt innerhalb der EU nicht.

Den gestiegenen Preisen stehen zudem gesunkene Investitionen gegenüber und zudem steigen die Konzerngewinne beständig in einer Art und Weise, die allen anderen nicht nur die Sprache verschlägt.

Die gesamte Binnenkonjunktur und damit die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird durch die zu weiten Teilen vollkommen ohne Not steigenden Energiepreise negativ beeinflusst, zum Nachteil aller anderen.

Wenn sich Stadtwerke, wie schon viele Gemeinden, auf breiter Front weigern würden, die Verträge in bisheriger Form fortzusetzen, sollte sich eigentlich etwas ändern.

Wie kann es sein, dass nur das Erdgas für die Stadtwerke und die Heizgaskunden sich so dramatisch verteuert gegenüber Großkunden und Kraftwerken?

Von Teilimportmengen bin ich nach wie vor nicht überzeugt.

Wenn nach alldem die Gaswirtschaft noch von einem marktwirtschaftlichen System spricht, zu dem auch die angegriffenen Langfristverträge angeblich zählen sollen,  wird es vollkommen unverständlich.

Es war schon immer so, ist kein Argument.
Dann hätten wir auch heute noch einen Deutschen Kaiser.

Es wäre schön, wenn wir uns einig darüber werden könnten, dass sich etwas ändern muss oder zumindest sollte.

Vorsicht mit Wetten zu Umbennungen.
Da gab es schon einmal einen Reichsjägermeister, der anders gerufen werden wollte.....



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #11 am: 19. November 2005, 00:03:05 »
Zitat
Man tappt immer noch im Dunkeln, wie die Preisbildung eigentlich funktionieren soll.


Umso mehr, seit dem uns E-On darüber aufklären musste, dass die HEL- Preisbindung nur eine von vielen ist und der Preis sich beim Weiterverkauf \"bindet\", je nach dem wer Endverbraucher ist.

Zitat
Es muss etwas faul sein. Sonst gäbe es die großen Preisgefälle steuer- und abgabenbereinigt innerhalb der EU nicht.


Richtig: Selbst in der Schweiz, deren Gasnetze zum großen Teil und unter vergleichsweise widrigen Bedingungen noch im Aufbau sind, liegen die Preise - abgabenbereinigt - größtenteils unterhalb unseres Niveaus.
 
Zitat
Wenn sich Stadtwerke, wie schon viele Gemeinden, auf breiter Front weigern würden, die Verträge in bisheriger Form fortzusetzen, sollte sich eigentlich etwas ändern.


Hennessy könnte uns ja einmal verraten, was sich da hinter den Kulissen abspielt. Ich bin mir sicher, dass da mächtig Bewegung reingekommen ist seit Mitte Sep. 2005 und der Ankündigung von Ulf Böge, die ja an Deutlichkeit kaum zu wünschen übrig lässt.


Zitat
Wenn nach alldem die Gaswirtschaft noch von einem marktwirtschaftlichen System spricht, zu dem auch die angegriffenen Langfristverträge angeblich zählen sollen,  wird es vollkommen unverständlich.


Sie spricht noch von ganz anderen Dingen. Sie spricht von der Benachteiligung von Gebietsversorgern gegenüber Konkurrenten (welchen eigentlich ?) , wenn die Preiskalkulation infolge von § 315 BGB offengelegt wird. Sie spricht davon, dass eine Preiskontrolle mit einem liberalen, marktwirtschaftlichen System nicht vereinbar ist, lässt uns aber mit der Frage allein, wo bei de facto bestehenden Monopolen und fehlendem Wettbewerb durch die Bildung von Energie- Oligopolen Markt und Liberalität denn zu finden sind. Ich habe überall gesucht und bin bislang nicht fündig geworden.

@Hennessy:

Es ist bis zum heutigen Tage meines Wissens nicht bewiesen, dass es zur Wahrung akzeptabler Lieferbedingungen auf dem Weltmarkt überhaupt einer Öl- / oder sonstigen Preisbindung des Erdgases bedarf. Zudem hat sich die deutsche Energiebranche doch schon auf der Importeuer- / Erzeugerebene eingekauft, so dass man auch dort mit bei Tisch sitzt. Beispiel ? Gazprom, Gaz de France, weitere werden folgen.

