@Hennessy
Es ist bekanntlich an den Gasversorgern selbst, sich auf die Europarechts- und Kartellrechtswidrigkeit der bestehenden, herrschenden Preisbildungsmechanismen zu berufen undzwar mit Rückendeckung des Bundeskartellamtes und der EU- Kommission, vgl. hierzu nur die letzten Stellungnahmen der EU.
Entsprechendes ist bisher jedoch noch nicht bekannt geworden.
Das kann niemand sonst für Sie leisten. Warum das viel zitierte Urteil des OLG Rostock auf falschen Tatsachen gründet, können Sie im Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes nachlesen (Vorlieferanten gewähren Nachlass zum Ausgleich des Doppelbesteuerungseffekts, Ölpreisbindung nicht mehr zeitgemäß etc. pp.).
Auch die entsprechenden Dissertationen zum Thema sind Ihnen aus den Beiträgen bekannt. Die Stellungnahmen der Monopolkommission, insbesondere von Basedow zu der Problematik sind ebenso veröffentlicht.
Nach alldem ist es an Ihnen, die
Nagelprobe zu machen.
Wir wissen, dass Sie sich dadurch in der Branche wohl keine Freunde machen können und dass ausgesprochen viel Mut dazu gehört.
Insoweit geben Sie die Erwartungshaltung der Energieverbraucher- auch Ihnen gegenüber - zutreffend wieder. Es möchte sich kaum jemand mit dem vorhandenen System abfinden.
Wenn man sich jedoch nicht selbst entsprechend zur Wehr setzt und eine gerichtliche Klärung über diese Fragen sucht, kann man nicht andererseits behaupten, der bisherige Preisbildungsmechanismus sei weiterhin zulässig.
Sollten Sie sich entsprechend entschließen, aktiv zur Klärung der Rechtsfragen beizutragen, stehe ich Ihnen auch gern unterstützend zur Verfügung.
Ich habe- wie viele andere - eine fundierte Rechtsmeinung gewonnen.
Nur ist es in unserem Rechtssystem nun einmal nicht möglich, als Außenstehender auf die Feststellung der Unwirksamkeit entsprechender Vertragswerke zu klagen. Der Streit kann deshalb nur innerhalb der Branche selbst ausgefochten werden.
Richtig ist, dass im bisherigen System, welches ich für unzulässig halte, nach verschiedenen Maßstäben (relevante Monate 3/6/3 oder anders, Bindungsgrad....) auf die zurückliegenden HEL- Notierungen Bezug genommen wird, sich deshalb aktuell fallende Notierungen erst später auswirken können.
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes funktioniert die Preisbindung bei steiegenden HEL- Notierungen besser als bei sinkenden.
Wenn man sich jedoch sklavisch an diese bestehenden Verträge hält, dann sind weiter steigende Erdgasbezugspreise bereits seit längerem auch nach dem Ausmaß aufgrund der Umsetzung der Klauseln und der bekannten HEL- Notierungen der vergangnen Monate für jeden einzelnen Gasversorger
so sicher wie das Amen in der Kirche und damit längst bekannt.
Jeder Gasversorger könnte die Preiserhöhungen in Umsetzung solcher Klauseln bereits klar benennen. Es sei denn, in den Verträgen gäbe es ein Ermessen, welches jedoch in den Grenzen des § 315 BGB auszuüben wäre.....
Im Gegensatz dazu tun aber viele Gasversorger so, als müssten sie noch rechnen oder eine Entscheidung darüber, ob überhaupt erhöht wird, sei noch nicht gefallen, vgl. RWE:
http://www.welt.de/data/2005/11/17/804735.htmlDie Stellungnahme von RWE zu weiteren Gaspreiserhöhungen suggeriert, dass es bei den Produzenten Spielräume gäbe, die ausgeschöpft werden könnten. Tatsächlich soll es in den langfristigen Verträgen mit den Produzenten jedoch gar keinen Spielraum geben. Gerade mit einer entsprechenden Zwangsläufigkeit wurden die zurückliegenden Preiserhöhungen zu rechtfertigen gesucht.
Was gilt denn nun?
Dieses Phänomen ließe sich ja dann wohl auch nicht erklären.
Wenn ich mit meinen Rechtsauffassungen vollständig neben der Sache liegen sollte, wie Sie es ggf. zu suggerieren suchen, dann wäre die bekanntlich jetzt eingetretene Situation gar nicht erst entstanden, die Gasversorger hätten ganz schnell eine gerichtliche Klärung gesucht.
Immerhin schwante dem Vorstandsvorsitzenden der E.ON Ruhrgas wohl schon in einem SPIEGEL- Interview vor über einem Jahr (SPIEGEL vom 06.09.2004, S. 26) eine
Klagewelle bisher nicht gekannten Ausmaßes.
Allein der Umstand, dass sie dies nicht getan haben und erst Verbraucher mit Sammelklagen die Gerichte anrufen mussten und weiter müssen, spricht wohl für sich.
Im Übrigen sollten wir unsere Blicke weiter nach Heilbronn und Hamburg richten. Vielleicht finden sich auch unbefangene Richter am Landgericht Bremen, die sich dem aktuellen Streit über die Gaspreiserhöhungen annehmen können.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/wirtschaft/500968.htmlhttp://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12125http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12116Wir wollen nicht einseitg sein:
Deshalb vielen Dank dafür, dass auch Sie Ihre Kunden sicher mit Energie versorgen. Ob dies auch preisgünstig erfolgt, bedarf ggf. einer Klärung.
Auch Stadtwerke dürfen sich nicht darauf beschränken, zu monieren, dass sie einem Kartell ausgeliefert sind, sie müssen sich vielmehr im eigenen Interesse und im Interesse der Kunden mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dagegen zur Wehr setzen:
Stadtwerke Ingolstadt: Wir sind einem Kartell ausgeliefertFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt