Liebe Foren-Gemeinde,
vor einiger Zeit habe ich meinen Nachtstromvertrag ersatzlos gekündigt. Daraufhin wurden bei der nächsten Zählerablesung die Versorgungsleitungen, welche vom Zähler zu den Heizkörpern abgehen, getrennt und verplombt. Der Zähler war also nicht mehr benutzbar und lieferte keinen Strom .
Nun habe ich eine Rechnung über Grundgebühren für zwei Jahre erhalten und soll weiterhin Grundgebühr bezahlen, obwohl dem Zähler kein Strom entnommen werden kann.
Ich möchte dir Zahlung natürlich verweigern und frage in die Runde, ob der Anbieter (RWE) für einen deaktivierten und nicht mehr benutzbaren Zähler von mir überhaupt Grundgebühr verlangen kann?
Falls ja, kann ich auf den Anfangspreis meines ersten, nunmehr gekündigten Vertrages kürzen?