Die Eiligkeit, mit der die E-On Chefetage nach Ulf Böges Erklärung im September 2005 die Versorgungssicherheit in den energiepolitischen „emergency room“ redete, war eine der schönsten Heucheleien dieser Dekade. Dabei ist das Herunterbeten solcher Statements ganz einfach, wenn man das Wort „Versorgungssicherheit“ mit „Profitsicherheit“ vertauscht, denn dann muss man ansonsten nur noch verlautbaren, was man sonst so den ganzen Tag denkt und wovon man nachts träumt. Ich denke, da sind wir in etwa auf einer Linie.

Die Ölpreisbindung ist ein Relikt, Ihre Konservierung und Fortschreibung nur Indikator einer fortgesetzten Knebelung deutscher Gebietsversorger durch Ihre Ferngasgesellschaften.

Der Erdgasmarkt ist daneben weit weniger von großen, alternativlosen und marktmächtigen Importeuren bestimmt, als uns das glauben gemacht werden soll. Gas kann verflüssigt in Tankschiffen ebenso wie Erdöl um den ganzen Globus verschifft werden, so dass man sich, wenn man den wollte, leitungsunabhängig eindecken könnte, wo man gerade möchte, wenn am anderen Ende der Pipe vom bösen, bösen Schwester- oder Mutterunternehmen denn wirklich unverschämte Forderungen gestellt würden.

Nun denn, jeder Preisprotestler ist ein potentieller Energiewechsler. Einen Profiteuer kennt die Entwicklung schon, es sind die Anbieter alternativer Heizenergien (Pellets, Solar, Erdwärme). Ich bin mir ganz sicher, die Toasts, die in diesen Kreisen auf die deutsche Gaswirtschaft ausgebracht werden, sind nicht mehr zu zählen, denn einen so kräftigen Schub hat sich diese Branche vorzeiten sicher nicht einmal in Ihren wildesten Träumen ausgemalt. Sehr langsam, aber unaufhaltsam wird sich der Markt eben verschieben. Der Wettbewerb wird kommen, aber mit anderen Energieträgern. Der Preis ist - jedenfalls in der Markwirtschaft - immer von Angebot und Nachfrage determiniert, richtiger, beide beeinflussen einander, und letztlich erhält der Anbieter oder die Energiequelle mit den geringsten Kosten den Vorzug. Möglicherweise sind die Tage von Erdgas als „Wunschenergie Nr. 1“ (BGW) gezählt, wenn sich die Regionalversorger nicht bald aus Ihrer Zwangsehe befreien. Dann mögen die bösen, bösen Erzeuger, die man wie ein wildes Tier mit der Ölpreisbindung an der Kette halten muss, schauen, ob sie in den „energiehungrigen Schwellenländern“ ein besseres Geschäft machen. Das ist dann die einzige marktmäßige Alternative, die dem Endkunden noch bleibt, die Null-Lösung, gar nicht kaufen.

Wenn der Bezug von Erdgas zu Heizzwecken zum Luxus wird, werden andere gerne einspringen. Dann eben zurück zum Holz, warum nicht ?   Wenn Deutschland wieder aufgeforstet wird, dann ist dies ein willkommener Nebeneffekt. Es verbessert die Ökobilanz; Waldbestände reinigen unsere Luft von Feinstaub und sind Reservoir für Grundwasser, stoppen Erosion, sind Lebensraum für eine Vielzahl von Tierarten, bremsen den Treibhauseffekt ...

Womit wir beim letzten, ultimativen Argument für die Preispolitik sind: Die Ölpreisbindung ist ganz einfach GOTTGEGEBEN, denn unser Schöpfer wollte, dass wir uns wieder mehr der Natur zuwenden. Diese These fehlt wohl noch im „Baukasten Branchenkommunikation Erdgas“, jedenfalls vermisse ich sie in den ansonsten nicht eben einfallslosen Musterschreiben unserer geschätzten Regionalversorger. Divine intervention !  Die Preiserhöhung kommt von GANZ OBEN.

Wir sollten dieser Tage alle einmal in einen Wald gehen und einen Baum umarmen.

Schönen ersten Advent vor dem Kaminfeuer wünscht

Graf Koks

Offline wulfus

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Ölpreise wieder rückläufig
« Antwort #12 am: 19. November 2005, 18:57:09 »
Prima, Graf Koks!

Wir Verbraucher (und Wähler) müssen aber höllisch aufpassen, daß unsere so \"sozial eingestellte\" Regierung die alternativen Energieträger später nicht so besteuert wie Öl und Gas. Ich mußte heute morgen schon die Stirn runzeln, als ich in der Zeitung las, daß die neue Koalition \"großzügig\" auf die (schon geplante!) Besteuerung von Biodiesel verzichten will!
Irgendwann werden wir diese Nachtigall wieder trappsen hören - wetten? :wink:

wulfus

 

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