Ein freundliches Hallo an alle
Ich habe folgende These: die von den Stromlieferanten genannte rückwirkende Belieferungsfrist von 3 Wochen/6Wochen sei frei erfunden und unterliegt keiner gesetzlichen Grundlage (sollten eigtl. zivilrechtliche Vertäge sein und somit Vertragsfreiheit gewähren...).
Gibt es hierzu ggf. bereits gerichtliche Entscheidungen oder hat sich diese Frist lediglich zwischen den Unternehmen ergeben bzw. wurde diese gegenseitig vereinbart?
Problem: bei Umzug wurde der neue Zähler an den Lieferanten genannt und weiter die Vorauszahlung geleistet; nach der Information bzgl. einer Kontenumstellung an den Lieferanten wurde der Vertrag nach nun 10 Monaten permanenter Zahlung und telefonischer Ummeldung für nicht existent erklärt und ein Brief des Grundversorgers flattert in´s Heim... Der reguläre Lieferant gibt nun an, dass er max. für 6 Wochen rückwirkend die Lieferung gegenüber dem Grundversorger bestätigen könne.
Gruß Fred