Laut Pressebericht sollen die WSW ca. 90.000 Gasverträge zum Ablauf des 31.12.13 gekündugt haben, weil die darin enthaltenen Preisänderungsklauseln nicht den Anforderungen der Rechtsprechung aus dem Urteil des BGH vom 31.07.13 az. VIII ZR 162/09 entsprechen. Den betroffenen Kunden werden Neuverträge angeboten, die sie schon bis zum 02.10. zurücksenden sollten.
http://www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/post-von-den-wsw-die-stadtwerke-stellen-tausende-gasvertraege-um-1.1437309 Somit können die in den bisherigen Verträgen vorgenommenen einseitigen Preiserhöhungen der WSW unwirksam gewesen sein und den Kunden entsprechende Rückerstattungsansprüche zustehen.
Einen neuen Gasliefervertrag, ob nun bei der WSW oder einem günstigeren Anbieter, kann man zum 01.01.14 immer noch abschließen.